Diskussion:Haftentschädigung

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Kategorisierung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe Zweifel, ob die Kategorisierung unter Sanktionenrecht richtig ist. Ist das nicht eher dem Strafverfahrensrecht zuzuordnen? --wau > 19:16, 8. Sep 2006 (CEST)

Toter Link[Quelltext bearbeiten]

Beim Link auf Panorama-Sendung ist ein "Internal Server Error" aufgetreten 188.193.94.60 00:48, 22. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wie wäre es mit http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/haftentschaedigung100.html 188.193.94.60 00:52, 22. Nov. 2010 (CET)Beantworten
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/erste4550.html 188.193.94.60 00:54, 22. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Trotz vieler Negativerfahrungen hab ich den Link mal geändert. Mal sehen ob bei WIKI wieder Schwachfug passiert. 188.193.94.60 00:59, 22. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Statistik[Quelltext bearbeiten]

Jährlich 70.000 Hafttage müssen entschädigt werden laut Berliner Kurier. Dafür müsste man aber erstmal eine Quelle ausfindig machen. --Itu 02:57, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Schuldfrage[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Formulierung hinsichtlich der Schuldfrage gelöscht (Haftentschädigung wenn sich die Unschuld herausstellt). Das StrEG stellt lediglich auf den Fortfall oder die Milderung einer Verurteilung ab. --Giraldillo (Diskussion) 15:45, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Abschnitt DDR[Quelltext bearbeiten]

Dort wird auf „10 €“ umgerechnet. Dies ist aufgrund der Inflation nicht zeitlos. Hier sollte der Umrechnungszeitpunkt angegeben werden, vorzugsweise die Einführung des Euro. --Hans Haase (有问题吗) 19:42, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Abschnitt Deutschland: Abzug für Verpflegung und Logis[Quelltext bearbeiten]

Der Angabe von „25 €“ fehlt, dass hier Verpflegung abgezogen wird. (vgl. Fall Gustl Mollath, was in einem kommenden Verfahren entschieden wird) --Hans Haase (有问题吗) 19:46, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Der Entschädigungsanspruch für Nichtvermögensschäden beträgt 25 EUR und nicht weniger. Punkt. Das der Gesamtanspruch dann geringer ausfallen kann, wenn bezogene Leistungen gegengerechnet werden, steht bereits im Artikel im nachfolgenden Satz - man muss auch mal ein Stück weit lesen. Hinsichtlich Mollath ebenso wie in allen anderen Fällen: die Höhe der Entschädigung wird zunächst mal nicht in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden; vielmehr macht der Anspruchssteller regelmäßig eine bestimmte Gesamthöhe (ggf. mit Belegen) geltend und die Justizverwaltung erkennt dann einen gewissen Betrag an. Wenn dem Anspruchsteller das nicht passt, kann gegen die Entscheidung der Justizverwaltung klagen. --Giraldillo (Diskussion) 06:50, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Gegenüber den 25 Euro pro Tag nach § 7 Abs. 3 StrEG findet keine Anrechnung von Ersparnissen für Kost und Logis statt, sondern allenfalls gegenüber Ansprüchen auf Entschädigung für Vermögensschaden nach § 7 Abs. 1. Ich habe den Artikel soeben entsprechend überarbeitet. --Vsop (Diskussion) 21:34, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Inhaltliche Abgrenzung des Themas[Quelltext bearbeiten]

Es wäre zu überlegen, ob unter dem Begriff der "Haftentschädigung" ausschließlich der Anspruch nach StrEG bei Strafhaft und Untersuchungshaft abgehandelt wird (lediglich mit Verweisen auf andere Anspruchsgrundlagen und bei anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen) oder alle denkbaren Anspruchsgrundlagen und Haftgründe (also inkl. 5 V EMRK und Amtshaftung). Es wäre insofern ggf. auch an Erzwingungshaft zu denken. --Giraldillo (Diskussion) 09:01, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten