Diskussion:Hermann Münchmeyer (Kaufmann, 1815)

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GiftBot (Diskussion) 04:26, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Angaben im Abschnitt des Deutsches Geschlechterbuch, Band 128; (Hamburgisches Geschlechterbuch. Band 10), S. 61 ff.[Quelltext bearbeiten]

  • Zitat: „seit 1816 Hamburger Bürger, …“. Diese Angabe ist falsch. Im Alter von einem Jahr, denn so alt war Herrmann Münchmeyer (d. Ä.) 1816, erfüllte er nicht die Voraussetzungen, Hamburger Bürger zu werden. Tatsächlich wurde er 17. Juli 1846 Hamburger Bürger.<ref>''Verzeichnis derer, welche Bürger geworden.'' In: ''Hamburger Nachrichten.'' 21. Juli 1846, S. 3</ref> Vermutlich handelt es sich um einen Übertragungsfehler, da die Ziffer 1 und 4 in der Schreibschritt ähnlich aussahen.
  • Zitat: „1859–1901 Mitglied des Verwaltungsrates der Norddeutschen Bank, …“ Diese Angabe ist falsch. Er war Mitglied des Aufsichtsrates, (Henry Wulff: Norddeutsche Bank in Hamburg 1856–1906. Eckstein, Berlin 1906, S. 28.). Einen Verwaltungsrat gab es nur in der Gründungsphase.
  • Zitat: „1851–1863 Konsul von Haiti, …“. Diese Angabe ist falsch. Tatsächlich war Herrmann Münchmeyer schon 1848 Konsul geworden.<ref>''Hamburgischer Staat. Im Jahr 1848.'' XII. Auswärtige Angelegenheiten. In: Johann Samuel Metz: ''Hamburgischer Staats-Kalender auf das Schalt-Jahr 1848.'' Friedrich Hermann Nestle und Melle, Hamburg o. J., S. 110</ref> Der letzte Eintrag fand sich im Staatshandbuch für das Jahr 1865.<ref>''Hamburgisches Staats-Handbuch.'' XII. Verwaltungs-Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten. In: ''Hamburgischer Staats-Kalender auf das Jahr 1865.'' Meißner, Hamburg o. J., S. 88.</ref> Nahezu über die gesamte Zeit war sein ehemaliger Partner Wilhelm Reimers Vizekonsul gewesen.
  • Zitat: „1862–1868 Richter am Obergericht, …“. Diese Angabe ist falsch. Im Hamburgischen Staatshandbuch (Verwaltung für das Justizwesen) für das Jahr 1862 wird Hermann Münchmeyer nicht als Richter am Obergericht verzeichnet. Erster Eintrag findet sich für das Jahr 1863.
  • Zitat: „1865–1866 Mitglied der Deputation für Handel und Schifffahrt, …“. Diese Angabe ist falsch. Hermann Münchmeyer wird als Mitglied (Von der Kaufmannschaft gewählt) der Deputation für Handel und Schifffahrt nur im Hamburgischen Staatshandbuch (Verwaltung für Handel und Gewerbe) für das Jahr 1865 aufgeführt. Das gilt auch für Auswanderer−Deputation, da ein Teil der Mitglieder aus der Deputation für Handel und Schifffahrt gewählt wurden. Die Auswanderer−Deputation unterstand der Verwaltung für polizeiliche und innere Angelegenheiten.

--Sorgenlos (Diskussion) 21:13, 12. Jun. 2021 (CEST)Beantworten