Diskussion:Heimgesetz

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Aktuelle Gesetzesfassung[Quelltext bearbeiten]

Die letzte Version des Artikels bezog sich auf eine am 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetzesfassung. Mittlerweile wurde das Gesetz überarbeitet. Leider habe ich derzeit keinen Zugriff auf ältere Fassungen und kann daher die Unterschiede (speziell auf den im Artikel diskutierten Geltungsbereich) nicht erläutern. Offensichtliche Änderungen zum aktuellen Wortlaut sind aber bereits in den Artikel übernommen worden. (nicht signierter Beitrag von OliverDing (Diskussion | Beiträge) 18:20, 26. Sep. 2006‎)

Es hat seit 2002 außer bestimmten redaktionellen Folgeänderungen, die wegen der Ablösung des BSHG durch das SGB XII oder die Umbenennung von Bundesministerien erforderlich wurden, nur zwei inhaltliche Änderungen des Heimgesetzes gegeben: Einmal die Einfügung einer Regelung für den Fall, dass ein geschäftsunfähiger Bewohner einen Heimvertrag geschlossen hat (jetzt ohne inhaltliche Änderung § 4 Abs. 2 Satz 3 und 4 WBVG) und die Aufhebung der Vorschriften über den Heimvertrag durch die Verabschiedung des WBVG (Aufhebung der §§ 5 - 9 Heimgesetz).
Dass das Landes-Heimrecht, das nach der am 1. September 2006 in Kraft getretenenen Föderalismusreform geschaffen wurde, die Geltung des (Bundes-)Heimgesetzes ersetzt hat, bzw. die Weitergeltung des Heimgesetzes bis zur Schaffung von Landesrecht ergibt sich nicht aus dem Heimgesetz selbst, sondern aus Art. 125a Abs. 1 GG --Arpinium (Diskussion) 20:46, 2. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:29, 22. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]