Diskussion:Hemisektion

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Partynia in Abschnitt Fehler
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel war Artikelempfehlung des Monats des Portals Zahnmedizin.

Fehler[Quelltext bearbeiten]

Die Hemisektion ist (neuerdings; seit der Bema Version ???) keine Kassenleistung mehr. Oder sollte ich mich da irren? Früher war es Bema 47b (Hem) "Hemisektion und Teilextraktion" - ist diese Fassung der Bema-Beschreibung der Hem aktuelle?: "Eine Leistung nach Nr. 47 b ist nur in begründeten Ausnahmefällen zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe und/oder zum Erhalt einer bestehenden pro-thetischen Versorgung abrechnungsfähig."--Bin im Garten (Diskussion) 23:37, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Doch, sie ist noch - wie im Text angegeben - bei Ausnahmeindikationen abrechenbar, jedoch nicht die Prämolarisierung. --Partynia RM 18:09, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Was ich so alles in der WP lernen kann! Aber die Ausnahmeindikation ist sehr sehr konkret gefasst: Folglich ist es eine Privatleistung, wenn die Zahnreihe nicht mehr geschlossen ist bzw wenn nicht schon eine Prothese daran befestigt ist (für Kronen oder Brücken dürfte es im konkreten Fall keine Einsatzmöglichkeit geben). --Bin im Garten (Diskussion) 18:11, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten
So isses. Siehe auch hier. --Partynia RM 18:14, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Übrigens - schöne Bilder! --Partynia RM 18:15, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Warum erfolgt die GOZ-Abrechnung nur nach dem 2,3 fachen Satz? Der Satz richtet sich nach der Schwierigkeit, 2,3 ist bei durchschnittlicher Schwierigkeit anzusetzen, also ohne starke Blutung, Ankylose, Masseter/Zungendruck.... (nicht signierter Beitrag von 79.249.240.55 (Diskussion) 08:47, 24. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Klargestellt. --Partynia RM 09:58, 24. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Korrekturbedarf im Abschnitt "Prämolarisierung"[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Wenn bei der Zahnersatzversorgung ein prämolarisierter Zahn eine Versorgungsnotwendigkeit besteht, kann dadurch ein Festzuschuss der Krankenkasse geleistet werden." ist grammatikalisch/syntaktisch falsch konstruiert und bedarf einer entsprechenden Korrektur.