Diskussion:Inste

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Klaaschwotzer in Abschnitt Bedeuten Inste und Instmann/Instleute wirklich dasselbe?
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Bedeuten Inste und Instmann/Instleute wirklich dasselbe?[Quelltext bearbeiten]

Im Deutschen Rechtswörterbuch werden die beiden Begriffe differenzierter als im Artikel dargestellt:
Inste: verkürzt aus mittelniederdeutsch insete,Häusler. Zudem werden vier Kategorien unterschieden

  • mit etwas Grundbesitz und eigenem Haus,
  • ohne Grundbesitz,
  • mit eigenem Haus,
  • meist ohne eigenes Haus. S. Inste bei DRW.

Instmann/Instleute: der in fremdem Hause wohnt, wie Inmann (II), Insasse (II 2), Inste (II 2), Gutstagelöhner, s. Instmann.

Das Deutsche Wörterbuch der Brüder Grimm referiert in Band 10, Spalte 2146 dies: einlieger, inquilinus, der in eines andern hause wohnt und keine güter im dorfe hat. Weiter heißt es, dies sei ein Pommersches Wort (s. Instmann). Auch Inste stellt dieses Wörterbuch differenzierter dar, s. Inste.

Johann Christoph Adelung schreibt in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart:

Der Inste, des -n, plur. die -n, in dem Herzogthume Schleswig, ein Häusler auf dem Lande, der bey andern zur Miethe wohnet, in Pommern ein Instmann, an andern Orten ein Inmann, Inlieger. Vermuthlich von dem Engl. Inu, Schwed. Inne, ein Haus. S. Adelung Inmann und Häusler. (Band 2, Sp. 1388, s. Inste).

Meyers Großes Konversationslexikon von 1905 bis 1909 führt zu Inste aus:

Inste (eigentlich Insate, niederd., auch Instmann), Insasse; Einlieger, Mietswohner; s. Meyers Instleute. (Band 6 Sp. 873, s. Inste).

Zu Instleute findet sich in Band 6, Sp. 876:

Instleute, im Norden und Nordosten Deutschlands üblicher Name für die kontraktlich an eine bestimmte Herrschaft gebundenen Gutstagelöhner, die großenteils aus den Inhabern der seinerzeit nicht für regulierungsfähig erklärten Bauernstellen hervorgegangen sind. Sie erhalten neben einem festen Geldlohn bestimmte Naturalbezüge (Wohnung, Feuerung, Kartoffel- und Gemüseland, Futter etc.); dagegen sind sie verpflichtet, sich selbst täglich auf dem Gutshof zur Arbeit einzufinden sowie einen zweiten Arbeiter (Scharwerker oder Hofgänger, s. d.), nötigenfalls auch die Frau als dritte Arbeitskraft mitzubringen. (s. Instleute). --Klaaschwotzer (Diskussion) 17:32, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten