Diskussion:Liste historischer deutscher Gerichte

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Abschnitt Rheinland-Pfalz
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Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Die Gliederung nach Ort und/oder örtlicher Zuständigkeit ist Quatsch. Oberste Gliederungsebene sollte eine zeitliche Gliederungsebene sein. Dann erledigen sich auch so unglückliche Zusammenstellungen wie Finanzgericht Berlin, Landesarbeitsgericht Berlin, Preußisches Obertribunal, Preußisches Oberverwaltungsgericht. --[Rw] !? 20:23, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Benutzer:Romwriter hat wie immer sein bestes gegeben und zur sachlichen Diskussion beigetragen - so gut er eben konnte. Wenn Rw eine Gliederung nach der Zeit präferiert. Wie sollte denn dann gegliedert werden? Meint er HRR / Deutscher Bund / Kaiserreich / Freistaat Preußen / deutsche Teilung oder was? Es ist eben ein komplexes Thema. Und wie sollte doch so etwas wie bspw. Amtsgericht Friesoythe eingeordnet werden? Gegründet im Kaiserreich, aufgelöst in den 1970ern? Sollte das dann mehrfach auftauchen? Pelagus 14:30, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Terrororgane[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Volksgerichtshof, das Zentralgericht und das Sondergericht unter die Gerichte der NS-Zeit verschoben. Es richtig, dass diese Gericht als Terrororgane gebraucht wurden, aber letztlich sind es doch Gerichte gewesen, so dass sie da deutlich besser aufgehoben sind. Außerdem wundert sich der Betrachter sonst, dass diese nicht unbedeutenden Gerichte vergessen wurden. --Bernd vom Kasten 12:23, 9. Jan. 2008 (CET)Beantworten

fragliche Existenzen[Quelltext bearbeiten]

Gerichte, deren historische Existenz noch der Überprüfung bedarf[Quelltext bearbeiten]

Solch eine Liste gehört in die Diskussion, aber sicher nicht in einen fertigen Artikel.

Die OLGe Darmstadt und Kassel sowie das OVG Jena haben existiert, das konnte ich prüfen.

--Bernd vom Kasten 12:34, 9. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ja richtig, das gehört in Disk. Danke dafür. Zu welchen Zeiten gab es OLG DA und KS sowie OVG J? Pelagus 22:03, 9. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Für die OLGe habe ich nur gefunden, dass sie bis zum zweiten Weltkrieg bestanden. Das OVG Jena gab es von 1912-1952 (http://www.archive-in-thueringen.de/index.php?major=archiv&action=detail&object=bestand&id=24959) --Bernd vom Kasten 18:06, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Das OLG Schwerin gab es von 1942/43, als es an die Stelle des kriegszerstörten OLG Rostock trat, bis 1952. Artikel wohl in Bälde. Spisazer 09:56, 1. Feb. 2008 (CET)

Quelle[Quelltext bearbeiten]

Mir liegt als Publikation "Die Gerichtsorganisation des Deutschen Reiches" mit Stand vom 1.1. 1940 vor. Wenn ich die lese, muß ich sagen, das die Gliederung nach den heutigen Bundesländern etwas unglücklich ist. So gehörte das LG Koblenz 1940 zum OLG Köln, das LG Mainz zum OLG Darmstadt. Außerdem werden die Zuständigkeiten überhaupt nicht deutlich. Von daher wäre vielleicht eine Aufsplittung der Liste in mehrere Listen hilfreicher, die Liste von DDR-Gerichten hätte schon alleine ein eigenes Lemma verdient. Zudem gab es ab 52 keine Amts-und Landgerichte mehr, sondern nur noch Kreis- und Bezirksgerichte, so dass also diverse Angaben hier schon sachlich falsch sind. Zudem ließen sich bei Teillisten, die damaligen Verwaltunsggliedrungen viel besser berücksichtigen. Außerdem sei noch angemerkt, das es auch nach 45 noch eine Menge Amtsgerichte gab, die es mittlerweile nicht mehr gibt. Speziell für RP vermisse ich da etliche.--scif 20:08, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Liste bitte aufsplitten[Quelltext bearbeiten]

Diese Liste, das muß ich sagen, ist großer Murks. Sie sollte durch Teillisten historischer Staaten ersetzt werden. Z.B. Liste der Gerichte der DDR oder Liste der Gerichte des 3. Reiches usw. Dann ließe sih auch mal geschlossen was abbilden.--scif (Diskussion) 19:52, 30. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Bei den ehemaligen hessischen Gerichten fehlen das Amtsgericht Wolfhagen (bis 2005) und das Amtsgericht Naumburg (bis 1938). (nicht signierter Beitrag von 91.53.153.56 (Diskussion) 00:53, 9. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Volle Zustimmung zu scif. Eine Liste aller historischer deutscher Gerichte sprengt mengenmäßig alles. Und die Gliederung nach heutigen Bundesstaaten ist bei historischen Gerichten historischer Staaten, die typischerweise über mehrere Bundesstaaten verteilt lagen, nicht sinnvoll. Auch zeitlich und räumlich bedarf es einer Eingrenzung. Ein Gericht im HRR, dass im heutigen Polen liegt: gehört das hier rein? Ich hielte zunächst einmal eine zeitliche Teilung in drei Hauptlisten für sachgerecht: A) Alle Gerichte nach In Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes. B) Alle Gerichte zwischen dem Reichsdeputationshauptschluss und dem In Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes (oder der Reichbundakte) C) Alle Gerichte des HRR. Diese Aufteilung halte ich aus folgendem Grund für sinnvoll: Ab dem Gerichtsverfassungsgesetz haben wir einheitliche Strukturen und Namen. Daher können wir hier eine sortierbare Liste machen, die alle Gerichte nach Gerichtstyp, Gerichtsname, gebildet wann, aufgelöst wann, aufgenommen durch, historischer Teilstaat und heutiges Bundesland umfasst. In eigene Listen auslagen müsste man die DDR, die Freie Stadt Danzig und die deutschen Kolonien. B) Sollte nach historischen Staaten aufgegliedert werden. Hierzu sollten wir uns überlegen, ob eine gemeinsame Liste je Staat sinnvoll ist oder ob es jeweils eine Teilliste je Gerichtsart/Zeitabschnitt geben soll. Weiterhin müssten wir festlegen, ob wir die Ämter, die Gerichtsfunktionen hatten, da Justiz und Verwaltung noch nicht getrennt waren, als Gerichte aufführen (imho ja). C) Im HRR haben wir ein Sammelsurium aus allem Möglichen. Da müsste man erst mal sammeln, um eine Zielstruktur diskutieren zu können.--Karsten11 (Diskussion) 09:39, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Vollste Zustimmung. Ich hab jetzt nicht die Jahre so im Kopf, die für a-c stehen, deswegen will ich das anders formulieren, wie ich oben bereits erwähnte. Zunächst wäre außerdem zu definieren, was ein historisches Gericht ist. In der Liste deutscher Gerichte sind die derzeit aktuellen Gerichte aufgelistet. Redundant dazu ist dann schon wieder z.B die Liste der Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz. Es gibt für jedes Bundesland eine Liste!! Nun wäre zu überlegen, wo man nach 1945 aufgelöste Gerichte einordnet. Entweder in die Landeslisten oder aber z.B in die Liste der historischen Gerichte der BRD, als Beispiel. Für mich gibt es momentan die Epochen: 1887 ?? (GVG in kraft)-1945 bzw bis 1933 und dann 1933-1945, kommt drauf an, ob 33 die Justiz nachhaltig verändert wurde. Dann gibt es einen nicht unerheblichen Zeitraum zwischen 45-49, welcher in den Besatzungszonen unterschiedlich gehandhabt wurde. Müßte man mal abklären. DDR ist für mich klar, hier muß man 52 nochmal ne Zäsur setzen, es werden quasi 2 Übersichten. Was vor dem GVG liegt, das wird sicher sehr unübersichtlich, das bedarf sicher besonderer Überlegungen.--scif (Diskussion) 10:53, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ob eine Aufteilung 1933 oder 1945 Sinn ergibt, glaube ich nicht. In Bezug auf die ordentliche Gerichtsbarkeit haben wir mit der Sparverordnung vom 30. Juli 1932 (gilt für Hessen-Nassau; andere Gebiete haben andere Daten) und kriegsbedingt 1943 eine Welle von Zusammenlegungen (genauso wie 1965 bis 1975 im Rahmen diverse Gebietsreformen). 1945/46 haben wir dann Regorganisationen auf Landgericht/OLG-Ebene durch die Bundeslandszuordnung. Das ändert aber an der Grundstruktur nichts. Daneben haben wir im 3. Reich eine Vielzahl von Sondergerichten. Die kann man in eine Liste der Sondergerichte in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus packen. Es sollte nur eine Liste der Gerichte der DDR geben. Die muss dann eben zwei Abschnitte (vor/nach 1952) haben. Besatzungsrechtliche Sondergerichte, Spruchkammern, Commission de Triage etc. sollten außen vor bleiben.
Vorgehensvorschlag: Wir packen uns einzelne Aspeke, wie die Liste der Gerichte der DDR erstellen die jeweiligen Teillisten und löschen dann das Redundante hier raus. Am Ende verbleibt hier eine Metaliste, die auf die einzelnen teillisten verlinkt.--Karsten11 (Diskussion) 13:04, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten

1945/46 haben wir dann Regorganisationen auf Landgericht/OLG-Ebene durch die Bundeslandszuordnung. Das ändert aber an der Grundstruktur nichts. Ich werd da noch nicht ganz schlau draus. Zunächst, die Bundesländerbildung ging bis in die 50iger, siehe BaWü und Saarland. Dann gehe ich doch schon davon aus, das du 45 einen Break machen willst. Da fallen nämlich diverse OLG-Bezirke weg, jenseits der Oder/Neiße sowie Bereiche des heutigen Frankreichs. Da wäre dann aber die Frage, ob man das schon ab 45 benennen will oder für die Zonen auslagert. Eine nachvollziehbare Gebietskörperschaft gibt es ja erst mit BRD/DDR. Zur SBZ hatte ich mir schonmal eine Quelle gezogen und einen BNR angelegt, Quelle muß ich raussuchen, der BNR ist per Copy&paste erstellt und angepaßt, der Erläuterungstext wird nicht passen. Für die Weimarer zeit siehe hier.--scif (Diskussion) 19:39, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ich hätte mir das so vorgestellt:
Gerichtstyp Gerichtsname gebildet aufgelöst aufgenommen durch historischer Teilstaat heutiges Bundesland
Ordentliche Gerichtsbarkeit Amtsgericht Marienberg 1867 1967 Amtsgericht Hachenburg Preußen RLP
Dass das AG Marienberg 1945 das Bundesland gewechselt hat, finde ich nicht so spannend. Genauso wenig, dass des übergeordnete Gericht zwei mal gewechselt hat.--Karsten11 (Diskussion) 21:24, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Da kann man durchaus anderer Meinung sein. Die übergeordneten Zuständigkeiten kriegst du mit der Übersicht (noch) nicht hin. Aber gerade in deiner Nähe gab es da große Veränderungen, was z.B. den Koblenzer oder Mainzer Raum betrifft. Da wurden Gerichtsbezirke tw. völlig neu geordnet.--scif (Diskussion) 01:04, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ist mir klar. Aber das hier soll eine Übersichtsliste sein. Wenn ich da versuche die Details wie Änderungen von Gerichtsbezirken aufzunehmen, sprenge ich das Vorhaben. Dazu: In den fast allen meisten Artikeln über Gerichte fehlen diese Informationen noch. Was man aufnehmen kann ist das übergeordnete Gericht.--Karsten11 (Diskussion) 10:14, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Gerichtstyp Gerichtsname gebildet aufgelöst aufgenommen durch Übergeordnet historischer Teilstaat heutiges Bundesland
Ordentliche Gerichtsbarkeit Amtsgericht Marienberg 1867 1967 Amtsgericht Hachenburg LG Koblenz (1879-1944, ab 1949)
LG Limburg (1944-1949)
Kreisgericht Dillenburg (1867-1879)
Preußen RLP

Die Darstellung in Deiner DDR-Liste finde ich auch sehr schön; sie ist nur nicht sortierbar und spiegelt einen festen Zeitpunkt wieder.--Karsten11 (Diskussion) 10:14, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Die Liste ist Murks, da stimme ich zu.
Uralte Territorien in Bundesländer-Schubladen einzusortieren ist Unsinn.
Ein zeitlicher Schnitt mit dem GVG ist sicher sinnvoll.
Bei 3. Reich gab es keinen organisatorischen Schnitt. Die Sondergerichte (Volksgerichtshof) verdienen natürlich eine eigene Rubrik.
Bei der DDR gab es in den unteren Instanzen auch keinen wirklichen organisatorischen Schnitt. Die Amtsgerichte hießen plötzlich Kreisgericht und sind jetzt wieder Amtsgerichte, meist im selben Gebäude wie seit Kaiser Wilhelm. Bei Landgericht / Bezirksgericht ähnlich. Bezeichnenderweise leiten einige der Bezirksgerichts-Links auf das Landgericht weiter. Sind das überhaupt "historische Gerichte"?
Bei den OLGen sieht es etwas anders aus, die waren ja wirklich 40 Jahre abgeschafft. Komischerweise tauchen die 1952 abgeschafften OLGe nicht auf der Liste auf, nur weil 40 Jahre später ein Gericht mit dem selben Namen völlig neu aufgebaut wurde.
Wie wäre es mit einer Gliederung, die auf den Anlass der Gerichtsschließung abhebt
  • Verabschiedung GVG
  • Abtrennung von Gebieten nach WK1 und WK2
  • DDR-Justizreform
  • Zusammenlegungen nach 1949 (West) bzw. 1990 (Ost)
--Carl B aus W (Diskussion) 17:08, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Normal gibts ja sogar ein Portal Justiz, was wohl wieder recht aktiv ist, aber ich glaube eher nicht, das die sich um so administrative Dinge kümmern, Juristen halt. Um zum Verständnis nochmal zum Kern des Problems zu kommen: über wieviel Listen reden wir eigentlich mit welchen Lemmata? Ich sehe nicht, das eine Liste sämtliche Infos für den Zeitraum ab 1877 abdecken soll. Letzlich reden wir ja über die Gerichtsorganisation eines Staates, in dem Falle historischen Staates. Da gibt es einen Anfangsbestand und Veränderungen, die im Laufe der Zeit entstehen, siehe Gebietsverluste etc. Die Veränderungen kann man sicher in einer sortierbaren Tabelle noch händeln, ich frage mich allerdings, warum sortierbar? Es ist doch hoffentlich nicht das Ansinnen, eine einzige Liste aller Amtsgerichte egal welchen Staates anzulegen, nur um die Sortierfunktion schön ausreizen zu können. Zumindest eien Abschnittsunterteilung nach den Teilstaaten des deutschen Reiches sollte erfolgen, sonst wird die Liste doch ellenlang. Aber schon bei der übergeordneten Behörde stößt dann wahrscheinlich die Sortierfunktion an ihre Grenzen. Zudem sehe ich es als unabdingbar an, vor jede Liste erstmal einen ordentlich erläuternden Teil zu setzen, um die politisch bedingten Veränderungen der jeweiligen Gerichtsstruktur auch plausibel darstellen zu können. Dabei ist mir bis jetzt noch nicht ganz schlüssig, wenn wir bei durchaus fast gleicher Gerichtsorganisation elegant einen Übergang vom 3. Reich zu den beiden deutschen Staaten bekommen, ohne dabei die Zonen zu vergessen. Die Zonenzeit verdient aber m.E. durchaus einen eigenen Artikel, da die Gebietsverluste doch nicht unerheblich waren. Die Krux dabei ist, das wir ab 46 in beiden späteren Teilstaaten schon stabile Länder hatten. Hier käme die Versuchung auf, eine Ausgliederung nach Ländern vorzunehmen.....--scif (Diskussion) 13:28, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ehrlich gesagt, hatte ich in der Tat an eine einzelne Liste für sämtliche Infos für den Zeitraum ab 1877 gedacht. Alles andere schafft Redundanz. Die Idee scheint aber nicht geteilt zu werden. Also Teillisten. Die sollten dann aber nicht nur die aufgelösten Gerichte zeigen, sondern die gesamte Gerichtsorganisation der betreffenden Zeit. Die Listenstruktur kann dann so aussehen:

Im HRR(*)
Länderübergreifende Gerichte Teilstaat 1 Teilstaat 2 Teilstaat 3 ...
Vor 1879(*)
Länderübergreifende Gerichte Königreich Westphalen Teilstaat 2 Teilstaat 3 ...
Deutsches Kaiserreich und Weimarer Republik(*)
Länderübergreifende Gerichte Schwarzburg-Sondershausen Teilstaat 2 Teilstaat 3 ...(**)
Zeit des Nationalsozialimus(*)
Länderübergreifende Gerichte Sondergerichte Land 1 Land 2 ...
Nach 1945(*)
Länderübergreifende Gerichte BRD DDR Saar Bundesland 1 ...(***)

(*) Das sind Metalisten, die nur die Listen enthalten (**) In der Logik der Struktur sind dann Kolonialgebiete, Danzig o.ä. "Teilstaaten" ohne dass diese es de jure waren (***) Für die ehemaligen Bundesländer gäbe es dann auch Listen wie Gerichte in Württemberg-Hohenzollern; ob man das auch für die Länder der DDR macht, kann man diskutieren--Karsten11 (Diskussion) 14:19, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten

und schon haben wir eine Grundsatzfrage. Soll ein "Liste historischer Gericht" nur die aufgelösten Gerichte ausweisen oder historische "Schnappschüsse" der Gerichtsorganisation? Alternative: die Liste löschen und die Dinge in Artikeln darstellen: Gerichtsaufbau Preußen / DDR / Besatzungszeit / Württemberg-Hohenzollern usw. --Carl B aus W (Diskussion) 15:03, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Typischerweise erscheinen die aufgelösten Gerichte ja nach Auflösung in neuem Gewand. Aus der Fürstlich Solms-Braunfels’sche Regierung wurde das Kreisgericht Wetzlar und daraus das königlich preußische Amtsgericht Wetzlar und heute ist es das hessische Amtsgericht Wetzlar. Historische "Schnappschüsse" der Gerichtsorganisation sind da wohl besser, als Fragen der Kontinuität zu diskutieren. Ob man Artikel macht oder reine Listen kann man nicht allgemein sagen. Bezirksgericht (DDR) in (kurze) Liste und Artikel aufspalten, ist sicher sinnlos. Den Erläuterungstext aus der langen Liste der Amtsgerichte im Königreich Hannover in einen Artikel Amtsgericht (Königreich Hannover) zu übernehmen, kann sinnvoll sein.--Karsten11 (Diskussion) 15:36, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die Kontinuität kann man ja eingangs erläutern. Wir nähern uns aber langsam des Pudels Kern. Als "Abfallprodukt" sollten wir abseits der Ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht die Fachgerichte vergessen. Die Schnappschußidee kann/wird ja listenartig ausfallen, ob nun Liste oder Artikel ist letzten Endes nicht maßgebend.--scif (Diskussion) 15:45, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die Schnappschuss-Lösung hat schon mal jemand erfunden: Liste_der_Amtsgerichte_im_Königreich_Hannover
Finde ich gut. Man sieht nicht nur die aufgelösten Amtsgericht, sondern auch die, die noch bestehen. Wenn man das in diesem Stil für die anderen deutschen Länder bzw. preußischen Provinzen hinbekommt, wäre doch mal was.
Liste_der_Gerichte_im_Reichsland_Elsaß-Lothringen ist auch nicht schlecht.
--Carl B aus W (Diskussion) 21:57, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

Ist nur zum besseren Schreiben gedacht. Grundsätzlich stimme ich dir bei den beiden Listen zu und ich will da Karstens Arbeit auch nicht kleinreden. Aaaber, anhand der Linkliste sieht man schon, diese Listen stehen halt bissl naggisch und einsam auf weiter Flur, ohne größere Anbindung. Von der Trefferquote bei der Lemmasuche will ich gar nicht reden, aber das ist sicher sekundär. Spitzfindig wäre noch anzufragen, ob denn die Gerichtsbezirke noch stimmen, bzw. für welchen Zeitraum die gemeint sind. Es ist für mich vor allem vor dem Hintergrund von Gerichtsschließungen nicht glaubhaft, das die Bezirke bis heute so bestehen. Das bedarf ggf. einer Präzisierung , führt aber auch zu der Frage, ob so eine Übersicht das leisten soll/muß.--scif (Diskussion) 10:27, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ach so, hatte gar nicht gesehen, dass die Hannover-Liste erst letzte Woche von kartsen11 angelegt wurde :-0 Die Sache mit den Gerichtsbezirken hat er doch ganz toll gelöst. Aufnehmendes Gericht ist angegeben, ggf. auch mehrere. Dass gelegentlich (Gebietsreform der 1970er und andere Eingemeindungen) mal einzelne Dörfer von Gericht A nach B umgetopft werden, dass kann man wirklich nicht alles in einer Liste abbilden. --Carl B aus W (Diskussion) 10:49, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Gut, mit dem aufnehmenden Gericht, das hatte ich vergessen. Allerdings weiß ich aus beruflicher Erfahrung, das dann der alte Gerichtsbezirk nicht zwingend im Ganzen zum neuen aufnehmenden Gericht kommt. Aber das wäre wahrscheinlich bissl zuviel verlangt und kann die liste eigentlich auch nicht leisten.--scif (Diskussion) 10:58, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Yepp. Das ist auch mühsam zu recherchieren, wenn man nicht zufällig eine Festschrift oder gar ein wissenschaftliches Werk über das jeweilige Gericht hat: Diese Änderungen verteilen sich ja auf zig Rechtsakte. Veränderungen des Gerichtsbezirks sollten eigentlich im Detail im Gerichtsartikel stehen (ok, da ist noch viel zu tun...). Für die praktische Arbeit der Aufteilung: hier findet sich für den Einstieg eine Liste. Das ist jeweils ein Screenshot. Änderungen im Zeitablauf müssen eben noch ergänzt werden. Für die Zeit vor 1879 gibt es online einige Schreenshot-Werke, z.B. hier. Auch die jeweiligen Staatshandbücher geben Stoff her. Für die DDR nach 1952 habe ich ein Buch in der Unibib bestellt.--Karsten11 (Diskussion) 11:33, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Für den Beginn habe ich zeitnah diese Quelle. Auf das Buch zur DDR-Zeit bin ich gespannt. Desweiteren liegt mir ein Scan von 1949 zur SBZ und ein Buch von 1940 zur Geichtsorganisation des Deutschen Reiches vor. Bliebe dann nur noch die Aufteilung und das Layout/Lemma.--scif (Diskussion) 12:58, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Jüngste Änderungen nach Gebietsreformen[Quelltext bearbeiten]

Das Ganze wird wahrscheinlich etwas umfassender als gedacht, aber wenn wirs einmal richtig machen, wäre ein Grundstock da. Nur ein Beispiel aus Sachsen. Im Zuge der Kreisreform 2008 wechselte das AG Döbeln den LG-Bezirk, von Leipzig nach Chemnitz. Gleichzeitg wurde das bis dahin eigenständige AG Hainichen eine Außenstelle von Döbeln. Frage wäre, wo solche Veränderungen in Zukunsft und ab 1945 aufgenommen werden. --scif (Diskussion) 11:22, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Ich hätte solche Informationen in einer "Anmerkungen"-Spalte untergebracht. Das kann man nicht standardisiert darstellen, ohne die Liste zu sprengen. Es gibt ganz viele Fälle dieser Art: 1943 stillgelegt, 1945 wiedereröffnet, 1967 zur Nebenstelle des AG X. 1972 wird AG X auf AG Y verscholzen, 1976 wird die Außenstelle geschlossen. Daneben wechselt das LG. Dann wurde der Gerichtsbezirk neu zugeschnitten. Zu viel Infos für eine Liste.--Karsten11 (Diskussion) 12:35, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Aufgliederung, mal Butter bei die Fische.[Quelltext bearbeiten]

Ich hab mich in den letzten Tagen bissl durchs RGBl gewühlt, die Österreicher sind im Digitalisieren weiter als wir, oh Schreck. Bei Wikisource scheint die Säge auch bissl zu klemmen. Aaaaaalso, ich mache folgende Epochen aus und meine Wahrnehmung dazu:

  • Kaiserreich: mit Einführung des GVG bis 1918. Hier scheint es 1906 größere Veränderungen gegeben zu haben, die konnte ich aber noch nicht einsehen, muß ich ins Archiv. Wenn man allumfassend sein will, kämen noch die Kolonien dazu....
  • Weimarer Republik: 1919-1933 grundsätzlich scheint sich an der Gerichtsorganisation nichts wesentliches geändert zu haben, allerdings fallen durch Versailles schon einige Gerichte weg, Elsaß-Lothringen, Polnischer Korridor wären hier das Stichwort.
  • 1933-1945-NS-Zeit. Hier fallen vor allem die Gebietsgewinne ins Gewicht, Memelland, Sudetenland, Ostmark, Elsaß, der ehemalige polnische Korridor. Das führt zu OLG-Bezirken, die es so bis dahin nicht gab.

Quellen fehlen mir vor allem für den Weimarer Anfangsbestand. Ich kann nicht wirklich greifen, in welchen Kompendium (Handbuch) die Gerichtszuständigkeit regelmäßig vermerkt wurde. Hinweise erbeten.--scif (Diskussion) 19:43, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten

1919 gab es die Gebietsverluste. Das betrifft nicht nur das Elsass-Lothringen und die Ostgebiete sondern auch Teile von Schleswig. Der Anfangsbestand von Weimar ist ansonsten wohl gleich dem Stand im Kaiserreich. Ich habe zumindest nirgendwo Änderungen gefunden. Wobei es im Kaiserreich einzelne unsystematische Änderungen gab. So wurde z.B. das Amtgericht Pellworm 1896 aufgehoben. Wir können uns daher nicht darauf verlassen, dass die 1879er Struktur unverändert blieb. 1932, 1935 und 1936 gab es eine Reihe von Zusammenlegungen aus Spargründen. Ein ganz große Thema ist der Anschluss Österreichs. Da haben wir bisher imho gar nix. 1942 gab es massenhaft Stillegungen aus Kriegsgründen. Ganz übel ist die Geschichte des Endes der Gerichte in den Ostgebieten am Ende des Krieges. Dort wurde anfangs in einer Vielzahl von Einzelschritten, der Betrieb der jeweiligen Gerichte in den von der Roten Armee besetzten Gebieten auf irgendwelche Gerichte in den noch nicht besetzten Reichsteilen übertragen (bis auch diese besetzt waren). In der Schlussphase des Krieges ist wohl nicht einmal das passiert; die Gerichte sind einfach untergegangen.
Auch wenn man das Gesamtkunstwerk dieser Liste auf die Epochen einteilt, bleiben es zu große Listen. Eine Einteilung nach ehemaligen Ländern ist imho nötig. In Preußen sogar auf Provinzen.
Ein Kompendium (Handbuch) habe ich (noch) nicht gefunden.--Karsten11 (Diskussion) 11:04, 10. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Mh, das hätte den Vorteil, das man bei den heutigen Bundesländern die Historie nur ergänzen müßte. Folgender Gedanke: 3 "Oberartikel" Gerichtsorganisation im Kaiserreich, Weimar, 3. Reich. Hierin rechtliche Grundlagen und kleiner geschichtlicher Abriß mit den größten Veränderungen, verwaltungstechisch gesehen. Dann Verlinkungen auf die Unterseiten mit den Gerichtsorganisationen in den einzelnen Bundesstaaten. Die Bundesstaaten unterlagen nun aber auch Wandlungen, bspw. Königreich Sachsen->Freistaat Sachsen->Reichsgau Sachsen->Sachsen (DDR)->Freistat Sachsen. Willst du das dann nochmal aufgliedern oder einzeln behandeln? Ich könnte zum. für Sachsen mal exemplarisch was anlegen. Grüße.--scif (Diskussion) 11:53, 10. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ich würde in Sachsen einen Artikel daraus machen. Hier liegt ja ein hohes Maß an Gebietskontinuität vor. Die 1945 abgetrennten Gebiete sind da unproblematisch. Ich bereite den Artikel für die Provinz Schleswig-Holstein vor. Da ist es ähnlich. Ein paar Gerichte werden eben 1919/1920 an Dänemark abgetrennt. Kein Grund den Artikel zu trennen.--Karsten11 (Diskussion) 12:10, 10. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Nachtrag: Gerichte in der Provinz Schleswig-Holstein als Beispiel, wie das aussehen kann.--Karsten11 (Diskussion) 16:10, 10. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Ich habe einmal bei mir im BNR einen Entwurf einer Sollstruktur dieser Liste angelegt (Benutzer:Karsten11/Liste historischer deutscher Gerichte) und freue mich über Feedback und Ergänzungen.--Karsten11 (Diskussion) 16:29, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Und ewig grüßt...[Quelltext bearbeiten]

So, ein Jahr ist bald rum, es wird ja wieder fleißig ergänzt. Können wir nun den oben angeführten Entwurf mal umsetzen?--scif (Diskussion) 19:30, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Aus meiner Sicht können wir das machen. Die Frage ist nur, wie gehen wir mit denjenigen Gerichten um (und das ist ja noch die Mehrzahl), bei denen die Detaillisten noch nicht erstellt sind. Mein Vorschlag wäre: Den Entwurf aus meinem BNR hier her. Die Liste hier dann um die schon abgedeckten Teile entschlacken und als Liste historischer deutscher Gerichte (andere Gebiete) oder so ähnlich verschieben. Mit jeder neuen Detailiste wird dieser ausgelagerte Teil dann kleiner bis er irgenwann leer ist.--Karsten11 (Diskussion) 14:01, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich hab auf dem entsprechenden BNR auch was vermerkt. Allerdings scheint Iusticia seit Juni keinen Bock mehr zu haben.--scif (Diskussion) 11:15, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Preußen ab 1879[Quelltext bearbeiten]

Ich habe in meinem BNR einen Artikel zur Gerichtsorganisation in Preußen unter dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz begonnen, unter anderem mit einer Liste aller 1879 in Preußen eingerichteten ordentlichen Gerichte. Über Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge freue ich mich. Auch mit dem Lemma bin ich noch nicht ganz glücklich. --Mark (Diskussion) 18:47, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nimm doch das: Benutzer:Scialfa/Gerichtsorganisation in der Weimarer Republik Das Problem ist, es ist vieles schon da, wir müßtens es nur mal zusammenfügen--scif (Diskussion) 19:02, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ah, da hätte ich mir ja einige Tipparbeit sparen können. Allerdings: Zu welchem Stichtag ist Deine Liste? Vom Titel her soll es um die Weimarer Republik gehen, im Text heißt es dann aber: "Die Gerichtsorganisation hatte bis zur Auflösung des Kaiserreiches 1918 Bestand." Gerichte in den nach dem 1. Weltkrieg abgetretenen Gebieten sind zumindest für Preußen noch drin, Elsaß-Lothringen aber nicht. --Mark (Diskussion) 21:40, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Einschub: Das sollte mal was zu Weimar werden, die Struktur des Reichs ist da einfach erstmal hinkopiert. Da du ja in letzterer Zeit einiges ergänzt hast, vielleicht sollte erst mal ne Bestandsaufnahme erfolgen, eh du dir zu viel Arbeit machst. Der Plan ist, den hier vorhandenen Artikel eher als Oberartikel mit der Anführung verschiedenster Listen zu gestalten. Über die Ausrichtung der Listen gibt es natürlich, siehe eins drunter, noch Abstimmungsbedarf, grob gesagt Zeitprinzip (Einteilung nach Zeiträumen) vs. Territorialprinzip. Auf meinem BNR findest du beim Grasen noch die oder andere Liste, nur Mut--scif (Diskussion) 07:21, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich hatte mit Gerichte in der Rheinprovinz und Gerichte in der Provinz Schleswig-Holstein (siehe Benutzer:Karsten11/Liste_historischer_deutscher_Gerichte#1879_bis_1933) ja bereits mit den Preußischen Gerichten begonnen. Ich halte die Aufteilung der Liste der historischen Deutschen Gerichten nach regionalen Gesichtspunkten für sinnvoller als nach zeitlichen, da es natürlich an den einzelnen Gerichtsstandorten zu starker Kontinuität kam. Wenn Du also eine zeitlich orientierte Liste bauen willst, wäre mein Rat, diese per include aus den jeweiligen Abschnitten der regionalen Listen zusammenzusetzen. Für die Preussen ab 1879-Liste kann man also z.B. den Abschnitt Gerichte_in_der_Rheinprovinz#Nach_dem_Gerichtsverfassungsgesetz per include übernehmen. Wovon ich abraten möchte, ist, auf die ordentliche Gerichtsbarkeit zu begrenzen. Wichtig sind nicht nur die Gerichte sondern auch die Aufgaben.--Karsten11 (Diskussion) 22:43, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Mit der Kontinuität ist das so eine Sache. 1879 war auch innerhalb Preußens ein gehöriger Bruch: Förmlich bestehen geblieben ist kaum ein ordentliches Gericht, und in sehr vielen Fällen hießen die neuen Gerichte auch anders als die alten. Nicht wenige Gerichtsstandorte sind 1879 auch hinzugekommen, weggefallen oder statt mehrerer Gerichte gab es an einem Ort nur noch eines. Unter Gerichte in der Rheinprovinz sind alte und neue Gerichtsorganisation denn ja auch ganz getrennt dargestellt.
Include ist natürlich trotzdem eine gute Idee für Tabellen, die anderweitig schon existieren. Dazu sollten dann natürlich auch die Darstellungsformate (Liste, Tabelle wie in Gerichte in der Rheinprovinz, Tabelle wie in Benutzer:Scialfa/Gerichtsorganisation in der Weimarer Republik, vielleicht noch andere Möglichkeiten) zusammenpassen.
Andere als die ordentlichen Gerichte sollten natürlich auch ihren Platz bekommen, wobei dadurch allerdings noch mehr Brüche in der Kontinuität hinzukommen, etwa durch den Übergang von den Handels- und Gewerbegerichten zur Arbeitsgerichtsbarkeit.
Und ja, neben den Gerichten selbst sollten natürlich auch Aufgaben, Spruchkörper und ihre Besetzung usw. beschrieben werden. Wobei davon vieles ab 1879 reichseinheitlich geregelt war. Das sollte dann wohl auch in einen Artikel, der sich aufs ganze Reich bezieht. Mark (Diskussion) 19:52, 18. Dez. 2015 (CET)--Beantworten

Landessozialgericht Berlin[Quelltext bearbeiten]

2005 aufgelöst, wir haben dazu keinen Artikel !!! Finde aber kaum was zu Beginn und Sitz des Gerichts.--scif (Diskussion) 07:42, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Das Gericht wurde 1954 eingerichtet, nachdem das Sozialgerichtsgesetz auch für Westberlin in Kraft gesetzt wurde. Dr. Walther Riese wurde erster Präsident. Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz: die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980, 1982, ISBN 978-3-11-008679-9, Teildigitalisat., S. 286.--Karsten11 (Diskussion) 10:15, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Räusper: mache ich mal vorsichtshalber über meinen degruyter-Zugang eine Sicherungskopie, denke das ist auch in ihrem Sinne, Herr Geheimrat ;-) PS: denkste, naja, mal sehen, vielleicht bin ich wieder dabei--scif (Diskussion) 11:25, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Zur Schliessung hier S. 157.--Karsten11 (Diskussion) 11:53, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Review[Quelltext bearbeiten]

So, nun diskutieren wir hier mal zentral weiter. Ich habe 2 Fragen für die Zeit nach 45:

  1. Wir stellen wir die Gerichtsbarkeit in den Zonen da und den DDR-Sonderfall mit dem Wechsel 1952, bis dahin gab es ja auch in der DDR den dreistufigen Aufbau.
  2. Wie bezeichnen wir die Liste der geschlossenen Gerichte in den Bundesländern nach 45? Liste geschlossener/historischer Gerichte im Bundesland xy? Wir strukturieren wir die? Nach Reformen, Jahren oder einfach chronologisch?--scif (Diskussion) 15:55, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Mein Vorschlag: Gliederung nach dem Anlass der Gerichtsschließung. Das kann sein

  • Abtretung von Gebieten (nach WK I oder WK II)
  • das Ende eines Staatsgebildes (Deutsches Reich 1945, Besatzungszonen 1949, DDR 1990)
  • eine grundlegende Justizreform (Dt. Reich 1887, DDR 1952)
  • die üblichen Zusammenlegungsaktionen der Bundesländer

Generell scheint es mir sinnvoll, Gerichte unter dem Staat aufzuführen, dessen Gericht sie waren und nicht unter dem Bundesland, in dem ihr ehemaliger Sitz heute zufällig liegt. --Carl B aus W (Diskussion) 16:52, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Meester, Karsten und ich sind da schon bissl weiter. Vorlage:Navigationsleiste Liste historischer deutscher Gerichte. Das ist die grobe Einteilung. Also haben wir dann Deutschland seit 45, darunter wird es wieder Unterlisten geben. Nun gab es eine Zeit bis zur Gründung der Bundesländer in West, eine Zeit bis zur Gründung der Länder in Ost. In West geht es dann chronologisch weiter, ich halte die Einteilung nach Bundesland für sinnvoll, nur wie man die Kinder die Kinder beim Namen nennt, wäre zu klären. Es sei aber auch gesagt, das mit der Gründung der Bundesländer, wie z.B. Rheinland-Pfalz, auch da frühere Strukturen aufgebrochen wurden. So gab es nun ein OLG Koblenz, die ganze Ecke gehörte früher zum OLG Köln. Da Koblenz und Köln verschiedene Zonen waren, wäre es schon interessant zu wissen, wann die Zuständigkeiten wechselten. In der SBZ/DDR liegen die Dinge etwas anders. Hier gab es bis 52 die Länder. Und bis dahin gab es tw. erhebliche Veränderungen der Gerichtsorganisation, es wurde LG geschlossen oder neu aufgemacht und diverse Amtsgerichte zusammengelegt. 52 dann der große Knall, von da ab haben wir eine klare Struktur. Mir geht es um die Zeit zwischen 45 und 52.--scif (Diskussion) 17:43, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich hätte mir für die Zeit nach 45 eine Liste für SBZ/DDR vorgestellt und im esten je eine pro Bundesland. Die BaWü-Liste würde dann erst ab der Länderfusion beginnen, daneben gäbe es eine für die drei Vorgängerstaaten. Man kann auch die SEB/DDR bis 1952 nach Ländern gliedern.--Karsten11 (Diskussion) 19:31, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das im Westen ist fast klar, allein das Lemma wäre zu klären. Offen wäre nur die Zeit zwischen Kapitulation und Gründung der Länder.... Vorschlag wäre: Liste ehemaliger (historischer) Gerichte im Bundesland Rheinland-Pfalz.--scif (Diskussion) 19:42, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Im Sinne der Konsistenz: Liste historischer Gerichte im Bundesland Rheinland-Pfalz--Karsten11 (Diskussion) 11:43, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten
In diesem Sinne habe ich beispielhaft einmal Hessen als Liste historischer Gerichte im Bundesland Hessen ausgelagert. Wenn alle Listen von Vorgängerstaaten fertig sind ist Liste_historischer_Gerichte_im_Bundesland_Hessen#Einzelne_Gerichte dann leer.--Karsten11 (Diskussion) 12:07, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich halte es immer noch für unglücklich, Gerichte nach heutigem Bundesland einzusortieren, die es bei Gründung dieses Bundeslandes schon nicht mehr gab. Beispiel: Landgericht Altona. Das war kein hamburgisches sondern ein preußisches Gericht, lediglich sein Sitz befand sich plötzlich in nicht-preußischem Gebiet. Das Gericht wurde im Übrigen nicht geschlossen, sondern nach Itzehoe verlegt und existiert (mit verkleinertem Sprengel) noch heute. Ich plädiere für einen Abschnitt Preußen (ggf. mit Unterabschnitten für einzelne Provinzen). Beispiel: Oberfreistuhl Arnsberg oder Ingelheimer Oberhof. Deren Gerichtssprengel liegt zwar heute zur Gänze in einem Bundesland, aber das ist reiner Zufall. Völlig abenteuerlich ist es, den Oberhof Lübeck und das Oberappelationsgericht der freien Städte bei Schleswig-Holstein einzuordnen.
Bei welcher historischer Fragestellung möchte diese Liste eigentlich helfen? "Welches Gericht war wo ansässig?" oder "Welches Gericht war für welches Gebiet zuständig?" --Carl B aus W (Diskussion) 13:00, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Verzeih wenn ich das so sagen darf, aber du hast unsere Intention noch nicht ganz verstanden. Was du momentan auf der Vorderseite siehst, ist größtenteils Schrott. Die soll eine Oberliste für eine ganze Anzahl von Unterlisten werden . Die Listen historischer Gerichte der Bundesländer sollen die Gerichtsorganisation ab Bestehen des Bundeslandes zeigen, nicht mehr und nicht weniger. Dabei soll es helfen. Exemplarisch für Sachsen erarbeite ich momentan Benutzer:Scialfa/Liste Historischer Gerichte des Bundeslandes Sachsen. Natürlich gehört m. E. ein Überblick dazu, welche Gerichtsstruktur bzw. Gerichte nach Ende des 3. Reiches auf dem Gebiet des zu gründenden Bundeslandes bestanden. So fehlt z.B. bei Karstens Liste zu Hessen noch das OLG Darmstadt, wenn er schon das OLG Kassel erwähnt. Diese Liste werden nicht drumherumkommen, einen kleinen Exkurs in Landesgeschichte mit einzubringen. In RP ist z.B. mit dem OLG Koblenz ein völlig neues OLG eingerichtet worden, Bad Kreuznach erhielt nach über Hundert Jahren sein Landgericht. All das sollen diese Listen mit der Zeit aufzeigen, du bist herzlich eingeladen, mitzuarbeiten.--scif (Diskussion) 19:22, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
"Was du momentan auf der Vorderseite siehst, ist größtenteils Schrott." Ja!
"Die Listen historischer Gerichte der Bundesländer sollen die Gerichtsorganisation ab Bestehen des Bundeslandes zeigen, nicht mehr und nicht weniger." Meine Rede! Wollte ich anscheinend offene Türen einrennen. Um das ganz klar zu machen, würde ich auch die Formulierung "Historische Gerichte des Bundeslandes X" bevorzugen, nicht "... im Bundesland X", weil letzteres dazu verleiten könnte, prähistorische Gerichte aufzuführen.
--Carl B aus W (Diskussion) 02:06, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Nachlassgerichte in Baden-Württemberg[Quelltext bearbeiten]

Heute Nacht wurden in Baden-Württemberg hunderte von Nachlassgerichten abgeschafft, die bis gestern bei den staatlichen Notariaten angesiedelt waren. --Carl B aus W (Diskussion) 13:38, 1. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Na ja, abgeschaft nicht: Die Amtsgerichte haben diese Aufgabe übernommen. Ich habe das in Nachlassgericht aktualisiert. Hier in der Liste ist das imho eher knifflig darzustellen, da Nachlassgerichte ja keine eigenständigen Gerichte sind sondern eine Funktion, die andere Institutionen mit wahrnehmen.--Karsten11 (Diskussion) 13:49, 1. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Doch, die staatlichen Notariate - die eben auch Gericht waren - sind komplett abgeschafft. Natürlich werden deren gerichtliche Aufgaben jetzt von anderen Gerichten wahrgenommen. Das gilt aber für so ziemlich jedes in der Liste aufgeführte Gericht. Nur in den wenigsten Fällen sind mit Aufhebung eines Gerichts auch dessen Aufgaben ersatzlos weggefallen. Die 300+ Ex-Notariate würden die Liste halt ein wenig aufblähen, oder man schafft eine Liste der ehemaligen staatlichen Notariate in Baden-Württemberg. Es gibt sinnlosere Listen in WP. --Carl B aus W (Diskussion) 17:33, 1. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Du siehst das schon richtig: es gibt Sinnloseres. Eine Liste, in welcher ein und derselbe Ort gefühlt 100 Mal auftaucht, weil in unserer vielhundertjährigen Geschichte die Gerichtsbarkeit immer wieder reformiert und die Gerichte neu benannt wurden, bringt insbesondere keinen Erkenntnisgewinn. Ebensowenig eine Liste der über 1090 preußischen Amtsgerichte in 91 Landgerichten, dazu allein im kleinen Kgr. Sachsen weitere 105 Amtsgerichte (von denen nur noch 20 bestehen), davor 122 Gerichtsämter, 17 Bezirksgerichte, dann 7 Landgerichte. Da kann man sich ja freuen, dass wenigstens die Handelskammern - Entschuldigung: Kammern für Handelssachen - 1879 nicht mehr in eigene Handelsgerichte ausgelagert wurden. Viel hilfreicher scheinen mir übersichtliche Darstellungen der Gerichtsverfassung bis und ab 1879 (was schwer genug ist) - und dann bei den jeweiligen Oberlandesgerichten angesiedelte Angaben zur Entwicklung der Untergliederung in Land- und Amtsgerichte (Zeitraum ab 1879 bis 1945/49 bzw. SBZ/DDR-Länder bis 1952).
In der hier diskutierten Liste aber sollten überhaupt nur Gerichtstypen, also Kreisgericht (Preußen), Land- und Stadtgericht (Preußen); Bezirksgericht (Sachsen); Bezirksgericht (Österreich), Landgericht a. O. (Bayern), Kreisgericht (Bayern), Patrimonialgerichtm und so weiter aufgenommen werden. Das vermeidet auch Doppelungen. Familiengericht, Nachlaßgericht, Familienfideikommissgericht, Rheinschifffahrtsgericht, vielleicht gab es ja auch ein k.u.k. Donaudampfschifffahrtsgericht - eine solche Liste wird schon lang und unübersichtlich genug. Lieben Gruss --Hvs50 (Diskussion) 05:54, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

BayObLG[Quelltext bearbeiten]

Die Toten erstehen wieder auf. hab das jetzt erst mitbekommen.--scif (Diskussion) 10:00, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Imho sollten Zombies dennoch in der Liste bleiben. Immerhin war es 2006 bis 2018 ehemalig--Karsten11 (Diskussion) 10:15, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Lächel. War ja auch nur ein Hinweis. Der neue Chef ist auch schon benannt.--scif (Diskussion) 10:25, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Gerichte der Besatzungsmächte[Quelltext bearbeiten]

Wo gehören eigentlich die Gerichte der Besatzungsmächte hin, die es ab 1945 gab? Von der Trägerschaft her handelt es sich da ja nicht um deutsche Gerichte, andererseits hatten sie ihren Sitz eben in Deutschland, entschieden über in Deutschland geschehene Fälle und wendeten ziemlich regelmäßig deutsches Recht an. Mir sind da gerade die amerikanischen "Rheinschiffahrts-Strafgerichte der Militärregierung" in Mannheim und Wiesbaden untergekommen. --Mark (Diskussion) 21:49, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Das waren Gerichte in Deutschland für Fälle in Deutschland und gehören dazu zu den historischen deutschen Gerichten. Das es keine Gerichte eines souveränden deutschen Staates waren, hängt eben damit zusammen, dass es diesen nach dem Zusammenbruch nicht mehr gab. Wir haben sie daher auch immer so eingeordnet, siehe z.B. Gerichtsorganisation_in_Berlin#Alliierte_Gerichtsbarkeit.--Karsten11 (Diskussion) 21:54, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Dazu neige ich auch, und beim Lemma "Gerichtsorganisation in Berlin" hätte ich nicht mal nachgefragt - dass die alliierten Gerichte zur Gerichtsorganisation gehörten, die im Gebiet von Berlin bestand, ist völlig klar. Hier stutze ich ein wenig weil das Lemma sich eben auf "deutsche Gerichte" und nicht auf "Gerichte in Deutschkand" bezieht - und weil hier bisher (fast?) keine Gerichte der Alliierten eingetragen sind, so auch nicht der US-Gerichtshof für Berlin. Ich werde mich dann wohl mal ans Aufspüren und Eintragen der Gerichte machen. Ich gehe davon aus, dass wir die deutschen Bezeichnungen der Gerichte eintragen, schließlich ist z.B. ja auch Kassationshof (Frankreich) das Lemma, unter dem wir den französischen Court de Cassation führen. --Mark (Diskussion) 22:14, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn man in die Zeit vor der Reichsgründung schaut, ist das völlig normal: Ein Wismarer Tribunal ist z.B. ein schwedisches und ein deutsches Gericht. Was die Berufungsmöglichkeiten an Instanzen außerhalb Deutschlands betrifft, gehört das hier nicht rein. Wenn ich heute ein deutsches Urteil anfechte und die Entscheidung bis zum EUGH geht, dann ist der EUGH damit kein deutsches Gericht. Ähnlich ist es mit Urteilen der Besatzungsgerichte, die außerhalb Deutschland angefochten wurden (wenn das in der Praxis überhaupt passierte). Die Revisionsinstanzen waren dann eben keine historischen deutschen Gerichte im Sinne dieser Liste mehr.--Karsten11 (Diskussion) 22:38, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Richtig, Instanzen außerhalb Deutschlands gehören da nicht rein, außer vielleicht in dem bisher rein hypothetischen Fall, dass ein im Ausland belegenes Gericht ausschließlich für in Deutschland entstandene Sachen zuständig gewesen wäre. Beim Wismarer Tribunal sieht die Sache insofern ein wenig anders aus, als sein Zuständigkeitsbereich ein Reichslehen war, sich seine Jurisdiktionsgewalt sich also technisch doch wieder vom HRR ableitete. --Mark (Diskussion) 22:50, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Abschnitt Rheinland-Pfalz[Quelltext bearbeiten]

Ich beabsichtige den Abschnitt zu Rheinland-Pfalz in eine eigene Liste zu fassen. Spricht etwas dagegen? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 10:41, 1. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wie soll die heißen?--scif (Diskussion) 14:28, 1. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Analog zu Liste historischer Gerichte im Bundesland Hessen (und einer Reihe ähnlicher Lemmata) ist mein Vorschlag Liste historischer Gerichte im Bundesland Rheinland-Pfalz. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:30, 1. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bezugnehmend auf die hessische Liste würde man sich natürlich etwas mehr als nur eine simple Auflistung wünschen. Sinn macht doch ganze eigentlich erst, wenn man die Veränderungen innerhalb der Strukturen sieht. Bei RLP wären z.B schön die Ausdünnungen der LG-Bezirke Landau, Zweibrücken und Kaiserslautern darstellbar, um nur mal für den Südbezirk zu sprechen.--scif (Diskussion) 08:32, 2. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Habe schon vor, dann auch ein bisschen zu sortieren. Ich dachte allerdings mehr in zeitliche Abschnitte: Altes Reich / 19. Jh. bis zur Reichsjustizreform / Ab 1877/79 -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 09:12, 2. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wobei das ja eine Glaubensfrage ist. Für mich würden da nur Schließungen nach 1946 infrage kommen. Sachlich richtig müßte es sonst auf dem Territorium des Bundeslandes... --scif (Diskussion) 10:41, 2. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Habe jetzt das Lemma Liste historischer Gerichte auf dem Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz gewählt. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 12:10, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten