Diskussion:Hermann Nordmann (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Nerenz in Abschnitt „blieb jedoch Stadtverordneter.“
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„blieb jedoch Stadtverordneter.“[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber nach § 48 Abs. 2 DGO müsste es Ratsherr heißen. --Malabon (Diskussion) 22:44, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten

"Stadtverordneter" ist aus dem BBL übernommen. Das Werk hat natürlich keinen Unfehlbarkeitsanspruch. Gruß,----Nerenz (Diskussion) 11:52, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten