Diskussion:Intrastat

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Litrax in Abschnitt Intrastat-Meldungen ab Liefervolumen 500.000 EUR
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Freigabe durch Handelskammer Hamburg[Quelltext bearbeiten]

Per E-Mail (Ticket#: 2006041010009481) haben wir von der Handelskammer Hamburg die Freigabe dieses Textes erhalten. --Raymond 19:44, 24. Apr 2006 (CEST)


Freistellung[Quelltext bearbeiten]

Der Punkt der Freistellung unter 400.000 Eur ist zweil mal im Text vertreten. Einmal in der Beschreibung und einmal als extra Punkt, wobei keine mehr Informationen enthalten sind. Zudem wird auch nicht auf die verschiedenen Melde größen verschiedener Länder eingegangen: Vergleich der Länder (nicht signierter Beitrag von 91.193.45.6 (Diskussion | Beiträge) 08:57, 18. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Die Mehrfachnennung der Freistellungsgrenzen wurde entfernt. Dabei blieb der Abschnitt mit den umfangreichsten Informationen erhalten. Litrax (Diskussion) 13:20, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten


Kombinierte Nomenklatur[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt noch der Bezug zur Kombinierten Nomenklatur (EG VO 2913/92) (nicht signierter Beitrag von 91.4.179.10 (Diskussion | Beiträge) 15:43, 16. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Seh ich anders: Solange wir nicht auf die Details der Meldung eingehen, müssen wir auch die Kombinierte Nomenklatur nicht erwähnen; Wir sagen ja auch nichts über ISO-2-Ländercodes, Ursprungs- und Herkunftsländer usw. Yotwen 18:00, 16. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Intrastat-Meldungen ab Liefervolumen 500.000 EUR[Quelltext bearbeiten]

Momentan lautet der Text

"Ab einem Liefervolumen, durch Bezüge oder Versendungen entstanden, von 500.000 EUR müssen Intrastat-Meldungen an das Statistische Bundesamt übermittelt werden."

Es fehlt die Angabe des Zeitraumes, für den diese Angabe gilt: 500.000 EUR/Monat, 500.000 EUR/Jahr, ...

Himbeermarmelade --80.69.207.141 11:57, 5. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Innerhalb des fiskalischen Jahres, also einschliesslich 01. Januar bis einschliesslich 31. Dezember eines Jahres. Yotwen (Diskussion) 14:56, 5. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Im Text heißt es "jährlich" was normalerweise das Kalenderjahr impliziert. Außerdem werden in der Quelle (§30 AHStatDV) mit "...bezogen auf den Wert der Warenverkehre des vorangegangenen Kalenderjahres..." bzw. "Werden die Schwellen im laufenden Kalenderjahr überschritten..." genaue Hinweise auf das Kalenderjahr gegegeben. Somit stellt sich hier im Text die Frage nach dem Zeitraum für die Wertschwelle nicht mehr. Litrax (Diskussion) 13:56, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten