Diskussion:Karl Langowski

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Assayer in Abschnitt Landkreis Niederbarnim
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Landkreis Niederbarnim

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Wie kann er bis 1965 im Kommunalen Wohnungsunternehmen des Kreises Niederbarnim gearbeitet haben, wenn der Kreis schon 1952 aufgelöst wurde? Die Info muss falsch sein. --Rita2008 (Diskussion) 16:00, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Keine Ahnung. So steht es im HB der deutschen Kommunisten. Ich kann es weder verifizieren noch falsifizieren, habe aber deshalb keinen Wikilink gesetzt.--Assayer (Diskussion) 19:06, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Langowski war in der fraglichen Zeit nicht Direktor der KWV, sondern Leiter des Verkehrsbetriebs Schöneiche-Woltersdorf.[1] (siehe S. 562)--85.178.141.148 21:10, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Sassning benennt Langowskis Funktion bis zu dem Zeitpunkt, als er seine Zusammenarbeit mit der Stasi beendete, also 1963. Dass er bis zu seinem Tod 1965 bei den Verkehrsbetrieben blieb, sehe ich damit nicht belegt.--Assayer (Diskussion) 22:05, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Kommunale Wohnungsverwaltungen in der DDR verwalteten in Städten und Gemeinden (nicht in Landkreisen!) den Wohnungsbestand.[2] Eine KWV eines Landkreises kann es daher nie gegeben haben. Infolgedessen ist die Angabe im Handbuch der deutschen Kommunisten auf jeden Fall recht dubios.--85.178.137.183 11:36, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ich bestreite ja gar nicht, dass die Angabe fragwürdig ist. Aber worauf stützt sie sich? Das müssen die Autoren ja irgendwo herhaben. Man kann an dem Artikel erkennen, dass zumindest die Arbeiten von Sassning ausgewertet wurden. Wie gesagt, ich kann's nicht überprüfen, fühle mich aber auch an den Beleg gebunden.--Assayer (Diskussion) 13:35, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Warum den letzten Satz nicht einfach ersatzlos streichen? Die Nennung eines in den 1960er Jahren nicht mehr bestehenden Landkreises Niederbarnim ist nachweisbar falsch. Sollten wir wirklich so sklavisch jedem Wort in einem ansonsten reputablen Buch glauben und dem WP-Leser damit falsche Informationen vermitteln?--85.178.137.183 14:50, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ist die ganze Information nachweislich falsch? Irgendwie müssen die Autoren ja auf die Info gekommen sein. Ich hoffe eher auf fundierte Berichtigung denn auf ersatzlose Streichung. Aufgefallen ist das mit dem Kreis Niederbarnim ja schnell.--Assayer (Diskussion) 00:57, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Das ist natürlich eine eindrucksvolle Begründung: „Irgendwie müssen die Autoren ja auf die Info gekommen sein.” Bis sich möglicherweise irgendwann eine belegte Berichtigung findet, können ruhig auch Fehlinformationen (Landkreis Niederbarnim, KWV als Kreisverwaltung) in WP stehenbleiben, weil Du Dich an einen derart fraglichen „Beleg gebunden fühlst”. Lieber eine falsche Information als gar keine.--85.178.143.134 10:29, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Da die Information nunmal existiert, würde ich eher kommentieren: "Nach Angaben des..." Es bleibt ein Ansatzpunkt für Recherchen. Fakt ist, dass am 20. August 1949 in das Handelsregister bei dem Amtsbericht Bernau bei Berlin eingetragen wurde (Nr. 216): Kommunalwirtschaftsunternehmen des Kreises Niederbarnim in Bernau, Eigentum des Volkes, Land Brandenburg, Vorstand: Direktor Karl Langowski, Bernau bei Berlin, Villa Erb. Das Unternehmen ist gebildet worden gemäß der Verordnung über die Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Kreise (Kommunalwirtschaftsverordnung vom 24. November 1948).--Assayer (Diskussion) 17:36, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Wofür soll die Eintragung ins Handelsregister ein Indiz sein? 1949 gab es den Kreis Niederbarnim noch, er wurde aber 1952 aufgelöst und bestand 1963 nicht mehr. Es kann daher zu diesem Zeitpunkt definitiv keine Einrichtung des Kreises Niederbarnim gegeben haben. Jedem mit der Verwaltungsgeschichte der DDR einigermaßen vertrauten Leser ist klar, dass diese Angabe falsch ist, gleichgültig, aus welcher noch so reputablen Quelle sie stammt. Da muss nichts recherchiert werden. Außerdem heißt es in der Eintragung "Kommunalwirtschaftsunternehmen", nicht "Kommunale Wohnungsverwaltung". Den Begriff "Kommunale Wohnungsverwaltung" gab es übrigens erst seit 1958 (Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues).--85.178.143.134 18:47, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Mich interessiert, ob die Info mit Langowski als Direktor auf seine Direktorentätigkeit des KWU des Kreises Niederbarnim zurückgeht, das, wie jedem Kenner der Verwaltungsgeschichte der DDR klar ist, am 31. März 1951 wieder aufgelöst wurde. Übrigens kann man beim Handbuch der Deutschen Kommunisten Änderungswünsche angeben.--Assayer (Diskussion) 19:59, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten