Diskussion:Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Haschen nach Wind in Abschnitt Nicht umfängliches Bundesgesetz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Belege[Quelltext bearbeiten]

bitte belege beibringen, also arbeiten, wenn behauptungen in richtung "alle länder haben" aufgestellt werden. es ist platz genug umseitig, diese gesetze anzuführen. im bundesgesetz steht mitnichten, dass die länder in dieser sache "müssen".--joker.mg 22:35, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Nicht umfängliches Bundesgesetz[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe nicht, was mit der Beschreibung „nicht umfängliches Bundesgesetz“ gemeint ist. --Haschen nach Wind (Diskussion) 11:27, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten

„nicht umfängliches“ gelöscht. --Haschen nach Wind (Diskussion) 08:22, 17. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:53, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten