Diskussion:Global Compact

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Unter "Kritik" steht hier: "Die Prinzipien des Global Compact sind Minimalstandards, die ohnehin in den meisten Ländern der Welt völkerrechtlich verbindlich sind. Die Einhaltung etwa der Menschenrechte muss selbstverständlich sein, alles andere ist eine Straftat."

Hier vermischt der Autor wohl Privatrecht mit öffentlichem Recht. Die Einhaltung der Menschenrechte ist eine rein staatsrechtliche Angelegenheit und hat nichts mit privaten Unternehmen zu tun. Die Nichteinhaltung der Menschenrechte ist nicht automatisch eine Straftat, sondern nur, wenn Menschenrechte strafrechtlich festgehalten werden. Beispiel: Ein Staat darf einen Menschen nicht aufgrund seines Geschlechts oder seiner Religion diskriminieren, sonst ist dies ein Verstoß gegen ein Menschenrecht. Ich als Privatperson darf das aber (z.B. einen blöden Witz erzählen oder eine Wohnung nur an Frauen vermieten)! Eine Firma darf dies nicht, weil dies arbeitsrechtlich so festgeschrieben ist, das hat nichts mit Menschenrechten zu tun. Eine Straftat wäre es darüberhinaus erst, wenn es strafrechtlich festgeschrieben wäre - was nicht der Fall ist.


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:28, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten