Diskussion:Kindersitz

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 193.175.100.139 in Abschnitt Kindersitze für Fahrräder
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MAN DARF AB 12 JAHREN VORNE SITZTEN EGAL OB MAN UNTER 150cm IST ! (nicht signierter Beitrag von 79.247.203.246 (Diskussion | Beiträge) 20:20, 5. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Crashtests[Quelltext bearbeiten]

Normale Auto-Crashtests berücksichtigen sehr wohl das Eindringen in das Auto und wie Lenkrad, Motor, Pedale, ... auf den Dummy wirken, siehe Euroncap.com

Dann gibt's noch Auto vs. Auto, z.B.:

Und da man bei einem Kind 4 Möglichkeiten hat es im Auto zu positionieren (im Gegensatz zum Fahrer ;) ist das schon ein relevantes Thema. --Q344 19:33, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ja aber in den Videos und beim NCAP-Test geht es um ganze Autos. Das Auto selbst muss so konstruiert sein, dass:
  • nichts eindringt
  • Keine Teile des Autos selbst (Lenkrad, Motor, Pedale...) für Mitfahrer gefährlich werden

Wie soll der Kindersitz gegen so etwas schützen? Durch eine Plexiglaskuppel? Zeig mir einen anerkannten Test, bei dem ein Kindersitz auf Sicherheit gegen Fremdkörper getestet wird, oder einen Kindersitz, der einen solchen Schutz bietet.--Geist, der stets verneint 17:32, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Den Schutz bietet der Kindersitz, der in der Mitte angebracht ist und nicht an der Seite, Quelle siehe Artikel.
Das ist nicht ganz richtig. Gegen eindringende Gegenstände wirk in erster Linie nur ein rückwärts gerichteter Sitz, da die Unfallrichtung bei

schweren Verkehrsunfällen zu fast 60 % von vorn und fast 40 % von der Seite kommen. Von Hinten sind es nur 2 %. Aus der Anstoßrichtung kommen dann auch die eindringenden Gegenstände.-- Adorabel 19:06, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Im übrigen schreibst Du hier genau das, was Du aus dem Artikel rausgelöscht hast, was soll das? Nochmal: Die Position eines Kindersitzes ist relevant, siehe CHILD-Studie, und im Gegenatz zum Fahrer hat man die Wahl wo der Kindersitz hinkommt.--Q344 11:03, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Nochmal zum mitschreiben: der ADAC und Stiftung Warentest beurteilen den Sitz selbst, nicht dessen Position. --Geist, der stets verneint 16:48, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Nochmal zum endlich verstehen: Du schreibst hier genau das, was Du aus dem Artikel rausgeloescht hast: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kindersitz&diff=42512551&oldid=42432715 :) --Q344 13:49, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sanktionen[Quelltext bearbeiten]

Wer ein Kind ohne jede Sicherung im Auto mitnimmt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt. Ohne oder im nicht mehr zugelassenen Kindersitz der Prüfnormen E1 oder E2, aber mit Gurt, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Im Schadenfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert.

... gilt das für alle KFZ? Was ist mit KFZ ohne Gurten und ohne Anschnallpflicht? Befreit diese auch vor Anschnallpflicht bei Kindern? --Der.Wicky

Hallo Wicky, für dererlei Diskussionen ist diese Seite der falsche Platz. Versuchs doch mal in einem der zahlreichen Diskussionsforen im Internet oder wende dich an eine Polizeidienststelle, die darüber gerne und kostenlos Auskunft geben. Ansonsten dient diese Seite ausschließlich dazu, über den Artikel selbst zu diskutieren. Viele Grüße, --Flingeflung 09:17, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Na ja... Es ging mir heirbei lediglich um die Anschnallpflicht.
Sollte es naemlich so aussehn wie ich denke, dann müsste es heissen: Kinder sind in zugelassenen Kindersitzen anzuschnallen, sofern das Fahrzeug über Gurte verfügt.
Ist also schon eine Frage die hier hin gehört um den Artikel gegebenenfalls richtigzustellen.
Aber ich hab ehrlich gesagt auch kein Forum hier rüber gefunden, sonst haett ichs gleich hier geändert.
(Irrelevante teile meines Beitrags hab ich gelöscht oder abgeändert... War zu missverständlich...Sorry)***Der.Wicky
Hallo Wicky, es geht dennoch nicht um den Artikel hier, denn der dreht sich nicht um die Anschnallpflicht, sondern um Kindersitze. Wenn dein Fahrzeug keine Gurte besitzt, hat das ja nichts mit Kindersitzen zu tun. Was wäre denn die Erweiterung deines Vorschlags "sofern es über Gurte verfügt"? Wenn es über keine Gurte verfügt, brauchen Sie es auch nicht anzuschnallen ...?
Nochmals der Tipp mit der Polizeidienststelle (da kann man auch anrufen, muss nicht selbst hingehen). Ich hab das auch schon mal gemacht, die waren wirklich sehr nett.
Leider sind Polizisten oder Verkehrswachtmitglieder nicht durchgängig geschult. Sie erhalten Schulungen, wenn überhaupt bei einem Kindersitzhersteller. Jede Person muss dann aber für sich selbst tätig werden und sich neutrale und detallierte Informationen über dieses Thema beschaffen. Es fliessen in die Auskünfte auch subjektive Meinungen ein. Es ist das gleiche, wie bei Verbraucherorganisationen, die bekommen Ihre Informationen von Stiftung Warentest!

Fakt ist, daß so viele Kinder angeschnallt werden müssen, wie es Sitze zum Anschnallen gibt. Gibt es mehr Kinder, muss man die nicht anschnallen. Das sieht man häufig bei Mitbürgern mit Migrationshintergrund. Leider ist dies ein weites, nicht gesetzlich geregeltes Feld. Und zu allem Übel dürfen die Eltern ja weitestgehend mit Ihren Kindern machen, was sie wollen. Kinder werden gezwungen, viele Stunden lang im Auto zu verharren, um in den Urlaub zu fahren.-- Adorabel 19:21, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Und bitte unterschreibe deine Beiträge mit vier Tilden ~~~~, dann kann das System deine "Unterschrift" automatisch einfügen. Gruß, --Flingeflung 10:35, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ich persönlich hoffe sehr, daß das Gesetz keine Ausnahme für alte Autos ohne Gurt macht. Daß erwachsene Menschen sich selbst diesem Risiko aussetzen, ist schlimm genug, aber da kann man wenigstens sagen: "Selbst Schuld, Idiot." Aber wer so unverantwortlich ist, Kinder ungesichert im Auto mitzunehmen, dem gehört echt der Arsch versohlt (oder wahlweise der Führerschein entzogen). --Tetris L 22:53, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt "Sanktionen" scheint sich nur und genau auf die BRD zu beziehen, das wäre anzumerken oder durch eine geeignete Gliederung klarzumachen.--Helium4 (Diskussion) 10:43, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Rückhalteeinrichtung für Kinder nur mit Prüfsiegel bzw. nur zugelassen nach gültiger Norm der ECE-Regelung 44/03 oder 44/04[Quelltext bearbeiten]

Aussage: „Es dürfen ausschließlich nur noch Rückhalteeinrichtung für Kinder Verwendung finden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm der ECE-Regelung 44/03 oder 44/04 aufweisen.“

Dieser Satz widerspricht der StVO §21 Abs. 1a, denn hier steht: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671 EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und de Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neugefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. …….“

Es wird in der StVO nur dargelegt das eine Rückhalteeinrichtung für Kinder den technischen Vorschriften der angeführten Richtlinien nur genügen muss, also die technische Vorschrift erfüllt ist, und die Rückhalteeinrichtung für Kinder entsprechend der Gewichtklasse, der Größe, evtl. einer Behinderung und der gleichen des Kindes auch geeignet ist.

Also, aus der StVO geht nicht hervor das eine Rückhalteeinrichtung für Kinder eine Zulassung sowie offizielles Prüfsiegel nach den genannten Richtlinien haben muss, die Rückhalteeinrichtung für Kinder muss lediglich den genannten Anforderungen der Richtlinie genügen.

„Nach einer Richtlinie zugelassen sein“ und „der genannten Anforderung einer Richtlinie genügen“ sind zwei unterschiedliche Darlegungen bzw. Aussagen. In der StVO wird nicht dargelegt dass eine Rückhalteeinrichtung für Kinder eine Zulassung sowie ein offizielles Prüfsiegel nach den Richtlinien haben muss.

Die Anforderungen der Richtlinie 91/671/EWG Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c lauten:

„Wird eine Kinderrückhalteeinrichtung verwendet, so muss sie nach den Vorschriften der Regelung 44/03 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen oder der Richtlinie 77/541/EWG oder nachfolgender Anpassungen dieser Regelung bzw. dieser Richtlinie zugelassen sein.“

Dies Zulassung wird also mittelbar gefordert und diese Zulassung wird durch das Prüfzeichen nachgewiesen. Eher akademisch: Ist kein Prüfzeichen vorhanden könnte der Anwender natürlich anderweitig die Zulassung nachweisen, aber wer kann das schon? --Jenaer 23:14, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog

