Diskussion:Landeskriminalamt Niedersachsen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 217.190.202.3 in Abschnitt Liebespaar-Attentäter
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Zum dissens über terroristisch und linksterroristisch[Quelltext bearbeiten]

@AxelHH: Ok, vielleicht war das von mir zu kurz argumentiert, nur POV zu schreiben und ansonsten auf das lemma Terroristische Vereinigung zu verweisen. Um nicht mißverstanden zu werden: es geht mir keinesfalls darum, hier darüber zu streiten. Ich möchte lediglich nachfolgend meinen begründungszusammenhang zu bedenken geben - und dann macht es, wie ihr wollt.

Mit dem argument: linksterroristisch ist eine Spezifizierung hast du sicher recht, aber ganz so einfach ist es aus meiner sicht doch nicht.

1. Aus dem lemma Terroristische Vereinigung geht hervor, daß der begriff terroristisch juristisch auf internationaler ebene zwar nicht einheitlich, in Deutschland aber im § 129 Strafgesetzbuch (StGB) eindeutig gefaßt ist.

Die problematik, daß im internationalen gebrauch der begriff terrorismus unpräzise und mehrdeutig bleibt ( Richard R. Baxter, ehemaliger Richter am internationalen gerichtshof ) wächst neben vielen anderen gründen auch aus der tatsache, daß es für terrorismus ein ganzes bündel unterschiedlicher und z.T. miteinander kombinierter motivationshintergründe gibt. Dazu gehören neben linken und rechten ideologien u.a. religiöse sichtweisen, behaupteter widerstand oder freiheitskampf, dissens über historisch gewachsene ansprüche, staatliche interessen und rache bis hin zu so komplexen begründungszusammenhängen wie bei der Asala, wo der hintergrund der dramatische geschichte des armenischen volkes und des genozids nicht ausgeklammert werden können. Die spezifizierung links und rechts - weitere gibt es ja nicht, reduziert diese komplexität und spitzt sie auf eine einzige fragestellung zu, führt von der problematik eher weg, als hilfreich zu sein. Meines erachtens hatte die einführung der beiden spezifizierungen auch garnicht das ziel, den begriff terrorismus handhabbarer zu machen.

2. Im entstehungszusammenhang mit dieser art der spezifizierung stehen bestimmte entwickungen und auseinandersetzungen in der forschung. Du bist mit linksterroristisch beim Veldensteiner Kreis und der sog. extremismusforschung, die sich auf das totalitarismuskonzept von Friedrich und Brzezinski stützt, natürlich gut aufgehoben (mehr dazu im lemma Linksextremismus, siehe aber auch das lemma Radikalismus und Extremismus). Das ist aber nur ein, im konservativen bis rechten spektrum angesiedelter ansatz innerhalb des wissenschaftlichen diskurses. Mit der spezifizierung folgst du letztlich diesem ansatz, auch wenn es sich nur um eine eher subtile angelegenheit handelt.

3. Der inhalt des satzes selbst fordert keine spezifizierung. Die terroristische organisation ist darüber hinaus dem gesamten generationsspektrum geläufig. Die spezifizierung wächst nicht aus dem dargestellten inhalt sondern aus der haltung des verfassers.

Aus diesen drei gründen (untauglichkeit der spezifizierung für ein allgemeines verständnis, anlehnung an eine bestimmte schule des wissenschaftlichen diskurses und fehlende sachliche notwendigkeit einer unterscheidung) habe ich das große und böse totschlagargument :-) POV ins spiel gebracht. Ich will, wie gesagt, dazu nicht streiten, aber doch ein bißchen zum selbstkritischen nachdenken anregen. Grüße -- Krakatau 14:05, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Die Diskussion ist mir zu lang und zu schwierig. Zurf RAF heißt es, sie ist eine linksextremistische Terrororganisation. Man könnte auch das auch so schreiben, aber linksterroristischen Vereinigung RAF klingt besser. Soweit ich weiß, hat sich die RAF selbst als links bezeichnet, es ist also keine Klassifizierung von außen. -- AxelHH 22:04, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Lieber AxelHH, es tut mir leid, daß dir das zu lang und zu schwierig ist. Vielleicht hätte ich auch garnicht so viel schreiben sollen und einfach argumentieren, daß ich den juristisch korrekten begriff (angesichts der streitereien in politik und wissenschaft) neutraler finde. Aber ok, lassen wir es so. Und danke, daß du die revertierungen zurückgenommen hast. Ich hatte die gesamte enzyklopädie nach Rote Hilfe durchsucht und jeden einzelnen treffer geprüft (weil es ja auch noch die RH aus der Weimarer Republik gibt), war schon bei seite 95 der trefferliste und dachte, ich seh nicht richtig, als da jemand hinterherläuft und macht das wieder rückgängig... Ich wär fast vom stuhl gefallen :-))) Grüße -- Krakatau 02:27, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Struktur[Quelltext bearbeiten]

Aus Stellenausschreibungen lässt sich die Organisationsstruktur (und die Aufgaben, Leitungsstelleninhaber und das Telefonbuch) bis zu Fachgruppen ermitteln:

  • Abteilung 1 – Personal, Recht und Logistik
    • Dezernat 11: Personal / Recht
    • Dezernat 12: Führungs- und Einsatzmittel
      • Fachgruppe 12.2: IT-Technik
  • Abteilung 2 – Einsatz- und Ermittlungsunterstützung
    • Dezernat 23 Fahndung
  • Abteilung 3 – Analyse, Prävention und Ermittlung
    • Dezernat 36: Zentralstelle Wirtschaftskriminalität
    • Dezernat 32: Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
  • Abteilung 4 – Polizeilicher Staatsschutz
  • Abteilung 5 – Kriminaltechnisches Institut (KTI)

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:20, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Liebespaar-Attentäter[Quelltext bearbeiten]

Erwähnung im Artikel im Absatz zum Polizeizeichner, hat wer eine Quelle dazu bzw. weitere Informationen?

--217.190.202.3 (23:44, 24. Sep. 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten