Diskussion:Gubernative

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Letzter Kommentar: vor 10 Tagen von 2A02:3032:D:A523:6580:4B96:B34E:79C2 in Abschnitt Begriffsdefinition
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Interesanter Artikel, Begriff so noch nie gehört, aber wichtig. Insbesondere zum Gesamtkomplex Gewaltenteilung und Normenhierarchie. Ich habe mal verknüpft.--Wikiseidank (Diskussion) 09:37, 17. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Begriffsdefinition

[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es derzeit: "Der Begriff Gubernative kommt zur Anwendung, wenn es darum geht, die Verantwortlichkeiten innerhalb der organisatorischen Einheit Exekutive genauer zu untersuchen und voneinander abzugrenzen." Liegt hier nicht eine Verwechslung des staatstheoretischen Begriffes "Exekutive" im Sinne Montesquieus und des konkreten Verfassungsorgans "Regierung" vor? Wenn eine Regierung im Rahmen einer Verordnungsermächtigung durch Verordnungen allgemeine Rechtsnormen setzt, so betätigt sie sich allgemein-theoretisch betrachtet schlicht als (wenn auch den vom Parlament beschlossenen Gesetzen untergeordneter) Teil der Legislative. Es handelt sich somit um eine Vermischung der theoretisch postulierten Gewalten im Rahmen eines positiv-rechtlich existierenden Staatsorgans, die im übrigen in der Praxis auch in anderen Bereichen nicht ungewöhnlich ist. Die Theorie der Gewaltenteilung ist schließlich ein Idealbild, das nirgendwo vollständig verwirklicht worden ist. Stammt die derzeitige Begriffsbestimmung aus der zitierten Literatur, oder gibt es dort eine andere zitierfähige explizite Definition? Wird nirgendwo das Verfassungsorgan "Regierung" als gemischtes Organ, das faktisch sowohl exekutive als auch legislative Funktionen ausübt, von den untergeordneten Verwaltungsbehörden (laut Artikel "Administrative") als reinen Exekutivorganen abgegrenzt? Wenn nein, auf welchen staatstheoretischen Annahmen beruhen dann die Werke, die den Begriff "Gubernative" verwenden? --2A02:3032:D:A523:6580:4B96:B34E:79C2 08:46, 31. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Auffällig ist, dass der Artikel trotz des Verweises auf amerikanische Literatur bisher gar keine Interwikis enthält. Andererseits enthalten die Artikel en:Primary and secondary legislation und en: Fusion of powers keine deutschsprachigen Interwikis. Trotz des internationalen Charakters des Phänomens scheinen sich Diskurs und Begriffe weitgehend getrennt zu entwickeln. --2A02:3032:D:A523:6580:4B96:B34E:79C2 09:15, 31. Aug. 2024 (CEST)Beantworten