Diskussion:Landesbetrieb Wald und Holz NRW/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Markobr in Abschnitt Prozessschutz
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Klausnerverfahren

Nicht das wir uns falsch verstehen. Für die Holzindustrie NRW ist die Klausnergeschichte eine ausgesprochen wichtige Sache.Aber gehört das in dieser Ausführlichkeit in einen Artikel der im Wesentlichen doch die Institution beschreiben soll. Machahn (Diskussion) 11:42, 7. Apr. 2014 (CEST)

  1. Für den Lb geht es hier um dreistellige Millionenbeträge, bei einem Betriebsüberschuss im einstelligen Millionenbereich. Ich denke da sollte man das hier schon ausführlich darstellen.--80.136.61.35 22:59, 17. Apr. 2014 (CEST)
    1. Hallo Machahn, mein Vorredner spricht da sehr gelassen, ein wahres Wort. Hier gehts nicht allein um die Holzindustrie wie du meinst, für die fehlende Mengen ein großes Problem darstellen, sondern darum wie das Land und damit der Landesbetrieb, als dessen Vertreter, dank dieser Verträge da steht. Bei den Zahlen gehört es hier rein und je genauer desto besser. Apropos Zahlen die Bilanzsumme oder sowas fehlt hier auch noch.--Gabriel-Royce (Diskussion) 23:09, 17. Apr. 2014 (CEST)

Prozessschutz

Im Eingangstext steht, dass Wald und Holz NRW für die Bewirtschaftung des Staatswaldes, welcher 13% der Wälder Nordrhein-Westfalens bedeckt, zuständig ist. Das ist soweit richtig, auch wenn es nur einen Teil der Aufgaben von Wald und Holz NRW beschreibt. Falsch ist dagegen, dass ein Großteil des Staatswaldes nicht mehr bewirtschaftet wird!!!! Nicht mehr bewirtschaftet werden große Teile des Nationalparks Eifel, die Naturwaldzellen und die Wildnisentwicklungsgebiete. Zusammen sind das etwas mehr als 10% der Staatswaldfläche. Siehe dazu Nachhaltigkeitsbericht 2015, Wald und Holz NRW: https://www.wald-und-holz.nrw.de/ueber-uns/nachhaltigkeitsbericht/ Fast 90% der Staatswaldfläche wird also nach wie vor und auch in Zukunft nach den Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft bewirtschaftet. Übrigens zertifiziert nach FSC und PEFC. Hintergrund der nicht bewirtschafteten Staatswaldflächen ist der so genannte Prozessschutz. Im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (https://www.bfn.de/0304_biodivstrategie-nationale.html) sollen 5% aller Wälder in den Prozessschutz überführt werden. Aufgrund der besonderen Verantwortung der staatlichen Wälder für die Biodiversität sollen diese sich mit 10% ihrer Waldflächen am Prozessschutz beteiligen. Wald und Holz NRW hat im Staatswald damit die Ziele der deutschen und der intarnationalen Strategien zur biologischen Vielfalt erreicht. Es ist nicht geplant weitere Staatswaldflächen in den Prozessschutz zu überführen. Michael Blaschke Pressesprecher Wald und Holz NRW

Ich habe die unbelegte Behauptung, ein großer Teil des Landeswaldes werde nicht mehr bewirtschaftet, herausgenommen. --Mark (Diskussion) 16:03, 23. Apr. 2017 (CEST)