Diskussion:Großer Kriegsverbrecherprozess (Kopenhagen)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Goesseln in Abschnitt Überarbeitungsbaustein
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

In welcher Literatur wird dieser Prozess als Großer Kriegsverbrecherprozess bezeichnet?
Lammers schreibt einen Beitrag für einen Sammelband und gibt darin einen sehr groben Überblick über die 85 NS-Kriegsverbrecherprozesse in Dänemark (Rechtsentwicklung, Statistik). Dabei nennt er zwei Beispiele, weil dies die größten Prozesse waren:

Im Folgenden sollen zwei Gerichtsverfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher untersucht werden: der "große" und der "kleine" Kriegsverbrecherprozess.

Der erste genannte geht gegen die vier Hauptverantwortlichen. Der zweite, ebenfalls 1948, gegen Karl Heinz Hoffmann, Otto Schwerdt (SS-Mitglied), Alfred Naujocks und sechs weitere Angehörige des SD und der deutschen Polizei, siehe auch Petergruppe.
Lammers schreibt also der "große" Kriegsverbrecherprozess und der "kleine" Kriegsverbrecherprozess. Konsequent müsste man diese Hilfskonstruktion wortwörtlich so übernehmen und nicht wie jetzt geschehen im Wipedia-Intro : Als Großer Kriegsverbrecherprozess wird ... bezeichnet.
Andererseits braucht es natürlich irgendein Lemma... und dazu passend ein Intro.
--Goesseln (Diskussion) 17:00, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Goesseln, das steht bei Bath auf S. 330: "Das wichtigste dieser Verfahren war der "große Kriegsverbrecherprozeß" gegen die vier...."; den Zusatz (Kopenhagen) habe ich zur potentiellen Unterscheidbarkeit und Verständlichkeit mit aufgenommen. Übrigens vielen Dank für Deine Verbesserungen und es beruhigt mich immer, wenn jemand wie Du sachkundig und konstruktiv kritisch, für die Qualität sorgt und dann auch gleich noch Lammers anlegt. Danke--5glogger (Diskussion) 20:38, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Überarbeitungsbaustein[Quelltext bearbeiten]

Hallo Goesseln, ich habe nochmal bei Lammers nachgeschaut und das Zitat dort wörtlich auf S. 359 (bis auf einen kleinen Schreibfehler meinerseits, den ich jetzt korrigiert habe) wiedergefunden. Daher verstehe ich im Moment nicht, welche Angaben aus welchem Werk noch mit rein sollen. Evtl. kann man die auch noch unter den Anklagepunkten platzieren. (Ich werde morgen wegfahren und daher werde ich einige Zeit inaktiv sein.) Liebe Grüße--5glogger (Diskussion) 20:38, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

steht bei Lammers:
... der dänische Gesetzgeber ... Als Kriegsverbrechen galten Verbrechen, die gegen die Vorschriften des Völkerrechts verstießen sowie dänische Interessen beschädigt hatten. Weiterhin sollten als Kriegsverbrechen bestraft werden:
und dann folgt das Zitat aus dem Gesetzestext nach Tamm.
"Weiterhin" ist für mich eine Aufzählung, wenn Lammers das dann so gemeint hat (?).
(Von Lammers wäre es natürlich besser gewesen, er hätte das Gesetz und die Fundstelle des Gesetzes im Lovtidende genannt, das könnte man dann zusätzlich für einen Sprachkundigen und Sachinteressierten hier anführen. Hätte, wäre, könnte ...)
Den Bauklotz kannst du natürlich auch entfernen.
--Goesseln (Diskussion) 21:41, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten