Diskussion:Haushaltsrecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Vergänglichkeit in Abschnitt Verschieben nach Haushaltskreislauf
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Synonyme ?[Quelltext bearbeiten]

Sind die Begriffs Haushaltsrecht und Etatrecht Synonyme ? Das sollte unbedingt in den Artikel. --Neun-x 23:05, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

@Neun-x: Etatrecht ist wohl ein Unterbegriff von Haushaltsrecht und beschreibt lediglich die im BRD-Abschnitt beschriebene 2. Phase.--Vergänglichkeit (Diskussion) 20:17, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Zuordnung in der Rechtsordnung?[Quelltext bearbeiten]

Gehört es zum Verfassungsrecht, und da zum Staatsorganisationsrecht? (laut Artikel und Links zu kann es kein Öffentliches Recht, Strafrecht oder Privatrecht sein).--Wikiseidank (Diskussion) 11:38, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Verschieben nach Haushaltskreislauf[Quelltext bearbeiten]

Von Benutzer:Lysippos wurde eine Verschiebung auf das Lemma Haushaltskreislauf vorgeschlagen. Hat da jemand Einwände? Freundliche Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 20:19, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten