Diskussion:Honorarverteilungsvertrag

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Überschrift und Aufbau der Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der ganze Artikel müsst m.E. "Honorarverteilungsmaßstab" heißen und in diesem Artikel müsste als Spezialfall darauf eingegangen werden, dass für die Zeit von 2004 bis 2011 es ein mit den Kassen vereinbarter Honorarverteilungsvertrag war, aber von 1955 bis 2004 und eben wieder ab 2012 ein einseitig von den KVen erlassener Honorarverteilungsmaßstab. Die Struktur müsste sich entsprechend ändern. (nicht signierter Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Wasem (Diskussion | Beiträge) 10:58, 11. Jan. 2020 (CET))[Beantworten]


Objektivität[Quelltext bearbeiten]

objektivität? (nicht signierter Beitrag von 217.94.224.214 (Diskussion) 21:09, 23. Feb. 2007)

eher nicht;) (nicht signierter Beitrag von Winkelhake (Diskussion | Beiträge) 20:38, 6. Mai 2008)
Der Abschnitt Kritik ist eindeutig ausbaufähig. --Reni Tenz 09:53, 28. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:55, 29. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]