Diskussion:Hsieh Chang-ting

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Ingochina in Abschnitt Kategorie:Taiwaner, Chinese
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kategorie:Taiwaner, Chinese[Quelltext bearbeiten]

Laut Einteilung der dt. Wikipedia werden "Angehörige der Republik China auf Taiwan", also auch Hsieh Chang-ting, "separat von den Staatsangehörigen der Volksrepublik China" in der Kategorie Taiwaner gesammelt, die gleichzeitig eine Unterkategorie der Kategorie Chinese ist. Hsieh bleibt also in der Kategorie "Chinese", allerdings über die Unterkategorie "Taiwaner". Vollständige Beschreibung siehe unter Kategorie:Taiwaner.

Die Verwirrung kommt dadurch zustande, dass in der dt. Wikipedia zwar beide Staaten, die Volksrepublik wie die Republik, getrennt vertreten sind, im Kategoriensystem dann aber doch meist ohne weitere Begriffsklärung zusammengeworfen werden, als ob es sich um einen einzigen Staat handelte. Rii Subaru (Diskussion) 14:43, 27. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Das stimmt nicht ganz und eine Verwirrung gibt es nicht, jedenfalls kann ich keine erkennen. Ganz den Tatsachen entsprechend, werden in der deutschsprachigen Wikipedia die Volksrepublik China und die Republik China als zwei Staaten behandelt, die zusammen ein Land bilden. Das hatten wir früher bei Deutschland auch schon mal, nur nicht in der Wikipedia, die es da noch nicht gab. Also laufen selbstverständlich die Kategoriensysteme beider chinesischer Staaten dann irgendwann in "China-Kategorien" zusammen, das ist ja selbstverständlich. In ein paar Jahren oder Jahrzehnten, nach der Wiedervereinigung, wird es dann auch viel einfacher sein, das Kategoriensystem von zwei Staaten ein Land auf ein Staat ein Land umzubauen. Herzlicher Gruß, --Ingochina - 难得糊涂 17:27, 28. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo und danke für die Rückmeldung! Was man als verwirrend oder klar empfindet, ist ja häufig subjektiv. Eine der Oberkategorien von Kategorie:Chinese ist derzeit die Kategorie Person nach Staatsangehörigkeit. Insofern werden, genau wie ich geschrieben habe, Bürger der beiden chinesischen Staaten oberhalb der Kategorie Chinese halt doch wie Bürger ein und desselben Staates kategorisiert, und nicht, wie etwa Nord- und Südkorea, getrennt. Ebenso klar wären die Bürger der beiden deutschen Staaten nach Staatsangehörigkeit getrennt worden, zumindest in einer Kategorie, die mit "Person nach Staatsangehörigkeit" überschrieben ist. Ob die Nicht-Trennung der beiden Chinas wirklich aus vorauseilender Geschichtsschreibung entstanden ist (der gemeinsame Staat existiert ja noch nicht), oder nicht vielmehr daher, dass die heutige Republik China dem Namen nach um etliches unbekannter sein dürfte als etwa der Medienstar Nordkorea, kann ich nicht beurteilen. Ich bin mit der aktuellen, (für mein Empfinden) undeutlichen Regelung, die offenbar schwer zu ändern wäre und im Fall der sicher bald zu erwartenden Wiedervereinigung der Chinesen natürlich hinfällig wird, aber gar nicht so unzufrieden. Gruß, Rii Subaru (Diskussion) 03:03, 29. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ja, hinsichtlich der Oberkategorie "Person nach Staatsangehörigkeit" muss ich Dir recht geben. Das ist vielleicht unbefriedigend und unterscheidet sich vom Fall des geteilten Korea. Dazu möchte ich folgende Gedanken äußern: Die Fälle China und Korea unterscheiden sich in einer Hinsicht, nämlich der, dass die beiden koreanischen Staaten sich gegenseitig als Staaten anerkennen. Sie haben zwar keine diplomatischen Beziehungen miteinander, aber keiner von beiden hat einen Alleinvertretungsanspruch. Das heißt, es gibt massenhaft Staaten, die mit beiden koreanischen Staaten diplomatische Beziehungen haben, z.B. China und Russland. Im Falle Chinas verstehen sich (zumindest nach den gültigen Verfassungen) beide Staaten als Vertreter ganz Chinas, auch wenn die Republik diesen Anspruch seit über zehn Jahren nicht mehr aktiv vertritt und bereit wäre, diplomatische Beziehungen mit Ländern aufzunehmen, die ebensolche mit der Volksrepublik unterhalten. Das ist aber rein theoretisch, da die VR ihren Anspruch nicht aufgeben wird und in einem solchen Falle die diplomatischen Beziehungen zu dem betreffenden Staat sofort abbrechen würde. Auch ein Vergleich mit der deutschen Situation vor der Wiedervereinigung ist interessant: Die BRD erkannte (ähnlich wie im Falle Koreas) die DDR als Staat an, jedenfalls nachdem die Hallstein-Doktrin nicht mehr befolgt wurde. Es gab sogar diplomatische Beziehungen. Aber diese Beziehungen hatten einen Sonderstatus: 1) Die BRD erkannte zwar die DDR als "Staat" an, nicht aber eine getrennte Staatsbürgerschaft. Jeder DDR-Bürger hatte das Recht auf einen BRD-Pass, der auch anstandslos und unverzüglich ausgestellt wurde, wenn es dem DDR-Bürger gelang, zu einer BRD-Dienststelle vorzudringen. Und im Pass der BRD stand und steht als Staatsangehörigkeit "Deutscher". 2) Die diplomatischen Beziehungen unterstanden seitens der BRD nicht dem Außenministerium sondern dem Ministerium für innerdeutsche Beziehungen und die "Botschaften" hießen "Ständige Vertretungen". Ich würde den Fall Chinas da parallel zu dem Deutschlands setzen, auch wenn sich die beiden chinesischen Staaten gegenseitig nicht so anerkennen wie BRD und DDR es getan haben. In dem Sinne gibt es nur eine Staatsangehörigkeit ("Chinese"), auch wenn es zwei Staaten gibt, die für diese eine Staatsangehörigkeit verschiedene Papiere ausstellen. Ob die Wiedervereinigung Chinas so bald zu erwarten ist, wage ich zu bezweifeln. Dass sie kommen wird ist aber völlig unbezweifelbar, wie das Amen in der Kirche. Wenn wir noch zwei, drei Legislaturperioden eine "blaue" Regierung in Taibei haben und die Volksrepublik sich weiter so entwickelt wie bisher, dann könnte ich mir allerdings vorstellen, dass die Gründung einer "Chinesischen Förderation" (so ein Vorschlag aus Peking, namensparallel zu "Russischer Föderation") noch zu meinen Lebzeiten Wirklichkeit werden könnte. Herzlicher Gruß, --Ingochina - 难得糊涂 10:35, 29. Sep. 2013 (CEST)Beantworten