Diskussion:Internetwache

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Nordrhein-Westfalen[Quelltext bearbeiten]

"Im Land NRW gab es ab April 2000 die erste Internetwache bei der Polizei Köln. Flächendeckend für das ganze Land NRW wurde der Bürgerservice dann 2004 eingeführt." Dieser Abschnitt macht in meinen Augen keinen Sinn. V. A. im Zusammenhang mit der Aussage am 13. Februar 2003 sei in Brandenburg die erste Internetwache eröffnet worden. Daher habe ich ihn ersteinmal entfernt und hoffe, dass irgendjemand diesen Widerspruch klären kann. --Weddige 10:04, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Internetwache NW ist mittels Weblink derzeit nicht erreichbar. Bitte beobachten! MfG Harry8 19:38, 22. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Frage zur Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es eigentlich mit der Zuständigkeit aus? Kann jeder/jede Deutsche egal aus welchem Bundesland z.B. bei der Berliner Onlinewache Anzeige hinsichtlich möglicherweise strafrelevantem Inhalt einer Internetseite stellen (und somit als Gruppe mit einer Vielzahl von Anzeigen bei einer Stelle vielleicht etwas mehr Gewicht zu erlangen) oder bin ich verpflichtet, jeweils in meinem Bundesland die Onlinewache zu kontaktieren (soweit vorhanden)? Was ist, wenn es in meinem Bundesland keine Onlinewache gibt? --OnlyMe (Diskussion) 16:03, 14. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Internationalität[Quelltext bearbeiten]

Moin, wie der Artikel jetzt aussieht, wäre auch ein "Situation in D" Hinweis zu vertreten. Wie ist denn die Lage in Österreich und der Schweiz? Außerdem konnte ich diesen Artikel in anderen Sprachen noch nicht finden, obwohl es ihn bestimmt irgendwo gibt. MfG --Stubenviech (Diskussion) 15:02, 10. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]