Diskussion:Jugendpornografie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2001:16B8:174B:8500:E82F:2192:A37A:BDD8 in Abschnitt bis 2008 erlaubt! -- Scheinminderjährigkeit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

bis 2008 erlaubt! -- Scheinminderjährigkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bezieht sich fast nur auf die sogenannte Scheinminderjährigkeit.

Viel wichtiger ist aber doch die Tatsache, daß echte Jugendpornographie bis Nov.08 in D legal erhältlich und auch in großer Anzahl vertrieben wurde.

Diese Filme/Magazine sind durch den neuen §184c jetzt klar illegal, z.B. von Color Climax, Filmlab Denmark und Video Art Holland. Caroline-NL (22:54, 13. Mai 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Sehe ich das richtig, dass auch die schriftliche Verbreitung rein fiktiver Darstellungen sexueller Handlungen "an, mit oder vor Jugendlichen" nicht mehr legal ist? Demnach wäre z.B. ca. die Hälfte von George R.R. Martins "Lied von Eis und Feuer" strafbar? (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:174B:8500:E82F:2192:A37A:BDD8 (Diskussion) 23:44, 21. Mär. 2022 (CET))Beantworten

AgePlay[Quelltext bearbeiten]

Sexualpraktikverbot: "die Fälle, in denen es unmöglich erscheint, Darsteller als erwachsen anzusehen[12] – auch wenn ihr tatsächliches Alter bekannt und sie volljährig sind. ... und lässt nur jene Fälle als strafbar gelten, in denen die Fiktion der Scheinjugendlichkeit vorsätzlich geschieht."

Letzteres ist doch die Definition der Sexualpraktik Ageplay. (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Ageplay ) Es handelt sich also um das Verbot von Aufnahmen einer bestimmten Sexualpraktik, soweit sie von Erwachsenen betrieben wird, die für einen objektiven Betrachter jedoch zu jugendlich aussehen würden - was wohl auf mindestens 50% der Frauen im Alter zwischen 18-26 zutreffen würde.

Leider finde ich keine offiziellen Stellungnahmen dazu. Es findet sich überraschenderweise ein Kommentar dazu selbst im Mädchenblog und natürlich auch auf einschlägigen Foren. Es wäre aber im Zeitalter von online Privatvideos im Artikel wichtig zu erwähnen, daß das Gericht im Prinzip Aufnahmen und Verbreitung von Ageplay Videos unter jungen Erwachsenen verboten hat! --95.90.43.162 13:04, 19. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Letzte Änderung von mir[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte mal darauf hinweisen das meine letzte Änderung belegt ist, hier im Bereich Recht eine völlig wirre Begründung zu liefern, die zudem rechtlich blödsinnig ist, halte ich für puren Populismus. Auch die Hinweise auf meinen ersten Artikel zur Völkerrechtsklausel halte ich schon für Stimmungsmache und unfair. Was hier der Ausdruck "man in Mission" bedeutet, erschleicht sich mir nicht, da ich wert darauf lege das hier Themen zur Völkerrechtsklausel zum Reichskonkordat richtig dargestellt werden.

Ich kann ja durchaus nachvollziehen das das Thema bei einigen Menschen Emotionen hervorruft aber wir reden hier von Gesinnungsrecht und wenn überhaupt von Prüderie und es geht hier darum, dass man Jugendliche in ihre freie Liebe einschränkt Pornographie ist nicht gleich Pornographie, es geht hier auch nicht um Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch Man muss sich mal die Mühe machen den Paragraph richtig zu lesen, ferner sollte man das Urteil oder auch den Kommentar richtig durchlesen Da steht doch ganz klar, dass die Verfassungsbeschwerde NICHT angenommen wird, da derjenige nicht persönlich betroffen ist. Es wird dann Bezug auf das Problem der Scheinminderjährigkeit genommen. Nichts weiter hatte ich dazu geschrieben, hier nun einen ganzen Abschnitt zu entfernen finde ich unverschämt. Ich persönlich halte die ganze Erweiterung der Strafvorschriften aus den verschiedensten Gründen für verfassungswidrig, was aber auf einem anderen Blatt steht. Wikipedianer haben ein Recht auf Information, wenn einige Leute damit nicht klarkommen, tut es mir leid ;) --Martin (Diskussion) 21:14, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Die Leute haben Recht auf richtige Informationen, nicht das Recht auf Informationen, von denen du glaubst, sie seien richtig. Das ist das Problem. Da helfen weder Unterstellungen noch Smileys etwas. Dein Beitrag ist immer noch sprachlich daneben, unklar und unbelegt. --Taste1at (Diskussion) 22:06, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Mit mir kann immer reden, ich ändere andersleuts Änderungen auch net einfach so ab, ohne zu fragen, hab ich nie gemacht und werd ich auch nie.
Ich mag nur Leute net, die meinen, sie können völlig fremde Dinge, die eig. mit dem aktuellen Artikel nichts zu tun haben, hier hineinziehen, um Stimmung zu machen, dafür ist die Wiki der falsche Ort.
Ich habe jetzt noch eine Quelle eingefügt zu ITO, legal Tribune, wenn dir das nicht ausreicht, kann ich dir auch ellenlange Fachliteratur nennen, da steht überall das selbe, nur ich dachte Urteile sind da besser.
Es hat keinen Sinn hier jetzt die verschiedenen Intentionen zu erforschen, dass führt zu nichts, kannste mir glauben.
Ich würde dir einfach mal empfehlen den Artikel von ITO, sowie die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu lesen.
Es ist bei Wikipedia nicht verboten, Theorien aufzustellen, es ist allerdings nicht gern gesehen, wenn diese Theorien von einem selbst stammen, dass sehe ich ein.
Darum habe ich auch Fachliteratur herangezogen, die die Thesen der - zugegeben teils alten Urteile- stützen, so was kann man ( wenn man es mit Quellen "unterfüttert") hier in begrenzten Maße durchaus tun und ist damit nicht falsch.
Schau dir die Artikel über katholische Religion an, dort gibt es auch verschiedene Theorien, Meinungen, Gegenpositionen usw...
Das ist dort auch alles kenntlich gemacht, auch hier wird genau darauf hingewiesen, dass es eine GEGENPOSITION ist, eine Gegenmeinung entspricht nicht dem Mainstream und das ist auch jedem klar. --Martin (Diskussion) 06:30, 23. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Deine Aussage "Es ist bei Wikipedia nicht verboten, Theorien aufzustellen, es ist allerdings nicht gern gesehen, wenn diese Theorien von einem selbst stammen, dass sehe ich ein." ist absoluter Unsinn. Es ist verboten, Theorien aufzustellen. Du darfst nur jene Meinungen wiedergeben, die in der Literatur vertretet werden. Du aber setzt verschiedene Literaturfetzen zusammen und ziehst damit deine eigenen Schlüsse. Das ist Theoriefindung.
Dein neuerster Beleg aus der Rechtslupe ist ein klassisches Beispiel dafür. Es ist schon klar, dass es dem Staat verboten ist, in den Kernbereich privater Lebensgestaltung einzudringen, wenn ein nur relativ geringer Verstoß festzustellen ist. Aber: Wer sagt, dass Jugendpornographie nur ein relativ geringer Verstoß ist? Das sasgst du. Und zwar dadruch, dass du den Satz hier in den Artikel reingesetzt hast. Bereits da liegt Theoriefindung vor. --Taste1at (Diskussion) 10:08, 23. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Nein das sag ich überhaupt nicht, dass ergibt sich schon aus der Sache, Sachen die total eindeutig sind, muss ich nicht noch extra belegen, due weisst ja auch das die Erde rund ist oder ?
Jugendpornographie ist in Deutschland ein Vergehen, wird mit Geldstrafe oder max. bei Besitz ein Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
Jetzt gibt es noch ein paar Besonderheiten, aber dieser Paragraph fällt da eig. durch alle Raster.
Du scheinst das wohl immer mit Kinderpornographie zu verwechseln, was aber ein meilenweiter Unterschied ist, außerdem scheinst du hier immer zu vergessen, dass ich hier von zwei liebenden Menschen als Beispiel rede, der eine 18, die andere 17, und die auch nicht gewerblich handeln usw...
Es geht also hier um das Eindringen in die Privatsphäre letztenendes und das liegt doch auf der Hand, dass ein Gesetz, dass kodifiziert wird, nur so weit ausgereizt werden darf, wie es das GG zulässt.
Darüber muss ich doch nicht noch extra diskutieren, jeder halbwegs normale Mensch weiss doch, dass die Strafen bei Jugendpornos bei weiten unter denen des § 184 b StGB liegen, es handelt sich hier um Bagatellen, dass sieht im übrigen in allen Umfragen auch die Deutsche Bevölkerung so.
Mit freundlichen Grüßen --Martin (Diskussion) 11:22, 23. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Änderung[Quelltext bearbeiten]

Es geht hier auch um den Aspekt der Privatsphäre Die Gegenpositionen besagen auch das die Abgrenzung ( Scheinminderjägrigkeit) schwierig ist. Nun gibt es weitere Positionen die ich hier heute eingefugt hatte. Vielleicht befassen sich hier mal nicht nur Mathematiker aus Österreich damit sondern erfahrene Juristen damit dieser teils blödsinnige Artikel ergänzt wird --Martin (Diskussion) 21:34, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Und du als Fachabiturient hältst dich wohl für einen Experten? --Taste1at (Diskussion) 21:53, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Zu österreichlastig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt kaum die Situation in Deutschland Durch die im November durchgegangene Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag sind im wesentlichen die Deutschen Vorschriften deutlich entschärft worden, da ab demnächst die Minderjährige Person (die weiterhin zustimmen muss) wieder entscheiden kann, Bilder zb sn ihren Freund zu senden. Das war zwar bisher schon so, neu ist aber der Wegfall der Einschränkung das beide unter 18 sein müssen. Das heißt das defacto Jugendpornos bei Zustimmung nicht mehr bestraft werden auch wenn der andere Partner deutlich über 18 wäre. Das und vieles andere sollte man hier ergänzen.--Martin (Diskussion) 23:21, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Und was hat all dies mit der Überschrift "Zu österreichlastig" zu tun?? --Taste1at (Diskussion) 10:15, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
It's a wiki. --Nico T (Diskussion) 20:45, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Rechtslage in anderen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Sowohl im ersten Absatz direkt unter dem Titel, als auch unter Punkt 3 "Rechtslage in anderen Ländern", wird behauptet dass in "vielen" oder den "meisten" anderen Ländern Jugendpornographie ebenfalls strafbar ist; das einzige Beispiel das genannt wird sind aber die USA. Wenn schon so eine Behauptung aufgestellt wird, dann sollte sie auch belegt werden. Nur aufgrund der Tatsache, dass in den prüden und auf maximale Kriminalisierung ausgelegten USA ein solches Verbot existiert, kann man nicht darauf schließen dass das in vielen bzw. den meisten Ländern so ist. Die entsprechenden Stellen sollten entweder umformuliert oder belegt werden. Billy7 (Diskussion) 00:10, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Abschnitt Statistik[Quelltext bearbeiten]

Die Zahlen im Einleitungssatz stimmen nicht mit den Zahlen aus der Tabelle überein. Könntest du das erklären bitte? Troubled @sset  Work    Talk    Mail   19:43, 17. Mär. 2020 (CET)Beantworten

@Troubled asset: Klarer dargestellt. Artikel Kriminalfall erstellt. --Juliabackhausen (Diskussion) 00:27, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten