Diskussion:Gesellschaft der rechtschaffenen fremden Maurer und Steinhauer

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 217.189.203.3 in Abschnitt keine rechtliche Form?
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Das Lemma stimmt so nicht, entweder Rechtschaffene fremde Maurer und Steinhauer oder Gesellschaft der ... Ireas ?!?+/- 17:05, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

ist eh ne URV Andreas König 17:06, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Danke Ireas für den Hinweis und es ist keine URV sondern ich hab einen alten Aufsatz mitverwendet der bei den r.frd. Maurer u. Steinm. auf der Webseite steht, das URV dingens für die Freigabe ist schon verschickt, wenn der Artikel wieder entspert ist werde ich versuchen das Dilema zu ändern :-)Meistermetz 21:01, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2007040110012054 liegt seit dem 1. April 2007 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: C-M ?! +- 01:17, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Steinmetze 1731 verboten?[Quelltext bearbeiten]

"Die Steinmetzen der Bauhütten waren bis ins 17. Jahrhundert von den Zünften unabhängig. Als sie um 1731 verboten wurden..."

Es wurde doch schwerlich der Steinmetz als Beruf verboten?! Das sagt der Satz aber. --KnightMove 16:28, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Das ist natürlich richtig, danke für den Hinweis. Meistermetz 21:37, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten

keine rechtliche Form?[Quelltext bearbeiten]

Ist die Aussage "keine rechtliche Form wie zum Beispiel "eingetragener Verein" oder dergleichen" im Artikel korrekt? Die Gesellschaft ist zumindest ein nicht eingetragener Verein (vgl. Interessengemeinschaft) oder vielleicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. --217.189.203.3 06:23, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten