Diskussion:Insemination

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Haifischzahn in Abschnitt Wie funktioniert es?
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Eine Insemination ist weder eine künstliche Befruchtung, noch ist sie in Deutschland bei unverheirateten Paaren verboten! Die Befruchtung findet nach wie vor auf natürlichem Weg statt, es ist sozusagen ein "Sex-Ersatz". Es ist für unverheiratete Paare etwas komplizierter (Ethikkommission), aber keinesfalls verboten!

Hierbei kann es zu einer Befruchtung kommen oder auch nicht.

Kein Kommentar. -- Slartibartfass 18:45, 19. Feb 2006 (CET)

Ach, und was willst Du uns damit sagen?

Der Insemination geht in den meisten Fällen eine hormonelle Stimulation voraus, die in ca. 20% aller Fälle zu Mehrlingsgeburten führen kann. Quellen? Jede Person, die einer unverheirateten Frau beim Vorgang der Insemination als solchem hilft, macht sich aber genauso strafbar, wie es bei einem Arzt der Fall ist. Quellen? Ich denke, die Rechtslage ist nicht sehr eindeutig. Und strafbar macht man sich nicht, sondern kann höchstens auf Unterhalt verklagt werden. Ob man damit jedoch erfolgreich ist...


"Insemination darf in Deutschland von Ärzten nur bei verheirateten Frauen durchgeführt werden. Alleinstehende oder homosexuelle Frauen, die über diesen Weg ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, dürfen die Insemination allerdings straffrei und gefahrlos selber vornehmen, ebenso ist das Spermaspenden zu diesem Zweck nicht strafbar. Jede Person, die einer unverheirateten Frau beim Vorgang der Insemination als solchem hilft, macht sich aber genauso strafbar, wie es bei einem Arzt der Fall ist. Letzteres gilt für verheiratete Frauen genauso. Die einzige Person, die nicht Arzt sein muss, um zur Durchführung der Insemination berechtigt zu sein, ist immer nur die Frau selber. Hingegen ist in benachbarten EU-Staaten (Niederlande, ...) die Insemination durch Ärzte auch bei alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren möglich" Kann man das etwas genauer erklären vielleicht miut Beispielen. So in der Form ist es für einen Laien leicht verwirrend. --Japan01 19:31, 29. Jul 2006 (CEST)

In dem ganzen, hier in der Diskussion auch zitierten Teil über die Insemination (beim Menschen) geht völlig durcheinander, was genau die aktuelle Rechtslage und was die alte gewesen sein soll. Zudem ist es grob falsch, zu schreiben, die Hilfe zur donogenen Insemination bei unverheirateten Frauen sei strafbar. Das ist sie nicht, denn es gibt kein entsprechendes Gesetz. Alles, was es gibt, ist eine ablehnende Richtlinie der Bundesärztekammer, die damit Ärzte vor Unterhaltsansprüchen schützen will, die aber in der Praxis gar nicht auftreten. Ob sich Ärzte im Einzelfall dann nach der Richtlinie richten, ist ihnen überlassen.--Ascola 16:32, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Auslagerung des Themenbereichs Tier[Quelltext bearbeiten]

Das Thema Besamung bei Tieren sollte einen eigeständiges Lemmata erhalten und nicht hier behandelt werden.GLGerman 03:22, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Erster Absatz[Quelltext bearbeiten]

DIe beiden Sätze widersprechen sich. --84.142.124.55 08:26, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Genitaltrakt&redlink=1[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz ist unverständlich, da der Begriff „Genitaltrakt“ keinen Eintrag hat. Stattdessen sollte vielleicht mit einem vorhandenen Artikel das Ziel „jeder Übertragung des männlichen Samens“ spezifiziert werden. Darüber hinaus klingt »Trakt« nicht ganz so hübsch wie etwa Vestibulum Vaginae oder der wohl passende medizinische Begriff Uterus. -- Gohnarch 13:35, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Konkrete Zeitangaben[Quelltext bearbeiten]

"Früher" war es verboten, "mittlerweile" ist es erlaubt, bei unverheirateten Frauen Inseminationen vorzunehmen. Wann genau hat die der Bundesärztekammer die Berufsordnung geändert? Das sollte im Artikel stehen. Jonathan 12:26, 5. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Wie funktioniert es?[Quelltext bearbeiten]

Wie ist der "technische" Vorgang? Welche Hilfsmittel benötigt "frau" dafür? Wie ist der maximale resp. optimale Zeitraum zwischen "Spende" und Insemination? Was gibt es zu beachten? Hier fehlen (noch) viele Informationen.... Zine --84.73.41.131 11:08, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo, liebe Autoren von Samenspende... hier kommt noch eine Quelle: ↑ Article 16-8 du Code civil [archive] et article L1211-5 du Code de la santé publique [archive]. Ich finde es macht Sinn, das Thema Samenspende ähnlich wie bei der Organspende im Ländervergleich darzustellen?--Haifischzahn (Diskussion) 20:12, 16. Apr. 2013 (CEST)Beantworten