Diskussion:Klimaseniorinnen Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Fonero in Abschnitt Wo bleibt die Enzyklopädie?
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Wo bleibt die Enzyklopädie?[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe gerade die Bemühung nicht, den Artikel auf ein journalistisches Minimum zusammenzustreichen. Dies ist doch eine Enzyklopädie und kein Tageblatt. 2A02:8071:184:4E80:0:0:0:4372 21:32, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Eben: das ist eine Enzyklopädie und kein Fastfood-Journalismus, der zwecks Pseudo-Ausgewogenheit einfach alle etwas sagen lässt. Wenn hier etwas für die mittelfristige Ewigkeit stehen bleiben soll, dann die Debatte, was vom Umgang des EGMR mit der EMRK zu halten ist. Dagegen braucht es keine politischen und journalistischen Schnellschüsse, was der EGMR angeblich fordert, die sich nirgends in den 193 Seiten des Urteils belegen lassen. --SchaerWords (Diskussion) 06:43, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
«Der Gerichtshof für Menschenrechte hat explizit davon abgesehen, konkrete Vorgaben zu machen, wie die Schweiz ihre Ziele zu erreichen hat. In dem Sinne wahrt es den politischen Handlungsspielraum.»: https://www.srf.ch/news/schweiz/klage-der-klimaseniorinnen-egmr-urteil-weder-ein-sieg-noch-eine-niederlage --Fonero (Diskussion) 07:18, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ausserdem ist die Chronologie zu beachten, diese ist im Artikel dokumentiert – dessen Lektüre hätte also den Fastfood-Journalisten etwas gebracht:
Die Beschwerde wurde 2016 auf den Instanzenweg geschickt, also unmittelbar nach der Ratifikation des Pariser Abkommens, dessen Umsetzung Aktivisten wie Greenpeace mit allen Mitteln erzwingen woll(t)en. Und die Klage beim EGMR wurde 2020 eingereicht, also vor den beiden Volksabstimmungen über das CO2-Gesetz, mit dem die Schweiz festlegt, wie sie die Ziele des Pariser Abkommens erreichen will.
Der EGMR rügt die Schweiz nur, weil sie in der Vergangenheit Emissionsziele verfehlte, dies übrigens trotz 30 Jahren vorbildlicher Klimapolitik – mit dem strengsten Gesetz der Welt – nur wegen des starken Bevölkerungswachstums. --SchaerWords (Diskussion) 07:53, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Urteil erwähnt in Rz. 444, 567, 573 klimapolitische Mängel und nennt – im Kontext des Urteils – positive Beispiele wie ein Emissionsbudget. Zu sagen, dass das EGMR die Schweiz «nur rügte, weil sie in der Vergangenheit Emissionsziele verfehlte», ist falsch. Ich wiederhole deshalb meine Kritik an deinem Revert: Du stellst die Reaktionen einseitig dar, wenn du der Grünen Partei absprichst, sich inhaltlich zum Urteil geäussert zu haben, aber gleichzeitig eine aussenpolitische Forderung der SVP drin lässt, die von der SVP bei jedem Urteil gegen die Schweiz gekommen wäre. Deine Mitwirkung hier ist auch einseitig, wenn du bestimmen willst, was «für die mittelfristige Ewigkeit» hier bleiben darf. --ďóđõ (đìŝķ) 08:31, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Lesen hilft. Der EGMR äusserte sich, zumal die seit 2016 laufende Beschwerde schon 2020 eingereicht wurde, nur zu den Massnahmen in der Vergangenheit, also vor der Ratifikation des Pariser Abkommens von 2015. Da verfehlte die Schweiz ihre Emissionsziele (= ihr Emissionsbudget), übrigens gleich wie alle anderen. Inzwischen hat das Volk das CO2-Gesetz angenommen: Es legt fest, wie die Schweiz ihre Emissionsziele (= ihr Emissionsbudget) erreichen will. Zu den Massnahmen sagt der EGMR – wie Fonero unterstreicht – explizit nichts.
Und was die Darstellung der Reaktionen angeht: Ich bestimme hier nicht, was stehen bleiben soll, ich lege meine Argumente dar – Demokratie, kännsch? Mein Argument ist: Hier, in der Enzyklopädie, sollte nur stehen bleiben, was sich auf das Urteil oder zumindest eine Expertenmeinung dazu stützen lässt. (Prof. Isabelle Stadelmann-Steffen, die bei "10 vor 10" forderte, die Schweiz müsse aufgrund des Urteils "vorwärtsmachen" – das tut sie ja –, hat sich imho als Expertin disqualifiziert.) --SchaerWords (Diskussion) 08:55, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich war ziemlich konsterniert über die Löschung von SchaerWords bezüglich der Stellungnahme der Grünen, habs aber über mich ergehen lassen, da ich keine Konflikte mag. --Fonero (Diskussion) 21:06, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gib keinen Konflikt, aber eine Diskussion. Und diese führen wir hier, wie es geboten ist. Nochmals meine Sicht: Das Urteil hat 193 Seiten; eine Juristin der Uni Bern, die gestern vor Ort live twitterte, meinte nach der Urteilsverkündung, sie müsse es jetzt erst einmal lesen. Es machte also imho keinen Sinn, in einem enzyklopädischen Artikel Instant-Reaktionen zu sammeln, die überhaupt nicht belegen konnten, dass sie sich auf das Urteil stützten. --SchaerWords (Diskussion) 21:19, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Ständerat wird vermutlich in der Sommersession 2024 eine Erklärung abgeben. Habe die entsprechende Empfehlung der RK-S an den Ständerat eingebaut. Das aber das Urteil selbst nur in einem einzigen Satz behandelt wird, erachte ich als ungenügend. Da gäbe es doch bestimmt noch viel mehr Inhaltliches zu berichten? --Fonero (Diskussion) 11:53, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Fonero Das gibt es noch einiges zu sagen, und ich übernehme den Ausbau dieses Abschnitts gerne. Ich warte aber noch, bis das Urteil in der Fachliteratur diskutiert wird. --FWS AM (Diskussion) 12:30, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich dachte ebenfalls daran, die Erklärung der SR-Kommission einzubauen, fand dann aber, wir sollten die Beratung im Ständerat abwarten. Deine Ergänzung hat sprachliche Mängel und vor allem inhaltliche Lücken: Die Kritik der Erklärung richtet sich grundsätzlich dagegen, dass der EGMR mit seiner Rechtsfortentwicklung die EMRK überstrapaziert. Ich möchte dir darum beliebt machen, den Abschnitt nochmals rauszunehmen, statt dass wir ihn für ein paar Tage bis zur SR-Debatte überarbeiten. SchaerWords (Diskussion) 12:43, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich sehe absolut keinen Grund diesen Fakt aus dem Artikel zu löschen. Gerne darfst Du (oder sonst wer) die sprachlichen Mängel (welche ich nicht sehe) beheben und die inhaltlichen Lücken (welche mir auch nicht klar sind) auffüllen. --Fonero (Diskussion) 13:12, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten