Diskussion:Geringverdiener

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Fit in Abschnitt Bisherige sehr ungünstige Weiterleitung
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Geringverdiener und § 20 Abs. 3 SGB IV

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"Als Geringverdiener werden in Deutschland nach § 20 Abs. 3 SGB IV Personen bezeichnet, ..." nur dass im ganzen SGB IV das Wort "Geringverdiener" nicht auftaucht ?! --Carl B aus W (Diskussion) 20:26, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Völlig richtig, dieser Einwand. Jedenfalls kommt der Begriff an der im Artikel angeführten Gesetzesstelle nicht vor. So geht es nicht. Ich melde den Artikel der QS.--Xeno06 (Diskussion) 13:07, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Bisherige sehr ungünstige Weiterleitung

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Da im bisherigen Zielartikel Niedriglohn das Wort "Geringverdiener" bisher nicht vorkommt und sich der dortige Artikel auch im wesentlichen mit einem niedrigen Stundenlohn, und höchstens am Rande mit einem niedrigen Monatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung befaßt, habe ich die Weiterleitung erstmal auf Einkommen geändert, auch wenn dort ebenso wenig Geringverdiener und auch nicht ausreichend Verdienst im Sinne von Arbeitseinkommen behandelt werden, aber zumindest wird derzeit bei Verdienst mittels BKH auf den Artikel Einkommen verwiesen.
Löschen möchte ich den Eintrag nicht, da die Versionsgeschichte durchaus reichlich Hinweise dafür gibt, was hier in einem regulären Artikel zu behandeln bzw. mit anzusprechen wäre: [1][2][3]. Auch ist der 2014 entfernte Inhalt (letzterer Link) nicht einfach unsinnig gewesen, siehe [4][5][6], auch wenn das Wort "Geringverdiener" im Gesetzestext selbst nicht vorkommt, denn die Wortwahl von den gesetzlichen Krankenkassen sollte man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
Beim Verfassen eines regulären Artikels sollte auch berücksichtigt werden: [7][8][9].
VG --Fit (Diskussion) 22:30, 7. Okt. 2022 (CEST)Beantworten