Diskussion:Leistungsfähigkeitsprinzip

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gerhardvalentin in Abschnitt "Konsumeinkommen"
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Unsinnige Angabe

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Die Angabe (Vgl. BVerfGE 8, S. 51) ist unsinnig. Zusätzlich wird der Eindruck erweckt, die Angabe bezieht sich auf ein Urteil des BVerfGE!(nicht signierter Beitrag von 84.152.217.129 (Diskussion) )

Das sieht so aus weil dem so ist (BVerfGE = Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts). Wenn Du willst kannst Du dich ja mal in meinem Jura-Repetitorium melden. --Pass3456 21:42, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Horizontale und vertikale Steuergerechtigkeit

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Bei "Horizontale und vertikale Steuergerechtigkeit" wird zwar gesagt, dass sich das Leistungsfähigkeitsprinzip mit der horizontalen Gerechtigkeit befasst, aber in wie weit dies konkret umgesetzt wird das bleibt der Absatz schuldig. Beispiel: Soll ein Handwerker weniger Steurn zahlen, weil er sich körperlich anstrengen muss oder mehr weil er weniger Verantwortung hat als ein Abteilungsleiter (vorrausgesezt das Gehalt ist das gleiche). (nicht signierter Beitrag von 92.77.218.100 (Diskussion | Beiträge) 13:16, 1. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Schreib doch mal ein Lehrbuch. --Pass3456 21:42, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Literatur

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Bei der Literatur fehlt der Nachname: Klaus Tipke/Joachim Lang: Steuerrecht 17. Auflage ... Bitte korrigieren, Vielen Dank, Christian (nicht-Mitglied, deshalb nur Hinweis, keine eigene Korrektur)(nicht signierter Beitrag von 192.124.238.235 (Diskussion) )

Genau, bitte korrigieren. --Pass3456 21:42, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ungerechte Abgeltungssteuer

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Es wird behauptet, dass die Abgeltungssteuer eine Ungerechtigkeit sei, weil hiervon auch Einnahmen, die lediglich dm Inflationsausgleich dienen, steuerlich belangt würden. Dies sei ein Ausgleich für die verlorengegangene Progession / verlorengeganene progressive Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Fakt ist aber, dass die Berücksichtigung der Inflation schon früher bei der Bemessungsgrundlage nicht stattfand - und dies auch heute bei anderen Einkunftsarten (Arbeitnehmer) nicht berücksichtigt wird: Kalte Progression: erhöhte Steuersätze auf die Lohnerhöhung (selbst wenn sie nur dem Inflationsausgleich dient). mfG Uwe-Hans S.(nicht signierter Beitrag von Uwe-Hans S. (Diskussion | Beiträge) )

Die kalte Progression hat damit nichts zu tun. Die Abgeltungssteuer greift ab dem ersten Euro, versteuert im Extremfall also auch das Existenzminimum weg. Deshalb gibt es sie in Deutschland in Reinform nicht. --Pass3456 21:42, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Die kalte Progression entsteht nicht nur durch den Grundfreibetrag. Daher ist der vorangegangene Kommentar von Uwe-Hans S. völlig gerechtfertigt und er wird nicht durch den nachfolgenden Kommentar widerlegt. (nicht signierter Beitrag von 195.49.224.20 (Diskussion) 13:19, 8. Okt. 2015 (CEST))Beantworten
Es gibt bei der Abgeltungssteuer gar keine Progression da es nur eine Steuerstufe gibt, also auch keine kalte Progression. --MrBurns (Diskussion) 05:03, 15. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Was ist ein Prinzip?

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Oben wird geschrieben: Leistungsfähigkeitsprinzip:= Fähigkeit Steuern zu zahlen Wenn das ein Prinzip sein soll: Warum ist 75% - Besteuerung in Deutschland nicht verfassungskonform? Diesem Artikel fehlt der Sachverstand! (nicht signierter Beitrag von 188.107.195.78 (Diskussion) 10:48, 24. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Niedrigerer Steuersatz für Kapitalerträge

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Ich halte das Argument so allgemein für nicht stichhaltig, da der Kapitalzuwachs bei Unternehmensbeteiligungen (z.B. durch einen steigenden Aktienkurs) meist weit über der Inflation liegt und grundsätzlich nicht besteuert wird, außer man verkauft die Anteile.

Damit könnte man also nur die niedrigere Besteuerung von Sparbüchern etc. begründen, aber nicht von Unternehmensbeteiligungen, da es in einem System, das auf ewiges Wirtschaftswachstum ausgelegt ist, nicht sinnvoll ist pauschal von einem konstanten Geldwert (und somit sinkenden realen Wert) eines Unternehmens auszugehen. --MrBurns (Diskussion) 05:10, 15. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Abgesehen davon dass der Wert (nicht: Kapital-) zuwachs bei Unternehmensbeteiligungen (oder anderem) wird (in D) besteuert wird (eben beim Verkauf), ist es so, dass Unternehmensbeteiligungen als Sachwerte ceteris paribus im Wert mit der Inflation steigen. Wenn ich eine Aktie zu 100 kaufe und wir 10 % Inflation haben, dann wird der Preis der Aktie (wenn sich sonst nichts ändert) typischerweise um 10 % steigen. Verkaufe ich nun die Aktie und wird der Wertzuwachs besteuert, habe ich genau den Fall der Besteuerung eines Scheingewinns. Solche Scheingewinne als Besteuerungsgrundlage gibt es auch anderswo. Wir haben bei uns im Ort ein Unternehmen, dass kurz vor der Pleite stand. Um diese abzuwenden, verzichteten die Gläubiger auf große Teile ihrer Forderungen. Hierdurch entstand technisch ein Bilanzgewinn, auf den die Gemeinde dann Gewerbesteuer berechnet hat...--Karsten11 (Diskussion) 12:07, 15. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Der wichtige Punkt ist "wenn verkauft wird". Es gibt ja auch Leute, die ihr Leben lang irgendwelche Aktien besitzen, ohne sie jemals zu verkaufen. Die Aktie und auch die Produktionsmittel des Unternehmens haben aber trotzdem einen Wertgewinn. Daher diese Daueraktienbesitzer werden durchaus auch durch den Wertgewinn reicher und zahlen für diesen keine Steuern.
Und dass Wertgewinne durch Verkauf nur bei Unternehmensanteilen besteuert werden stimmt so allgemein nicht, in Österreich gibt es z.B. auch eine Steuer auf Gewinne durch Immobilienverkäufe (ausgenommen sind nur wenn ich mich richtig erinnere nur privat genutze Immobilien bis zu einem bestimmten Wert). --MrBurns (Diskussion) 10:51, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten
PS: und in anderen Bereichen gibt es das sicher auch in Deutschland, z.B. bei Firmen die mit Immobilien handeln oder bei einem Antiquitäten- oder Kunsthändler, der irgendein Ding bei einem Konkurrenten kauft, es 30 Jahre stehen lässt und es dann 5x so teuer verkauft. --MrBurns (Diskussion) 10:56, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Das ist sicherlich alles richtig. Wenn (echte, also nicht inflationsbedingte) Wertzuwächse nicht besteuert werden, liegt eben ein Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip vor (genauso, wenn z.B. Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei gestellt werden oder in tausend anderen Fällen). Ändert aber nichts am Prinzip selbst.--Karsten11 (Diskussion) 11:08, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten

"Konsumeinkommen"

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Unklare Wortschöpfung? Das für Konsum verfügbare Einkommen? Bitte zur Klärung beitragen, danke. --Gerhardvalentin (Diskussion) 16:50, 18. Mai 2023 (CEST)Beantworten