Diskussion:Lilly Wolff

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Amberg in Abschnitt Einspruch gegen den Schnelllöschantrag
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Einspruch gegen den Schnelllöschantrag[Quelltext bearbeiten]

Begründung des Einspruches: Die Situation hat sich seit 2008 verändert. 2009 wurde ein Denkstein für Lilly Wolff in Berlin installiert, womit an ihre Tätigkeit für das Büro von Pfarrer Grüber erinnert wird. 2014 wurde eine Straße in Heide nach Lilly Wolff benannt. Außerdem war das Gut Jägerslust und somit auch die Familie Wolff Thema von einigen Veröffentlichungen im Flensburger Tageblatt, des NDR und in dem Buch "Jägerlust: Gutshof, Kibbuz, Flüchtlingslager, Militär-Areal" von Bernd Philipsen. (nicht signierter Beitrag von 77.10.1.35 (Diskussion) 19:04, 21. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Stolpersteine machen bekanntlich nicht relevant. Aber dein Anliegen wäre bei der Löschprüfung reichtig gewesen. --Bahnmoeller (Diskussion) 19:59, 21. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Es gibt deutlich neue Fakten, die aus dem Artikel hervorgehen; damit ist es kein Wiedergänger. Dein Anliegen wäre allenfalls bei den LK richtig gewesen, nicht bei SLA. --Amberg (Diskussion) 20:02, 21. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Das bleibt zwar richtig, aber ich hatte nicht gesehen, dass die Versionsgeschichte unter den Tisch gefallen war. Deshalb kann ich den Einspruch gegen den – freilich falsch begründeten – SLA nicht aufrecht erhalten. --Amberg (Diskussion) 02:37, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten