Diskussion:Johann Baptist Rauch

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Frederikdeboer in Abschnitt Erste Erwähnung der Bezeichnung Reinheitsgebot
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Erste Erwähnung der Bezeichnung Reinheitsgebot[Quelltext bearbeiten]

Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstages, Volume 275 Verlag der Buchdruckerei der "Norddeutschen Allgemeinen Zeitung", 1909

p.1894 Zutreffend ist auch die Angabe der Petition, daß es dem Eckardt gelungen sei, sein patentiertes Brauverfahren in einigen norddeutschen Brauereien, für die vor dem 1. Juli 1906 das gesetzliche Reinheitsgebot nicht bestand, einzuführen. --Frederikdeboer (Diskussion) 15:31, 27. Nov. 2016 (CET)Beantworten