Diskussion:Ingrid Siepmann

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Tohma in Abschnitt Terroristin
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Terroristin[Quelltext bearbeiten]

Hier steht klar und deutlich "Heute ist Ingrid Siepmann eine der meistgesuchten Terroristinnen in der Bundesrepublik." Dass die ref von 81 ist, ist bei einem Tod 82 relativ klar. Danach haben ihre Terroraktivitäten nämlich stark nachgelassen. Was soll der Vandalismus?--Tohma (Diskussion) 17:09, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Bankraub ist kein Terrorismus, und Mitgliedschaft ist zwar strafbar, aber ebenfalls kein Terrorismus. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mit deiner "deutsche/r Ex-Terrorist/in"-Kampagne aufhören würdest. Wenn der Spiegel sie im Zuge der damaligen Hysterie pauschal zu den Bombenlegern zählt, dann ist das kein für uns relevanter Qualifikator, wie überhaupt diese Attributierung insgesamt Unsinn ist. Hybscher (Diskussion) 17:17, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Wir übernehmen die Einordnungen von reputablen Quellen, Spiegel gehört dazu. Deine Verharmlosungskampf ist mir gut bekannt.--Tohma (Diskussion) 17:22, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Den Satz mit der Verharmlosung wirst du hoffentlich überdenken und korrigieren. Eine anschließende Entschuldigung fände ich auch okay. Hybscher (Diskussion) 17:27, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Zum Spiegel möchte ich Tohma an diese Diskussion erinnern. --Rita2008 (Diskussion) 17:48, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Wird in der Lteratur genau so gesehen, umfangreiche Bezeichnung als Terroristin ist belegt.--Tohma (Diskussion) 13:29, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Könntest Du bitte genau aus den Büchern zitieren? Mein Vertrauen in Deine Angaben ist leider gleich null. Und das der Spiegel als Quelle fragwürdig ist hast Du ja selbst schon gesagt. Anna-Liese (Diskussion) 14:56, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Nein, Belege sind anzugeben, nicht vorzulesen.--Tohma (Diskussion) 14:59, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Und ich glaube Dir nicht. Du hast oft genug falsch oder ungenau zitiert. Anna-Liese (Diskussion) 15:10, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Warum hast du die Info entfernt, daß der Haftbefehl aufgehoben wurde? --91.43.176.103 15:27, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Dass ein Haftbefehl gegen eine Person aufgehoben wurde, die seit mehr als 30 Jahren tot ist, ist wohl eher weniger relevant als trivial.

Der Spiegel mag für einiges gut sein, aber dieses Revolverblatt als reputable Quelle im Zusammenhang mit der Einstufung als Terroristin zu bezeichnen hat einen faden Beigeschmack. Aus anderen Quellen ist jedenfalls nur zu entnehmen, dass sie als Symphatisantin galt und wegen eines Banküberfalls gesucht wurde. Das mag ja ein Kapitalverbrechen sein, aber ist kein Terrorismus. POV hat weder im Artikel, noch auf der zugehörigen Disk etwas zu suchen. --Label5 (Kaffeehaus) 15:35, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

In JEDER der refs steht TERRORISTIN Siepmann. LESEN!--Tohma (Diskussion) 15:40, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Bitte zitieren, nicht schreien. Mir liegen die Bücher nicht vor. Wäre schon wichtig zu wissen, ob es bloße Meinungsäußerungen der Autoren sind oder ob sie konkrete Gründe für die Einschätzung haben. Möglicherweise wäre es ja auch angebracht im Artikel zu sagen, dass die Autoren x, y, z Siepmann als Terroristin einschätzen. Anna-Liese (Diskussion) 16:08, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
(BK)Das steht eben nicht in jeder der Quellen, sondern nur im Spiegel. Die anderen verwenden diesen direkten Vorwurf aus wohl guten Gründen nicht. Geschreie hilft Dir da auch nicht weiter, bestätigt allerdings Deine Unsicherheit. --Label5 (Kaffeehaus) 16:10, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Einfach nochmal lesen.--Tohma (Diskussion) 16:12, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Habe ich getan, und das auch schon vor einiger Zeit. Und siehe da, einzig die Journalisten von Spiegel und Zeit bezeichnen sie als Terroristin. Das sind aber keine reputablen Quellen für eine solche Einstufung. In den anderen wird sie als Genossin/Mitglied der Bewegung 2. Juni. Nicht mehr und nicht weniger. Der Nachweis, dass sie je an terroristischen Handlungen teilnahm ist ja auch nie erbracht worden und sie wurde ja wohl auch nie wegen Terrorismus rechtskräftig verurteilt. Dies wäre aber nötig um die Behauptung wenigstens halbwegs zu stützen. Was möchtest Du uns also hier weiß machen? Könnten wir hier bitte wieder auf den Boden der Neutralität zurück finden, denn darum geht es in diesem Projekt. Nicht um subjektive Einschätzung von Journalisten oder Benutzern. --Label5 (Kaffeehaus) 16:25, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Oh, jetzt sind es schon zwei. Bei gründlichem Lesen wirst du auch noch auf die sechs kommen.--Tohma (Diskussion) 16:29, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Sicher nicht. Und da Du der einzige bist der darauf besteht, dass dies in den anderen Belegen enthalten sei, wirst Du dies sicher nachweisen können/müssen. Andernfalls und vorzugsweise gehen wir eben auf die neutrale und WP:BIO entsprechende Formulierung über. Ist nicht schwer zu verstehen, oder? --Label5 (Kaffeehaus) 06:48, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Wo gibt es eine Pflicht, Belege vorzulesen? Ein Beleg würde für so eine Trivialiät ohnehin ausreichen.--Tohma (Diskussion) 10:10, 24. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Ach ja, die Frage der IP oben, warum Du die Info zum aufgehoben Haftbefehl entfernt hast, hätte ich auch gerne beantwortet. Anna-Liese (Diskussion) 16:11, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten