Diskussion:Kapitalertragsteuer (Deutschland)

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Kleine Kapitalertragsteuer[Quelltext bearbeiten]

"In Deutschland wurde bereits seit dem 1. Januar 1989 eine zehnprozentige sogenannte kleine Kapitalertragsteuer auf Zinsen eingeführt, die aber keine Abgeltungsteuer war. Sie wurde am 1. Juli 1989 aufgehoben" Sie wurde also schon nach 6 Monaten wieder aufgehoben? Kann das sein? Und nebendran ein Faksimilie einer Steuer aus den Zwanzigerjahren? 134.247.251.245 15:39, 2. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Steueraufkommen[Quelltext bearbeiten]

Ist die vom BMF ausgewiesene "Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (einschl. ehem. Zinsabschlag)" mit einem Steueraufkommen von 5.1 Mrd. Euro in 2019 und 3.7 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2020 identisch mit der Kapitalertragsteuer? -- Seelefant (disk.), "Agitationskonto interessierter Kreise" 10:43, 10. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel steht: "In Deutschland wird im Steuerrecht … traditionell das Fugen-s weggelassen … ; in Österreich und der Schweiz dagegen meist verwendet." Im Artikel Fugenlaut steht: "Die offizielle Benennung von Steuern erfolgt in Deutschland und Österreich und der Schweiz ohne Fugen-s." Was ist richtig? --Turdus (Diskussion) 15:22, 1. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]