Diskussion:Imperatives Mandat/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Treck08 in Abschnitt Attische Demokratie
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Widerspruch

Der Absatz "Imperatives Mandat bedeutet, dass ein Abgeordneter seinen Wählern für sein Abstimmungsverhalten jederzeit verantwortlich ist. Folgt er nicht dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden. Es ist der Bindungszwang von Abgeordneten an Partei- oder Koalitionsanweisungen. Damit steht es dem so genannten freien Mandat gegenüber, wie es z.B. im Deutschen Bundestag existiert." enthält einen Widerspruch. Das imperative Mandat wird als abhängig vom Wählerwillen (zweiter Satz) und von Partei- oder Koalitionsanweisungen (dritter Satz) dargestellt. Die Abhängigkeit von Partei- oder Koalitionsanweisungen gehört aber schon zum sogenannten freien Mandat. Denn das Volk kann z. B. keine Koalition wählen. Entsteht nachher gegen den Wählerwillen trotzdem eine und stimmt der Abgeordnete dagegen, so kann ihn das auf Grund des Fraktionszwangs seine Parteimitgliedschaft und evtl. auch sein Mandat kosten. In diesem Fall hält sich der Abgeordnete exakt an den Wählerwillen. Bekommt er dadurch Ärger, kann es sich also nur um Eigenschaften eines sogenannten freien Mandats handeln. Saxo 14:26, 25. Feb. 2007 (CET)


Hallo Saxo, ich weiß was du meinst, fand die Formulierung auch etwas mißglückt.

Allerdings kann natürlich auch die "Partei- oder Koalitionsanweisung" mit einem imperativen Mandat gemeint sein. Mandatsträger gibt es schließlich nicht nur im Bundestag, sondern überall wo gewählt wird. Insofern kann für einen (von einer Partei gewählten) Mandatsträger, ein imperatives Mandat durchaus eine Bindung an eben deren "Partei- oder Koalitionsanweisungen" bedeuten.

Hab den Satz mal umgestellt und -formuliert, ich hoffe jetzt ist es klarer, und dein (berechtigtes;) ) Unbehagen behoben. 88.72.193.194 21:22, 17. Jun. 2007 (CEST)

--88.153.133.194 19:19, 27. Jan. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Treck08 (Diskussion) 22:20, 22. Mai 2022 (CEST)

a wurde erkannt aber b umgesetzt

Wenn man erkannte, dass das imperative Mandat die Republik ermögliche, wieso verankerte man das Gegenteil in der Verfassung, was zum Teil bis heute der Fall ist, z.b. In Deutschland? Das steht da, als wäre es absolut logisch und sofort nachzuvollziehen. Eine Erklärung wäre dringend nötig, warum und wieso.... (nicht signierter Beitrag von 88.153.133.194 (Diskussion) 19:20, 27. Jan. 2011 (CET))

Steht doch da: Weil die, die das in der Verfassung verankerten, Monarchisten waren, die gar keine (dauerhafte) Republik wollten. --Benutzer:Jhartmann 03:11, 19. Apr. 2012 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Treck08 (Diskussion) 22:20, 22. Mai 2022 (CEST)

Attische Demokratie

Dass es in der attischen Demokratie ein imperatives Mandat gegeben habe, ist a) unbelegt und b) unplausibel, da es ja Mandate gab. Ich schlage vor, den Satz zu entfernen. --Φ (Diskussion) 19:03, 27. Mai 2014 (CEST)

Gesagt, getan. --Φ (Diskussion) 14:01, 3. Jun. 2014 (CEST)

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