Diskussion:Kunst Haus Wien

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Größe der Ausstellungsfläche[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

im Artikel hat es einige Unklarheiten gegeben, ob die genannten 1.600 qm Ausstellungsfläche korrekt ist. Ich bestätige hiermit ausdrücklich, dass unter der Ticket-Nr. 2008052710022072 im Support-Team eine Zuschrift vom KunstHausWien vorliegt, in der genau diese Information bestätigt wird. Ich bitte also darum, die Angabe als bestätigt anzusehen. Danke, Carol.Christiansen 23:25, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo, wenn das KunstHausWien das schreibt, wird es ja hoffentlich stimmen. Ich fand es nur eigenartig, dass nicht nur an verschiedenen anderen Stellen, sondern auch auf der offiziellen Webpräsenz des Kunsthauses noch immer 4000 m² steht. Die zuletzt getätigten Edits, wie z.B. das grundlose Entfernen eines Bildes wegen angeblicher URV, haben zusätzlich die Wachsamkeit erhöht. Jedenfalls Danke für die Aufklärung. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 23:44, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Hallo Invisigoth67, leider kommen derartige Diskrepanzen in den Quellen immer wieder vor; in solchen Fällen sind Schreiben wie das dem Support-Team vorliegende eine gute Möglichkeit, Klarheit in die Quellenlage zu bringen. Ich darf darauf verweisen, dass wir natürlich die Glaubhaftigkeit derartiger Anschreiben überprüfen, bevor wir sie, wie oben geschehen, dokumentieren. Zur eigentlichen strittigen Aussage, die Größe der Aussagefläche, kann ich übrigens natürlich keine eigene Aussage treffen, sondern gebe lediglich weiter, dass ein Anschreiben mit einer bestimmten Aussage vorliegt - hier: 1.600 qm Ausstellungsfläche - und dass die Quelle des Anschreibens verifizierbar und glaubwürdig ist. Eine Spekulation (nichts sonst) über die Herkunft der Diskrepanz sei mir vielleicht in diesem Zusammenhang erlaubt: könnte es sein, dass hier Ausstellungsfläche und Grundfläche des Hauses mit seinen diversen Etagen nicht sauber getrennt worden waren? Denn zu einem Kunsthaus oder einem Museum gehören ja stets auch Verwaltungsbereiche, Archive, Serviceflächen für die Besucher etc., die nicht als Ausstellungsfläche gelten?
In Bezug auf die mögliche Bild-URV habe ich keine Angaben vorliegen, die eine der beiden Sichtweisen stützen könnten. Aus meiner langjährigen Erfahrung mit Ralf habe ich aber das Grundvertrauen, dass Ralf eine solche Behauptung nicht "einfach so" in die Welt setzt, sondern einen Anlass dafür hat. Im Zweifel hilft eine einfache Anfrage, am Besten auf der Diskussionsseite zum Artikel. In diesem Fall also hier.
Konnte ich ein wenig Klarheit in die Lage bringen? Würde mich freuen. Bei Bedarf bitte ich um eine kleine Notiz auf meiner Diskussionsseite.
Mit freundlichen Grüßen, --Carol.Christiansen 08:43, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Hallo Carol.Christiansen, Danke für Deine Antwort. Meine eigenen Nachforschungen haben nun auch ergeben, dass die 1.600 qm stimmen. Und wenn ich mir vor meinem geistigen Auge die Ausstellungsräume vorstelle, scheint mir das auch der realistischere Wert zu sein. Jedenfalls gut, dass dies nun hier diskutiert und dokumentiert wurde, denn so gut wie alle (durchaus seriösen) Internet-Quellen nennen die nicht korrekten 4.000 qm. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 10:21, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hier sind die versprochenen Fotos. Zum derzeit vorhandenen Foto sagt Ralf nachher noch was. --Dany 11:03, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Autor wurde gestern abend nachgetragen, somit ist die URV-Frage vom Tisch: http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:KunstHausWien.jpg&action=history --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:08, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
(nach BK) Hallo Dany, vielen Dank für die Bilder. Könntest Du sie vielleicht direkt in die Commons hochladen, damit sie auch von anderssprachigen WPs einbindbar sind, ausserdem kann auf diese Weise eine entspr. Commons-Kategorie im Artikel verlinkt werden. Und bei den Bilddatei-Namen würde ich das Copyright-Symbol weglassen, da die Fotos schließlich unter einer freien Lizenz hochgeladen werden. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 11:14, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Das ist keine gute Idee. Österreich hat sehr weitgehende Regelungen der Panoramafreiheit, sogar weitergehend als Deutschland - siehe Hundertwasserentscheidung. Da es in den USA keine Panoramafreiheit mehr gibt, wären die Fotos auf Commons nicht sicher. Ich werde deshalb auch den entsprechenden Baustein in die Bilder setzen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:31, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Bist Du Dir bez. USA sicher? Im Artikel Panoramafreiheit und Commons:Freedom of panorama liest es sich anders, außerdem wären ansonsten zig Tausende Gebäude-Bilder auf Commons in einem unsicheren Status. Wäre jedenfalls schade um die KunstHaus-Fotos, da in der dt. WP weder Bilder-Kategorien noch Foto-Galerien die bevorzugte Methode sind und im Normalfall eben die Commonscat-Links verwendet werden. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 20:26, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja, ich bin mir sicher. Deshalb werden Fotos der Panoramafreiheit auch hier behalten, deshalb gibts auf Commons keine Bilder vom Atominum oder vom nächtlich beleuchteten Eiffelturm. Bei meinem Vortrag vor einem Jahr habe ich das mal recht ausführlich erklärt, klicke auch mal oben auf "Recht am eigenen Bild", da sind noch einige Beispiele. Daß es keine Bilder-Kategorien gibt ist uns Foto-Menschen ein Rätsel. Aber das wird wohl nicht mehr geändert.
Andere Frage: Ich persönlich finde speziell die beiden Profi-Fotos als das momentan im Artikel befindliche. Was meinst du? --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:02, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Deine Webseite zu den Themen Panoramafreiheit und Recht am eigenen Bild ist wirklich sehr übersichtlich und anschaulich, vielleicht sollte von Wikipedia:Bildrechte dorthin verlinkt werden oder der Inhalt irgendwie der dt. WP zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte der australische Architekt aus Deinem Fazit-Beispiel bei einem italienischen Gericht sowohl Klage gegen in den Commons als auch in der dt. WP hochgeladene/veröffentlichte Fotos einreichen. Und bez. USA bin ich offen gestanden nach wie vor verwirrt, da hier steht, dass Fotos auch von nach 1. Dez. 1990 errichteten, geschützten Gebäuden erlaubt sind und diese außerdem als derivatives Werk gelten können. Aber zurück zum Thema Kunsthaus: Mir gefällt vor allem das 1. Foto in der kleinen Galerie, bei den meisten anderen ist mir zu viel Flora im Bild. Obwohl ich auch das vorhandene Bild gar nicht so viel schlechter finde, da es den Eingangsbereich frontal zeigt, aber halt leider mit dem in den Fenstern gespiegelten Gegenüber-Haus. Und eines der beiden Fotos von der Straßenfassade samt Eingangsbereich sollte m.E. schon im Artikel sein. Keine leichte Entscheidung... Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 09:14, 29. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Mir ist keine Rechtssprechung zur Handhabung der Panoramafreiheit in den USA nach 1990 bekannt, deshalb sollte man zumindest vorsichtig sein. Das Musterurteil zum laufenden Auge, editio princeps mit sich wiedersprechenden Himmelsscheiben- und Montezumaurteil sind Beispiele für Deutschland, daß Gerichte durchaus anders urteilen als man vorher allgemein annimmt. Zu den Bildern: Ja, Bild 1 auf jeden Fall, weil Details erkennbar sind. Ein Fassadenfoto dazu und eins von der Rückseite? Beim 3. Bild erkennt man durch die schräge Aufnahme wiederum Dinge, die frontal nicht erkennbar sind. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:40, 29. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Das sind ja interessante Aspekte zum Thema Urheberrecht, wieder was dazugelernt. Bez. Kunsthaus: Bei traditioneller Bebilderung gehen sich maximal zwei Bilder aus, sonst entsteht Whitespace. Einzige Alternative wäre ein Gallery-Abschnitt. Was meinst Du? --Invisigoth67 (Disk.) 17:25, 29. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Guck mal nach, ich habe mir was ausgedacht. Zur Bautechnik kann ich nicht mehr schreiben, wenn ich nicht selbst da war... --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:46, 29. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Schön ist es geworden, ich glaube, so können wir's lassen. Ich kenne das Haus zwar, aber viel mehr fällt mir momentan auch nicht dazu ein. Vielleicht nach meinem nächsten Besuch... --Invisigoth67 (Disk.) 19:35, 29. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Artikelerweiterungen[Quelltext bearbeiten]

@Invisigoth67: Wenn du mal vorbeikommst dort, kannst du ja Frau Verena Schrom vom Pressebüro aufsuchen. Ich kann zwar anhand von Innen- und Detailfotos einiges zum Bauwerk schreiben, direkte Auskünfte vom Haus wären natürlich noch besser. Ich schreibe ihr erstmal eine Mail. Wie wärs übrigens mit [[Wikipedia:3. Foto-Workshop|übernächstem WE in Nürnberg]? --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:57, 29. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

OK, hab' mir den Namen notiert, kann aber nicht versprechen, wann das sein wird, vielleicht im Sommer anlässlich der Jean Tinguely-Retrospektive. Mit dem Workshop wird's wohl nichts werden, einerseits habe ich bereits andere Pläne, andererseits gelte ich mit meiner Ixus wohl eher nur als Drive-By-Fotograf... ;-) --Invisigoth67 (Disk.) 20:21, 29. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Kunst Haus Wien[Quelltext bearbeiten]

Die heutige Schreibweise ist wieder „normal“, da könnte man den WP-Artikel auch verschieben. -- Ilja (Diskussion) 04:33, 31. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]