Diskussion:Geschmacksangabe (Wein)
Geschmacksangaben
[Quelltext bearbeiten]mir fehlen hier auch die spanischen Bezeichnungen. --R4Msys 23:27, 10. Apr. 2007 (CEST)
+1! --Jmv (Diskussion) 02:13, 15. Dez. 2020 (CET)
???
[Quelltext bearbeiten]Woher stammt die Bezeichnung trocken? Trocken verbindet man üblicherweise mit dem Wassergehalt. Trockenmilch ist beispielsweise Milch ohne Wasser. walex
Geschmacksgrad (Namen)
[Quelltext bearbeiten]ist das noch DEUTSCH, Geschmacksgrad ? --Symposiarch 13:38, 3. Jan. 2007 (CET)
- Kann ich leider so auch nicht beantworten und war so als Titel vorhanden. Der einzige mir bekannte Überbegiff ist Süssegrad. Hab den Artikel daher in dieser Richtung erweitert. --Guty 14:12, 3. Jan. 2007 (CET)
- Besseres Lemma "Geschmacksangabe", das ist jedenfalls der Begriff, der im Weinrecht für das Beschriebene verwendet wird. Wer kann den Artikel umbenennen? Ich weiß nicht wie das geht...--Billyblau 11:44, 13. Jan. 2007 (CET)
Süss // Süß
[Quelltext bearbeiten]Hallo? Warum kein scharfes S? Mit alter/neuer Rechtschreibung hat das übrigens nichts zu tun, höchstens mit der Schweiz, wobei hier aus Wikipedia:Rechtschreibung hervorgeht, dass außer bei schweizbezogenen Themen auch um ß gebeten wird. Es wird in diesem Artikel abwechselnd Süß, Süss, süsse und restsüße verwendet.--Folke 15:14, 6. Jan. 2007 (CET)
Geschmacksangabe (Schaumwein)
[Quelltext bearbeiten]Was hat der Schaumwein unter Lemma Wein zu suchen ? ein Verweis auf Sekt#Geschmacksrichtungen, Champagner#Dosage tuts hier. Alternative, eigenes Lemma und bei den andern raus. --Symposiarch 12:04, 13. Jan. 2007 (CET)
Weinansprache
[Quelltext bearbeiten]--Eine Geschmacksangabe wie hier im Artikel, sagt noch herzlich wenig über einen Wein aus. Wahrscheinlich ist es das Beste, wenn ein eigener Artikel mit der Bezeichnung "Weinansprache" kreiert wird! --Patientia 11:07, 21. Mär. 2007 (CET)
- Ich finde, wie schon mal höher oben genannt, das Lemma etwas seltsam. Meine Literatur kennt eben nur die Bezeichnung Süßegrad und würde am liebsten den Artikelnamen gegen den Redirect austauschen. In diesem Zusammenhang finde ich die Beschreibung und Unterscheidung der Begriffe aber schon ganz gut aufgehoben hier. Das das alles ein nur ein Teilaspekt der Weinsprache und Weingesetze ist, ist schon klar. Einen Artikel Weinsprache gibts auch schon. Er wurde schon sehr kontrovers diskutiert. So ein Artikel kann aber auch nicht die gesamte Weinsprache erklären. Ich verlinke den jedenfalls gleich noch. Eventuell ist es auch noch sinnvoll die hier beschriebenen Süßegrade als Redirects auf den Artikel anzulegen. Ich würde mich über weitere Meinungen freuen. Guty 16:23, 21. Mär. 2007 (CET)
- Nochwas. :-) Mit dem Süßegrad kann man bestimmt keinen Wein vollständig beschreiben, hilfreich ist er aber schon. Welche Vorschriften dahinter stecken wissen dann nur noch wenige. Dass der Artikel kein Glanzstück der WP ist, ist auch klar, aber besser werden kann er ja noch. Servus, Guty 16:36, 21. Mär. 2007 (CET)
feinherb
[Quelltext bearbeiten]Ist die Beschreibung im Artikel so zu verstehen, dass feinherber Wein im Allgemeinen süßer ist als halbtrockener? Oder worin soll die Täuschung bestehen, die mit der oft erheblichen Restsüße begründet wird? --Joachim Pense (d) 15:58, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Dazu hab ich auch noch eine Frage: In Beschreibungen von Weinhändlern liest man auch oft dass ein Wein feinfruchtig sein soll. Für mich gliedert sich die Bezeichnung feinherb und feinfruchtig in etwa so: feinherb ist leicht säuerlich, hat also nen deutlich saureren Geschmack, obwohl der Zuckergehalt über 14 g liegt. Halbtrocken ist für mich demnach ein Wein mit etwas geringerem Säureanteil aber dafür deutlich schmeckbarer Restsüße und feinfruchtig ist für mich ein Wein mit deutlich schmeckbarer Restsüße, aber eben nicht so deutlicher Säure.... aber ich bin kein Winzer und hab auch sonst nicht wirklich viel mit Wein zu tun... oder muss man das vielleicht völlig anders betrachten? --2001:16B8:2836:9300:E91B:BADF:C57C:92F0 10:48, 22. Mai 2018 (CEST)
Änderungen der Geschmacksangaben ab 1. August 2009
[Quelltext bearbeiten]Weil ich nicht im Beitrag rumkritzeln will ohne mich hier auszukennen, einige Anmerkungen auf der Diskussionsseite: Seit dem 1. August 2009 sind die Geschmacksangaben über die Verordnung (EG) 607/2009 vom 14. Juli 2009 festgelegt. Diese Verordnung kann man bei eur-lex.europa.eu einsehen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:193:0060:0139:DE:PDF
Das hat sich ab dem 1. August 2009 geändert: 1. Es ist jetzt klar definiert (Artikel 26), dass sich der Zuckergehalt bei Wein auf die Summe aus Glucose (Traubenzucker) und Fructose (Fruchtzucker) bezieht. Der Begriff Restzucker, der auch die im Wein vorhandenen geringen Mengen an nicht vergärbaren Zuckern mit einschließt, wird nicht mehr verwendet. 2. Bei Sekt ist es etwas seltsam ausgedrückt: Gesamtzucker = Fructose + Glucose (einschließlich Saccharose). Damit kann nicht gemeint sein, dass man die nach Süßung evtl. vorhandene Saccharose einfach dazuzählt, weil ein Gramm Saccharose nach Hydrolyse (Inversion) 0,526 g Glucose + 0,526 g Fructose ergibt. Es handelt sich vielmehr um die Summe an Glucose + Fructose, die sich nach Inversion der Saccharose ergibt. Das entspricht auch dem Vorgehen bei der Analyse im Labor: man gibt dem Sekt zur Inversion der Saccharose Schwefelsäure zu und bestimmt dann den Zuckergehalt. 3. Die Geschmacksangaben bei Sekt überlappen sich ab extra trocken nicht mehr (Anhang XIV): brut 0-12 g/l, extra trocken 12-17 g/l, trocken 17-32 g/l, halbtrocken 32-50 g/l. Allerdings ist diese Änderung nahezu folgenlos, weil gleichzeitig eine Toleranzgrenze von 3 g/l eingeführt wurde (Artikel 58). Bei Wein beträgt die Toleranz 1 g/l (Artikel 64).
Kleine Fehler und Ungenauigkeiten in der aktuellen Version:
1. "Die ehemals für Weine mit einem Restzuckergehalt bis 2 g/l erlaubte Angabe <Für Diabetiker geeignet - nur nach Befragen des Arztes> sind nicht mehr zulässig." Die Grenze war vor der Abschaffung nicht 2 g/l, sondern 20 g/l mit einem maximalen Glucoseanteil von 4 g/l. Man könnte einfach schreiben "Die Angabe <für Diabetiker geeignet> ist nicht mehr zulässig". 2. "Halbtrockener Wein darf maximal 9 bis 18 g/l unvergorenen Zucker enthalten, wobei der Zucker nicht mehr als 10 g/l über dem Säuregehalt liegen darf." Hier muss das "9 bis" gestrichen werden. 3. Bei lieblich steht: "Nach dem deutschen Weingesetz liegt der Restzuckergehalt über dem der halbtrockenen Weine, (18 g/l) bis zu 45 g/l Restzucker." Hier sollte man die 18 g/l streichen. Ein Wein mit 16 g/l vergärbarem Zucker und 4 g/l Säure ist auch lieblich. 4. Die Angabe, dass mild für Weine mit einem Restzuckergehalt über 45 g/l verwendet wird, stimmt nicht. Es gibt hier keine gesetzliche Definition und oft wird der Begriff einfach für nicht trockene Weine verwendet. --Isoamylacetat 09:13, 30. Okt. 2010 (CEST)
Überschneidungen?
[Quelltext bearbeiten]Anregung für Änderung: Seit 2009 gibt es EU-weit neue Werte für Schaumwein, die sich nicht mehr überschneiden. In Österreich ist die Angabe des Restzuckers am Etikett zwingend vorgeschrieben
(nicht signierter Beitrag von 62.178.148.79 (Diskussion) 12:41, 24. Jan. 2016 (CET))
Regionale Differenzierung
[Quelltext bearbeiten]Die Angabe "deutsch" gilt natürlich in ganz Deutschland. Zusätzlich meine ich zu kennen "fränkisch trocken" mit einem etwas geringeren Zuckerhehalt. --Slartibartfass (Diskussion) 22:20, 9. Dez. 2019 (CET)
- Eine offizielle Bezeichnung ist wohl nicht. Scheint eher Marketing-Sprech zu sein. Falls sich irgendwo eine seriöse Quelle auftun sollte, könnte man es einbauen. --BMK (Diskussion) 23:30, 9. Dez. 2019 (CET)