Diskussion:Kirchenaustritt

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Sigur in Abschnitt Austritt von Minderjährigen
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Zahl der Austritte[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz liefert eine recht gute Übersicht über den Zeitraum von 1970 bis heute. Allerdings gibt es im englischen Wikipedia-Artikel "Religion in Nazi Germany" noch eine Liste der Zahl der Kirchenaustritte zwischen 1932 und 1944, ebenfalls aufgetrennt in Protestanten und Katholiken und mit entsprechender Erklärung im nebenstehenden Text. Ich bin der Meinung wir sollten das in diesen Artikel auch mit aufnehmen. (nicht signierter Beitrag von 86.56.54.48 (Diskussion | Beiträge) 14:27, 1. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

3.2 Konsequenzen im Arbeitsrecht[Quelltext bearbeiten]

Kirchenaustritte sind nicht länger automatisch Kündigungsgrund, wie der Abschnitt suggerieren könnte.

Der EuGH hat das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen entscheidend beschnitten:

EuGH 11. September 2018 - C-68/17 - Chefarzt: Kündigung wegen nicht-kirchenkonformen Verhaltens im Privatleben unzulässig EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - Egenberger: Kirchenzugehörigkeit darf nicht zur Einstellungsvoraussetzung gemacht werden

Nach mehreren Urteilen deutscher Gerichte ist eine Kündigung nicht mehr automatisch aufgrund Kirchenaustritt wirksam, aktuell:

LAG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2021, Az: 4 Sa 27/20; Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 12. März 2020, Az: 22 Ca 5625/19: Kündigung eines Kochs wegen Kirchenaustritts unwirksam --FSculla (Diskussion) 16:17, 28. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Dass ein Kirchenaustritt automatischer Kündigungsgrund ist, suggerierte der Abschnitt auch bisher nicht, aber ich hab’s noch mal ein bisschen entschärft. Zier dich nicht, das weiter auszubauen. --Sigur (Diskussion) 16:44, 28. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Austritt von Minderjährigen[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag, laut Gesetz besteht ab Vollendung des 14ten Lebensjahr Religionsmündigkeit, so das man ab dann laut Gesetz über seine Kirchenmitgliedschaft selbst entscheiden kann.

Kann mir bitte mal Jemand erklären, wie ein 14 bis 17 jähriges Kind / Jugendlicher gegen dem Willen der Eltern aus der Kirche austreten kann? Ich glaub mein Vater hätte mich totgeschlagen, wenn ich damals auch nur das Wort Kirchenaustritt in dem Mund genommen hätte. Ich mußte in dem Alter, und sogar auch noch darüber hinaus, so lange ich meine Füße bei meinen Eltern unter dem Tisch stellte jeden Sonntag in die Heilige Messe gehen. Und wehe ich wäre nicht hingegangen, dann setzte es aber was. MfG:--Der Wilderer (Diskussion) 17:01, 30. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Das Gesetz eröffnet eine rechtliche Möglichkeit. Es hat nicht die Funktion, Familienverhältnisse herzustellen, in denen ein Austritt in jedem Fall real problemlos möglich ist. Und nicht alle Eltern sind so repressiv. Meine waren auch gut katholisch (ich musste nicht nur jeden Sonntag in die Messe, sondern war auch acht Jahre lang Messdiener), und ich wohnte noch bei ihnen, als ich mit 18 aus der Kirche ausgetreten bin (Volljährigkeitsalter war damals noch bei 21). Sie waren nicht begeistert, aber haben es hingenommen. --Jossi (Diskussion) 19:29, 30. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Vor allem frage ich mich, was das mit dem Artikel zu tun hat. Sollen wir da etwa jetzt die Binsenweisheit aufführen, dass es Eltern geben dürfte, die illegalen Druck auszuüben bereit sind und damit eventuell auch durchkommen? Ich glaube kaum, dass das den Informationswert des Artikels irgendwie erhöhen würde. --Sigur (Diskussion) 21:55, 30. Jul. 2022 (CEST)Beantworten