Diskussion:Kastellhof (Graz)

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Quelle für Denkmalschutz?[Quelltext bearbeiten]

Der Beleg für den DS fehlt. Das Abmontieren der blau-weißen DS-Tafel ist weder widerrechtlich (siehe Bild), noch ausreichend Beleg für den DS. In der 2010er Liste des BDAs scheint das Objekt jedenfalls nicht mehr auf[1]

  1. Steiermark – unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz. (Memento vom 4. Juni 2016 im Internet Archive; PDF) Bundesdenkmalamt, Stand: 28. Mai 2010.
War wohl auch nicht in der Liste geführt, aber um diese Tafel gab es Diskussionen. Ich habe das jetzt im Text ausgebessert - klingt zwar etwas sperrig und kann gerne verbessert werden, aber es ist jetzt richtiger. - Flexmaen (Diskussion) 22:31, 8. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Die Tafel nach Haager Konvention 1954 ist unabhängig vom Denkmalschutz. Obwohl sie gerne als Zeichen dafür angesehen wird, hat sie damit nix zu tun. Außerdem gilt sie ja nicht in Friedenszeiten. Zum aktuellen Stand und auch zum Stand zum Zeitpunkt des Abbruchs siehe Liste der nach der Haager Konvention geschützten Kulturgüter in Österreich. Ich habe die Hinweise auf die Tafel daher komplett entfernt, noch dazu, wo die Beleg schwach waren (Weiters gab es Diskussionen, Anrainer berichteten). lg --Herzi Pinki (Diskussion) 16:16, 11. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]