Diskussion:Geschossaufstockung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 92.216.164.225 in Abschnitt Aufzugspflicht?
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Reine p.r.[Quelltext bearbeiten]

Der vorliegende Artikel ist leider als einseitige Parteinahme für die Aufstockung anzusehen. Entsprechend auch die bloße Auflistung der Vorteile ohne Nennung der Nachteile. Bei der wünschenswerten Zusammenführung mit dem Lemma Aufstockung wäre daher besonders auf die Wahrung des neutral point of view zu achten.--Robert Schediwy (Diskussion) 20:25, 3. Mai 2014 (CEST) P.S.Der vorliegende Artikel erweckt den Eindruck, als sei die Geschossaufstockung in jedem Fall als statisch unbedenklich definiert und ohne größere Eingriffe in die Altsubstanz möglich. Wenn das nach herrschendem Sprachgebrauch so ist, wäre das gültige Abgrenzungskriterium zum Lemma Aufstockung gefunden. Ich habe da aber gravierende Zweifel. Vor allem in den Fällen, wo mehr als ein Geschoß (österreichische Schreibweise) "draufgesetzt" wird, können groteske Disharmonien entstehen, der Altbau muss statisch verstärkt werden etc. In diesem Sinn meine kleine Textänderung...Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:51, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Aufzugspflicht?[Quelltext bearbeiten]

Führt eine Geschossaufstockung bei einem Gebäude, welches trotz seiner Höhe noch keinen Aufzug hat, weil es als Altbau Bestandschutz genießt, dazu, dass ein Aufzug nachgerüstet werden muss? --92.216.164.225 23:58, 27. Okt. 2018 (CEST)Beantworten