Diskussion:Helmut Symmangk

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Itti in Abschnitt Belege
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Belege

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Belegmängel sind nich summarisch zu behaupten, sondern konkret zu benennen. Eine Website ist eine Veröffentlichung wie andere auch und kann als solche selbstverständlich genutzt werden. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 02:52, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Der Artikel ist vollständig unbelegt. Du könntest jeden Satz bemängeln. Tut das Not? Wenn du Kontakt zur Autorin hast und ihr helfen möchtest, solltest du es auch machen. Kritik zu unterdrücken wird nicht zielführend sein. Gruß --Itti 08:34, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Dass der Artikel vollständig unbelegt ist, ist offensichtlich falsch, siehe auch den Abschnitt "Literatur". Warum Du Dir solchen Unsinn zu eigen machst, ist mir unerfindlich. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 10:13, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Die Zeiten, in denen es genügte ein bis drei Bücher unter einen Artikel zu setzen, als Belegangabe sind seit einigen Jahren vorbei. Die Belege sollen im Text das was sie referenzieren auch kenntlich machen. Wir nennen es neumodisch "Einzelnachweis". Eigentlich sollte das jedem erfahrenen Benutzer auch bekannt sein. Einem Leser, der sich ggf. weiter informieren möchte ist nicht zuzumuten, sich alle Werke zu besorgen, nur um dann in einem Buch das zu finden, was er sucht. Oder im schlimmsten Fall nicht mal das zu finden. Gruß --Itti 10:39, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das ist Deine Ansicht, andere sehen das differenzierter. Und wer Nachweise will, wird sich Bücher besorgen müssen, ja. Außerdem geht es hier erstmal um die offenbar unsinnige Behauptung, es gebe keinerlei Belege. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 10:44, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Nein, das ist nicht meine private Ansicht, sondern in Quellen und Belege in den Grundregeln bereits festgelegt, Zitat: 2. Angaben, die nur mit Rechercheaufwand bestätigt werden können, sowie strittige Angaben und Zitate sind mit Herkunftsangaben zu belegen. Satz eins und drei sind auch wichtig, doch hier greift Satz 2. Z.B. der letzte und der vorletzte Absatz werden mit 100% Sicherheit nicht in einem der ursprünglich zwei, angeblich zur Erstellung des Artikels herangezogenen Bücher stehen, das dritte kam ja später, doch auch in diesem sicher nicht. Das ist privates Wissen eines Familienmitglieds. Auch die anderen Angaben sind zu belegen und genau das ist jedoch eigentlich vermeidbar und recht einfach zu beheben, siehe Bildatlas DDR-Kunst oder Feier des Lichtes und des Lebens. Es wäre deutlich sinnvoller, damit und ggf. weiteren Quellen den Artikel zu überarbeiten, die Bücher zudem korrekt als Literatur zu nutzen und die Aussagen des Artikels zu belegen. Hier wäre die Hilfe gut eingesetzt, nicht im Entfernen eines notwendigen Hinweises auf bestehende Mängel. @MSY26, WolfgangRieger:. Viele Grüße --Itti 11:31, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich finde eine derart krasse Fehlinterpretation der Richtlinien bei jemandem wie Dir schon erstaunlich. Der von Dir zitierte Satz bezieht sich zum Beispiel auf Dokumente in Archiven, nicht auf veröffentlichtes Material. Die Inhalte einer Website sind selbstverständlich Veröffentlichungen wie andere auch. Es wurde bisher auch absolut nichts vorgebracht, was als Begründung dafür dienen könnte, die Inhalte der Website in Zweifel zu ziehen. Meine obigen Äußerungen beziehen sich übrigens auf Deine Behauptung, der Artikel sei "vollständig unbelegt". Vielleicht meintest Du "unvollständig belegt"? Insgesamt kann ich über Deine Einlassungen nur den Kopf schütteln. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 11:48, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Andere und auch ich über deine, es gleicht sich somit aus. Viele Grüße --Itti 11:49, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten