Diskussion:Handelsvertreterrecht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Steuermann61 in Abschnitt Mangelnde Aktualität
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Weblinks auf von Anwaltskanzleien unterhaltene Seiten[Quelltext bearbeiten]

Ich bin dafür, die beiden ersten Weblinks zu streichen. Egal wie informativ die Seiten sein mögen - sie werden von Anwaltskanzleien betrieben, die auf diese Weise für ihre Dienste werben. Dafür ist die Wikipedia nicht da.

Ich verschieb die Links jetzt mal nach hier:

Wenn einer gute Gründe für eine Beibehaltung hat, kann man sie ja wieder in den Artikel reinsetzen. --Snevern 00:18, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Bei der Info-Handelsvertreterrecht steht die Information über dieses Rechtsgebiet im Vordergrund. Die Seite wurde nicht von uns in Wikepedia aufgenommen, sondern von dritter Seite, worüber ich mich als Urheber natürlich gefreut habe. Sie wurde dort eingestellt, weil ihr Informationswert sehr hoch ist und die Seite gut verständlich ist (in dem rechtsgebiet nicht selbstverständlich). Dies wird uns von sehr vielen Seiten immer wieder bestätigt. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet und können den Anwendern deshalb wertvolle Informationen geben. Der Link zeigte nur auf den Bereich Provision und nicht auf das Inhaltsverzeichnis, das für die allgemeine Seite für das Handelsvertreterrecht richtig wäre. Deshalb hatte ich den Link geändert. Der CDH ist auch eine Organisation, die natürlich mit den Informationen auf seiner Seite für sich und neue Mitglieder wirbt. Da müßtest Du schon alle Links entfernen. Es gibt zu dem Thema aber kaum eine brauchbare Übersicht von jemandem, der sich nicht intensiv beruflich damit befaßt und natürlich auch auf sich aufmerksam machen will. (nicht signierter Beitrag von Dr. Dirk J. Harten (Diskussion | Beiträge) 22:23, 22. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Mir egal, bringe bitte Belege, das deine Seite besonders gut ist, solange wird diese nicht gelistet, siehe WP:WEB-- schmitty. 22:29, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Was heißt ist Dir egal. Schau Dir die Seite doch mal genau an und Google sie mal. Und vor allem miß nicht mit zweierlei Maß. (nicht signierter Beitrag von Dr. Dirk J. Harten (Diskussion | Beiträge) 22:32, 22. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Ich google sicher nichts, du bist in der Belegpflicht-- schmitty. 22:44, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Die Belege sind in dem Artikel der Info-Handelsvertreterrecht alle drin. Es sind zumeist höchstrichterliche Urteile. Den Inhalt haben wir uns nicht ausgedacht. Du solltest Dir die Mühe machen und die Seite mal anschauen. (nicht signierter Beitrag von Dr. Dirk J. Harten (Diskussion | Beiträge) 23:27, 22. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Lieber Dr. Harten, ich bin selbst vom Fach und habe jahrelang auf diesem Gebiet gearbeitet. Jetzt arbeite ich für die Wikipedia, und setze mich dafür ein, daß die Grundsätze dieser Enzyklopädie nicht durch wirtschaftliche Interessen Dritter verletzt werden. Das ist schwierig genug. Zu einem der Wikipedia-Grundsätze gehört, daß Gleichbehandlung vielleicht angestrebt wird, aber nie erreicht werden kann. Es macht also keinen Sinn zu sagen, "dann muß der andere Link auch raus!". So läuft das hier nicht. Abgesehen davon halte ich es für vermessen, wenn sich eine Anwaltskanzlei - und sei sie auch noch so erfahren im Handelsvertreterrecht - hinsichtlich ihrer Relevanz mit der CDH vergleicht.
Wir machen hier nur dann Werbung für ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen, wenn das nötig ist, um enzyklopädisch relevantes Wissen darzustellen (so ist es zum Beispiel enzyklopädisch relevant und damit notwendig, über bestimmte Wirtschaftsunternehmen zu informieren - auch wenn das für diese Unternehmen Werbung darstellt). Es ist aber nicht nötig, über das Handelsvertreterrecht zu informieren, indem man die (meinetwegen sehr gut recherchierten und zusammengestellten) Informationen einer einzelnen Anwaltskanzlei verlinkt. Ich bin aus diesem Grunde auch weiterhin dagegen, diese beiden Links drin zu lassen.
Und ich würde darum bitten, die Diskussion hier fortzusetzen, bis sie zu einem Ergebnis geführt hat. Den Link eigenmächtig wieder einzusetzen, bevor ein Konsens gefunden wurde, ist so ziemlich der sicherste Weg, ihn ein für allemal aus der Wikipedia zu verbannen.
Niemand hat gesagt, daß die Seite der Kanzlei schlecht wäre. Und wenn sie über Google gut gefunden wird, umso besser für die Rechtssuchenden - und für die Kanzlei. Aber mit der Enzyklopädie hat das nichts zu tun. --Snevern 23:41, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Mangelnde Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist aus Sicht des Jahres 2022 stark veraltet. Z.B. fehlt jeder Hinweis auf die §§ 92a, 92b und 92c HGB. Mit einer gründlichen Aktualisierung könnte sich jemand verdient machen, der etwas von der Materie versteht.--Steuermann61 (Diskussion) 10:47, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten