Diskussion:Heldenmühle

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Silvicola in Abschnitt Heldenmühle (Oberotterbach)
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Heldenmühle (Oberotterbach)

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Die Heldenmühle in Oberotterbach ist ein Reiterhof am Ortsrand (Oberdorfstraße 71). Ob das jemals ein eigener Siedlungsplatz war, lässt nicht nachweisen. Auch in älteren Amtlichen Verzeichnissen der Gemeinden und Gemeindeteile fehlt die Heldenmühle. Die anderen beiden zu Oberotterbach gehörenden Wohnplätze sind deutlich außerhalb des Ortes. Ich empfehle, die Begriffsklärung dahingehend zu korrigieren.--Bungert55 (Diskussion) 11:13, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

@Bungert55:
Deshalb habe ich Siedlungsplatz geschrieben und eben nicht Wohnplatz, um nicht zu suggerieren, es müsse ein administrativ so gewerteter Wohnplatz sein. Wenn Du eine bessere Bezeichnungsweise für diese nicht eben seltene Sotuation hast, her damit!
Es gibt gerade bei einzeln stehenden Mühlanwesen viele außerörtliche, also ohne jeden Siedlungszusammenhang mit dem Ort, als eigenständige Wohnplätze dessen sie gleichwohl amtlich nicht angesehen werden. Ihre Aufführung à la „(ehemalige) Mühle in der Ortsgemeinde Oberotterbach, Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz“, wäre sicher missverständlich, weil allzuviele dann an einer innerörtliche Lage dächten.
In DE-BW ist es inzwischen übrigens so, dass jede Siedlungseinheit (noch so ein Behelfswort für faktisch, aber nicht amtlich …) unterhalb eines Weilers, wie auch immer in den schon älteren amtlichen Ortslisten ausgewiesen (Wohnplatz, Hof, Gutshof, …), im seit ein paar Jahren zugänglichen amtlichen LEO-BW pausachal als Wohnplatz ausgewiesen ist. Darunter sind viele, die in den Listen nicht erwähnt sind, obwohl sie meist zu Zeiten von deren Aufstellung schon Bestand und Namen hatten.
Über eine jedem Leser gleich einsichtige und doch nicht zu komplizierte Bezeichnungsweise solcher Sachverhalte wäre ich glücklich.
--Silvicola Disk 17:01, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten