Diskussion:Landherrenschaft der Geestlande

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von UweRohwedder in Abschnitt gründung 1830
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gründung 1830[Quelltext bearbeiten]

irgendwas stimmt hier nicht, die Landherrenschaft der Geestlande wurden bereits 1830 gegründet (nach beschluss des senats von 1826) zwecks übernahme der Ländereien des St. Johannisklosters (Harvestehude, Winterhude, Eppendorf u.a.). ich kann das im moment nicht weiter recherchieren, vielleicht kann das ja jemand einfacher nachgucken und verbessern. vg -- emma7stern 17:55, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

so ist es - siehe auch landherrenschaft, wo ich deren entwicklung anhand entsprechender lit. in toto dargestellt habe. m.e. sind die sublemmata in dieser form auch verzichtbar. --UweRohwedder 13:33, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Nachtrag: Habe heute den von Benutzer:Harry8 als Quelle angegeben "Grundriss zur dt. Verwaltungsgeschichte" konsultiert und festgestellt, dass dort auf S. 118 sehr wohl die Rede davon ist, dass es bereits "seit dem Mittelalter" Landherrenschaften gab, die nach der Säkularisierung der geistlichen Gebiete 1830 zu "drei neuen Landherrenschaften der Vorstädte, der Geestlande (mit 21 Vogtschaften) und der Marschlande (mit 11 Vogtschaften) zusammengefasst" wurden. Weiter heißt es da, dass das Amt Ritzebüttel bis 1864 unter besonderer Verwaltung blieb (und danach offenbar zur L. wurde), während das Amt Bergedorf nach dem Ende der beiderstädtischen Verwaltung "seit 1868 eine eigene Landherrenschaft" bildete. Zwar steht eine Seite weiter tatsächlich auch, dass das zuvor "erwähnte Gesetz vom 5. Juli 1874" (gemeint ist das G. über die Einteilung der Stadt und des Landgebietes in Steuerdistrikte) eine "neue Gebietseinteilung" schuf, allerdings änderte diese nichts an den bis dato bestehenden Landherrenschaften. Werde bei Gelegenheit das Hauptlemma und ggf. auch die Sublemmata entsprechend ergänzen. --UweRohwedder 13:21, 10. Jan. 2011 (CET)Beantworten