Diskussion:Liste denkmalgeschützter Gebäude des Post- und Fernmeldewesens

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Unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Die Auflistung wird nie vollständig sein. Daher sollte der Hinweis im Text drin bleiben. 93.134.3.234 15:14, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das ergibt sich schon aus dem Lemma, meine eifrige IP. Da steht nicht "Liste der Gebäude". Lies doch mal WP:LIST#Benennung, das kennst du als Neuling (hüstel) sicher noch nicht. Da müsstest du also tausende Listen in der WP mit einem sinnlsoen Zusatz ergänzen. --Minderbinder 15:17, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da steht aber "Liste der denkmalgeschützten Gebäude des ...". Das Lemma wirkt so, als ob man einem vorgaukeln würde, sie sei vollständig. 93.134.5.5 15:19, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wo liest du "Liste der denkmalgeschützten Gebäude"? Wo wird Vollständigkeit impliziert? Bitte troll woanders. --Minderbinder 15:23, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das macht keinen Unterschied. Kein Laie wird den Unterschied am Lemma erkennen. 93.134.5.5 15:25, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Seufz. Editwarren kann er, aber WP:LIST#Benennung lesen? Da wird's schwer. --Minderbinder 16:29, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vollständig abgearbeitet sind:[Quelltext bearbeiten]

Bearbeitungshinweise im Artikeltext [1]. Sowas ist eigentlich nicht erwünscht. Zudem ist diese Angabe in Deutschland nur für einige Bundesländer möglich; Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben so etwas nicht. Ergo fordert die Listeneinleitung vom Bearbeiter etwas, was dieser sehr häufig nicht leisten kann. --jergen ? 10:21, 5. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

PS: Ich werde die etwa 100 denkmalgeschützten Postgebäude in RLP nicht hier eintragen, da der "Listeninhaber" hier ja sehr deutlich geschrieben hat [2], dass ich seine Liste nicht bearbeiten darf. --jergen ? 10:25, 5. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Niemand ist Inhaber dieser Liste. Wer die Liste verbessern will, mag das tun. Aber die verschlechternde Bearbeitung durch einen LA-Steller ist mies. Verschlechternd in dem Sinne, dass dadurch die Verwerflichkeit des Artikels erst so recht gezeigt werden soll. Und wieso sollen auskommentierte Hinweise im Artikeltext verboten sein? Wo steht das? Das ist zum Beispiel bei BKS mit PND-Angaben gang und gäbe, um Rotlinks klar abzugrenzen. Und die Einleitung fordert gar nichts, dort steht nun "wenn möglich". --Minderbinder 10:43, 5. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]