Diskussion:Leibesvisitation

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von ELexikon in Abschnitt Unverständlich und unvollständig
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Unverständlich und unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist mangels Struktur unverständlich und unvollständig. Hier mal ein paar Fragen:

  • Nach meinen Erfahrung werden Leibesvisitationen immer von gleichgeschlechtlichen Personen durchgeführt. Ich gehe mal davon aus, dass das in Deutschland und anderen Rechtsstaaten üblich ist. Das Thema fehlt komplett.
  • Private Sicherheitsdienste, etwa in Kaufhäusern und Diskotheken, dürfen nur mit Einwilligung durchsuchen. Im Allgemeinen sind ja Leibesvisitationen Voraussetzung für den Einlass in ein Fußballstadion oder eine Discothek. Wenn ich nicht einwillige darf ich auch nicht rein. Die Frage ist, ob ich da bereits beim Kauf des Fussballtickets darüber aufgeklärt werden muss.

Meine Erachtens müsste der ganze Artikel aufgeteilt werden in erzwungene Leibesvisitation bei Verdacht auf eine Straftat, wenn man in den Knast kommt, oder bei einer Taschenpfändung etc und eingewilligte Leibesvisitation die präventiv an Flughäfen, Fussballstadien oder anderen Zugängen durchgeführt wird. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:09, 25. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist sprachlich überarbeitet gemäss Diskussion und Baustein "Unverständlich". Der Baustein kann entfernt werden. --ELexikon (Diskussion) 16:50, 12. Mär. 2020 (CET)Beantworten