TBNR Tatbestand

121118 Sie sorgten als Kraftfahrzeugführer oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine vorschriftsmäßige Sicherung eines Kindes. § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 98.1 BKat (B – 1)

121124 Sie sorgten als Kraftfahrzeugführer oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine vorschriftsmäßige Sicherung mehrerer Kinder. § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 98.2 BKat (B – 1)

121600 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung bzw. sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes. § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.1 BKat B – 1

121606 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung bzw. sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder. § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.2 BKat B – 1


Auch hier wird von keinem Prüfsiegel noch von einer Zulassung gesprochen.[Quelltext bearbeiten]

Übrigens wird nicht von Kindersitzen gesprochen sondern von Kinderrückhalteeinrichtungen.

Die andere Seite ist, dass die EU vorschreibt dass die Kinderrückhalteeinrichtung geprüft ist. Wenn also eine Kinderrückhalteeinrichtung geprüft wurde, dann kann diese im Laden nicht mehr aussehen wie neu, was bedeutet, alle Kinderrückhalteeinrichtung die verkauft werden sind nicht und nie geprüft wurden.

Hoppla. Die EU schreibt auch ja auch Crashtests bei Fahrzeugen vor. Komisch, daß alle Fahrzeuge beim Händler wie neu aussehen. Wurden wohl nach dem Crashtest repariert..... ;)
Ne, mal ernsthaft. Es gibt "Typprüfungen", die an Fahrzeugmodellen durchgeführt werden, auf dessen Basis eine "Freigabe" (Typzulassung) erfolgt. Genauso verhält es sich bei Kindersitzen (oder -rückhalteeinrichtungen). Nicht das, was Du kaufst, wurde geprüft, sondern was Du kaufst, hat eine Zulassung, weil an dem Modell eine Typprüfung durchgeführt wurde. --79.206.147.142 20:01, 3. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Österreich / historisch[Quelltext bearbeiten]

In meiner Kindheit (um 1960 in Wels, 40.000 Einwohner, fast nur flach, mittelviel Regen) scheint es üblich gewesen zu sein, auch zwei Kinder am Rad zu transportieren. Meine körperlich relativ zarte und kleine Mutter (50 kg, 160 cm) hatte am Rad mit tiefem Durchstieg (Schwanenhalsrahmen) einen recht stabilen, etwas breiteren Stahlrohrgepäcksträger mit extra einhak- und schnappbarer Reling, die eine Sitzlehne seitlich und hinten bildete. Ergänzend ausklappbare Fussrasten angeklemmt an den Sattelstreben, aus Blech, profiliert, genoppt und einer kleinen Anschlagslasche aussen. Der Speichenschutz am Hinterrad bestand aus einem strahlenförmigen Netz aus feinen Gummileinen, Z-eingehakt in geöste Löcher im Rand des Kotschutzbleches, wirksam für Kleidung wie Rockfalten, doch kaum für Kinderfüsse - als Kind musste man daher diszipliert darauf achten, die Füsse fest auf den Rasten zu lassen und sich, abseits der gefährlich zwickenden zwei Spiralfedern hinten am Sattel, festzuhalten.

Der vordere Sitz war eher für das kleinere Kind, bestand aus einem Sitz mit Dreiseitenlehne aus Blechstreifen und Draht, einer kurzen Federschwinge und einer Aufnahme mit Federbolzen für die halbrunde Lasche mit Loch, die mit 4 Schrauben auf das schräge Oberrohr geklemmt wurde. Die Füsse ruhten bei geringem Lenkeinschlag am Sattelkopf oder bei längeren Beinen auf ebensolchen Fussrasten an den Gabelscheiden. Für Herrenräder mit "Stange" (waagrechtes Oberrrohr) gab es eine Klemmlasche die bis auf die Winkellage der Pass-Kontur baugleich war.

Die Sitze wurden mit alten Textilien gepolstert, Einkaufstasche, -netz oder auch Weidenkorb (mit Bügel) wurde gerne an die innen aufwärts geschwungene Lenkstange gehängt, die nur rechts einen Handbremshebel mit Bowdenzug aufwies. Am Gepäcksträger hatte auch vor oder hinter dem Kind eine Kleinigkeit Platz. Erschien meiner Mutter durch die 2 grösser werdende Kinder (2,5 Jahre Abstand) plus Zusatzlast das 26"-Rad zu gefährlich schwer beladen, schob sie es auch häufig und hatte doch Kinder und Lasten über 1 km und mehr besser im Griff als ohne Rad.

Um geschätzt 1985 war es dann (in Linz praktizierte) Vorschrift, sich den Transport von ausnahmsweise 2 Kindern auf Polizei (bzw. Bezirkshauptmannschaft) persönlich und radbezogen bewilligen zu lassen. Mittlerweile ist der Transport von 2 Kindern auf einem Fahrrad generell verboten. In Graz weiss ich von der seltenen Besonderheit einer gewitzten Frau um 1970 die Bewilligung für den Transport von 2 Kindern auf einem Mofa erhalten zu haben.

Kindersitze gabs in den 1970ern auch in Stahldraht und Blech, eventuell in Kombination mit Holz, Spanplatte, Schaumstoff, Kunststofffolie oder aber Weidengeflecht und Textil, oft schon mit längenverstellbaren Aufnahmen für die Beine plus Anschnallriemchen. Montiert wurden diese hinten am (schmäleren) Gepäcksträger, am schrägen Oberrohr des "Damen"rads oder auch am Lenker - eventuell nur durch einfaches Einhängen von 2 Drahtbügeln - und zwar hinter dem Lenker mit Sitzrichtung nach vorne oder vor dem Lenker und nach hinten orientiert. Selten aber doch ist zu hören, dass schon auch - selten - 3 Kinder in 2 bis 3 Sitzen am Rad transportiert worden sind.

Bei aufrechter Sitzhaltung am Fahrrad kann ein Erwachsener alternativ auch ein Kind im Tragetuch - eher vor dem Körper - radfahrend mitnehmen.

Ab geschätzt 1980 kamen Kindersitze basierend auf Kunststoffschalen auf, in der Grösse dem Kind anpasspar, zunehmend mit Lehne bis in Höhe des Kopfes eventuell etwas neigungsverstellbar und mit seitlichen Anlehnflächen für den Kopf. Zur Montage auf einem Hinterradgepäcksträger, über etwas federnden Metallrohre und eine Koppelmuffe am Sattelrohr des Radrahmens, seltener für vorne am Rad.

Um 1995 in Brügge (Belgien) sah ich sehr verbreitet den den äusserst simplen Sitz in Form eines ovalen, etwa handflächengrossen Brettchens, meist simpel gepolstert und mit Skai bespannt, mit einer Omega-Blechschelle oben an die Stange meist eines Herrenrades geklemmt.

Erst neuere Entwicklungen sind Trailerbike, Kinderrad-Kopplungsstange, Kindertransportanhänger und die Tendenz Kinder sehr früh schon per Laufrad das Selbst-Fahren lernen zu lassen. --Helium4 (Diskussion) 14:05, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Werbelinks[Quelltext bearbeiten]

Bitte beim Einbringen von Weblinks WP:WBL beachten: Nur in Ausnahmefällen mehr als 5 weiterführende Links und nur vom Feinsten. Verweise auf Seiten die sich vorgeblich mit Beratung und Information beschäftigen, jedoch primär Werbeportale mit zusammengeklaubtem Inhalt sind fallen sehr sicher nicht unter diese Beschreibung. MfG, --Exoport (Diskussion) 15:16, 19. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Geschichte etwas spärlich[Quelltext bearbeiten]

Unter Geschichte könnte ich mir etwas mehr vorstellen. Was beispielsweise gar nicht beleuchtet wird, ist, ob seit der Einführung der Kindersitzpflicht weniger Todesfälle vorkommen - sprich: ob die Kindersitze was bringen. Würde mich zum Beispiel interessieren, hab aber keine Ahnung :) (nicht signierter Beitrag von 84.57.181.249 (Diskussion) 21:51, 14. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Kann das nur bekräftigen. Zudem bringt der Satz "2013 verunglückten in Deutschland 10.228 Kinder im Alter bis zu 15 Jahren als Insasse eines Pkw, davon wurden 1203 Kinder schwer verletzt und 25 Kinder getötet." so überhaupt nichts. Wo ist denn der Zusammenhang zu den Kindersitzen? Wenigstens müsste die Info dazustehen, ob bei den Verletzten verhältnismäßig mehr Kinder ohne ordnungsgemäßen Kindersitz zu finden sind. Selbst wenn alle einen Kindersitz hatten, wüssten wir nicht, wie es ohne Kindersitz gewesen wäre.

Ich erinnere mich an eine Statistik, die sich ungefaehr auf das Jahr 2000 in Deutschland bezog: 400 tote Kinder im Strassenverkehr, davon 300 im Auto der eigenen Eltern (soll heissen, Kinder werden nur selten toedlich ueberfahren, sondern starben zu 75% an Dummheit oder Geiz der eigenen Eltern). Nach weitestgehender Durchsetzung der Kindersitzpflicht hat sich die Zahl toter Kinder um den Faktor 12 verringert, hurra Erfolg ! --2A02:8108:91C0:8FC0:4551:8417:680C:BC04 01:19, 23. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Für 2001 gibt es eine abrufbare Statistik (93 Pkw/72 zu Fuß/53 Rad) [1] -- Beademung (Diskussion) 19:29, 23. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

auf welches land bezieht sich der abschnitt "sanktionen"?[Quelltext bearbeiten]

Bezieht der Abschnitt sich nur auf Deutschland, EU oder alle zuvor gelisteten Länder, oder die ganze Welt? Wer droht wem die Sanktionen? --92.230.97.157 04:39, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

ECE-R 129[Quelltext bearbeiten]

In diesem Abschnitt heißt es ganz am Ende: "Diese neue Sitz-Norm wird die ECE-R 44 langfristig ersetzen". Da ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Zum einen heißt es u.a. hier http://www.kvw-mhm.de/autokindersitze/haeufige-fragen-zum-kindersitz/16-die-ece-pruefnorm-44-und-die-neue-i-size-norm.html "I-Size wird die ECE Prüfnorm in den nächsten Jahren nicht ersetzen sondern parallel zu dieser gültig sein. Alle bisherigen Kindersitze (von der Babyschale bis zur einfachen Sitzerhöhung nach ECE 44-03 oder 44-04) dürfen weiter verwendet werden. Und es wird weiterhin Systeme geben, die nach der ECE Norm 44-04 zugelassen werden. Es müssen also weder ein neuer Kindersitz noch ein neues Auto angeschafft werden." Zum anderen kann ich auch in den beiden angegebenen Fußnoten keinen Hinweis finden, der die aufgestellte Behauptung stützen würde, eher im Gegenteil. --2003:6F:CF3D:901:64A4:420A:2D3D:4BBB 21:57, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Isofix ist das Zauberwort, wenn alle neuen Pkw damit ausgerüstet sind, wird nach welcher ECE-Norm geprüft ? -- Beademung (Diskussion) 22:01, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dann wird die Norm obsolet, aber ersetzt wird sie nicht. Die jetzige Formulierung soll wohl suggerieren, dass die ECE-R 44 ungültig wird. --2003:6F:CF3D:901:64A4:420A:2D3D:4BBB 22:12, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Wer sagt, dass die Norm langfristig nicht ersetzt wird ? -- Beademung (Diskussion) 12:12, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Quellenangaben zum Bereich "Reboarder" fehlen komplett.[Quelltext bearbeiten]

Es werden mehrere Fakten behauptet, ohne die nötigen Quellen zu nennen. Diese Behauptungen mögen ja korrwkt sein, aber ohne die Angabe von Quellen leider haltlos. Unihumi (Diskussion) 09:16, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Passage entfernt da es sich m.W. um Klasse-I-Sitze handelt. -- Beademung (Diskussion) 11:16, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Nun ist Reboarder rot. :-( 80.219.54.167 22:28, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Flugzulassung[Quelltext bearbeiten]

Das Thema Zulassung für Flugzeuge wäre interessant. Kenne mich selber nicht genug aus, muss mich da aber gerade drum kümmern. In Deutschland macht wohl der TÜV die Zulassung und vergibt Siegel/Normen. In USA ist es die FAA. Schöne Frage ist dann auch immer, ob eine Airline Sitze verleiht, oder selbstmitgebrachte ins Gepäckgewicht mit einrechnet. Das ist sehr unterschiedlich. Die Frage der Sitzpflicht ist auch interessant - und für mich noch ungeklärt. Scheinbar ist ein Sitz bis 2 Jahre aber Pflicht - laut Lufthansa und ANA. (nicht signierter Beitrag von Christian Buhtz (Diskussion | Beiträge) 08:51, 22. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Siehe hier [2]. -- Beademung (Diskussion) 19:50, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Bausteinschubsen für ein Bild?[Quelltext bearbeiten]

[3]. -- Beademung (Diskussion) 10:45, 17. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Kindersitze für Fahrräder[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es: " Bei dieser Ausführung – entweder am Lenker (Fahrrad) oder am Gepäckträger angebracht – dürfen die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen können."

Kindersitze für Fahrräder sind allerdings in den allerseltensten Fällen am Gepäckträger befestigt. Die meisten Gepäckträger verbieten das Befestigen von Kindersitzen ausdrücklich. Im Gesetz gibt es auch keinen Hinweis auf die Befestigungsart des Sitzes (anders als im Text suggeriert). Hinten befestigte Kindersitze sind meistens über eine Schelle am Sitzrohr des Rahmens unterhalb des Sattels befestigt. --193.175.100.139 09:24, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten