Diskussion:Gerichtsvollzieher (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 217.149.172.246 in Abschnitt Lebarkeit
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Henne – Ei?[Quelltext bearbeiten]

„In Anlehnung an die Berufsbezeichnung nennt man die Durchführung einer Zwangsvollstreckung Exekution.“ – Ich glaube, umgekehrt wird ein Schuh daraus: In der österreichischen Rechtssprache ist die Bezeichnung Exekution für Zwangsvollstreckung fest verankert und allgemein üblich (auch das maßgebliche Gesetz heißt Exekutionsordnung), und deshalb wird der Gerichtsvollzieher „Exekutor“ genannt, nicht umgekehrt. -- wg 20:49, 23. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Zusammenfassen mit Gerichtsvollzieher (Deutschland)?[Quelltext bearbeiten]

Ist es wirklich sinnvoll einen eigenen Artikel für den österreichischen Gerichtsvollzieher zu haben? Der aktuelle Artikel befasst sich größtenteils mit den Begrifflichkeiten „Gerichtsvollzieher“/„Exekutor“; auf den eigentlichen Beruf wird fast gar nicht eingegangen. Ich schlage daher vor, den Artikel zu löschen und als Abschnitt bei Gerichtsvollzieher (Deutschland) einzubauen bzw. einen gemeinsamen Artikel mit passender Bezeichnung zu erstellen. -- PyroPi (Diskussion) 22:07, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Lebarkeit[Quelltext bearbeiten]

Und könnte man bitte das vertrottelte Gendern weglassen - zwecks leichterer Lesbarkeit? --217.149.172.246 23:22, 3. Jan. 2020 (CET)Beantworten