Diskussion:Liste der Baudenkmäler im Bonner Ortsteil Oberkassel

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Leit in Abschnitt Unklarheiten/Fehler
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Unklarheiten/Fehler[Quelltext bearbeiten]

  • Zipperstraße 36/36a/38. Aus den Denkmalpfaden geht hervor, das Haus Zipperstraße 36 sei das älteste Fachwerkhaus von Oberkassel bzw. in der Zipperstraße. In dem Bildband Oberkassel im Spiegel alter Ansichtskarten von Will Hey (S. 88) wird für dieses Haus jedoch die Adresse 36a angegeben. Beides sind nicht nur unterschiedliche Adressen, sondern auch unterschiedliche Häuser. Bei Hey ist Zipperstraße 38 das Saalgebäude des Gasthofs Adrian, bei den Denkmalpfaden ist das Saalgebäude ein rückwärtiges Gebäude von Zipperstraße 36. Zipperstraße 38 liegt aber gem. Liegenschaftskarte direkt an der Straße, rückwärtig ist dort hingegen 36a. Schwer, aus diesen unübersichtlichen Angaben das richtige herauszufiltern.--Leit (Diskussion) 14:44, 20. Aug. 2013 (CEST) Nach einer Vor-Ort-Begehung dürfte, wie ich bereits vermutet hatte, die Version der Denkmalpfade richtig sein. Ältestes Fachwerkhaus ist demnach gemäß einer Informationstafel Zipperstraße 36 (und nicht 36a, bzw. 36a gehört zu 36).--Leit (Diskussion) 14:21, 21. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
  • Am Stingenberg 44: In der Liegenschaftskarte ist dieses Haus nicht (mehr) eingetragen. Google Maps zeigt hingegen auf ein Haus, das sich zum Zeitpunkt der Luftaufnahme offenbar im Neubau befand. Passen würde das unmittelbar benachbarte Haus mit der gem. Liegenschaftskarte Adresse Berghovener Straße 35, da es sich um ein Fachwerkhaus handelt.--Leit (Diskussion) 17:41, 10. Dez. 2013 (CET) Wurde in der Denkmalliste gelöscht bzw. ist dort als gelöschtes Baudenkmal eingetragen.--Leit (Diskussion) 17:07, 21. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
  • Von dem ehem. Zementwerk könnte evtl. nur ein einziges Gebäude auf Gebiet von Oberkassel stehen: Der Wasserturm. Fraglich, ob es sich lohnt, deshalb hier einen eigenen Eintrag aufzumachen, der redundant zu dem in der Ramersdorfer Liste wäre.--Leit (Diskussion) 23:59, 11. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Wasserturm und Direktorenvilla/Verwaltungsgebäude. Redundant wäre es, wenn man das Areal sowohl in der Oberkasseler Liste als auch in der Ramersdorfer Liste aufführen würde. Beim derzeitigen Stand wird die Denkmalnummer A 1559 hier drei Mal und in der Ramersdorfer Liste zwei Mal erwähnt. Da es sich imsgesamt um drei dedizierte Gebäude handelt, sollten diese insgesamt nur drei Mal aufgeführt werden: Wasserturm und Direktorenvilla/Verwaltungsgebäude hier sowie Rohmühle in Ramersdorf. Die beiden Einträge zum Areal hier und in der Ramersdorfer Liste würde ich streichen. Stattdessen könnte man Querverweise zwischen den drei Bauwerken anlegen. Vielleicht könnte man statt „A 1559“ die Nummern „A 1559a“, „A 1559b“ und „A 1559c“ einführen? Dann hätten die Querverweise eindeutige Sprungziele. --Hasenläufer (Diskussion) 05:41, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ich würde vor einer Änderung lieber warten, bis die Angaben aus der Denkmalakte der Stadt Bonn bekannt sind. Es sind zwar drei dezidierte Gebäude, von denen immer die Rede ist, aber die städtische PDF-Liste von 2014 nennt diese nicht (sondern nur Teile des ehemaligen Bonner Zementwerkes). Es ist möglich, dass auch die ehemaligen Kaimauern mit unter Denkmalschutz stehen, und dieses Einzelobjekt würde sich tatsächlich über beide Ortsteile erstrecken (zumindest nach den Grenzen im Bonner Stadtplan).
Das Schema, den Einträgen zu den Einzelobjekten einen zu dem Gesamtobjekt Teile des ehem. Zementwerks voranzustellen, hat m.E. gewisse Vorzüge. Zumindest was den Denkmalschutz betrifft, bilden die Objekte eine Einheit und sind bzw. sollen offenbar nicht isoliert betrachtet werden – was in der gemeinsamen Denkmalnummer zum Ausdruck kommt. Das, was diese drei oder mehr Objekte verbindet und schützenswert, ist ihre Zugehörigkeit zum ehemaligen Zementwerk. Daher könnte es sinnvoll sein, die Beschreibung des Zementwerkes als solchem denen der Einzelobjekte voranzustellen. In der städtischen Denkmalakte dürfte das ebenfalls so gehandhabt werden. Der wohl entscheidende Unterschied im Vergleich etwa zu Kirchengebäuden und zugehörigen Wege- und Grabkreuzen (Beispiel: Kirche in Rüngsdorf) ist bei dem Zementwerk, dass es kein erhaltenes Hauptgebäude mehr gibt, das den Haupteintrag bilden könnte, dem dann die Einträge zu den Einzelobjekten (wie dem Wasserturm) folgen würden.
Was die Aufteilung in „A 1559a“, „A 1559b“ und „A 1559c“ angeht, so erfolgt diese ja auf Grundlage der amtlichen Denkmalnummern. Wenn diese Unter-Nummern nicht vergeben wurden, müssten wir da m.E. eine wikipdiainterne Unterscheidung vornehmen. Wenn es in erster Linie um die Querverweise geht, können wir ja immer noch manuelle Anker setzen.--Leit (Diskussion) 23:56, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten
  • A 3932 - Nach einer Rückfrage bei dem Stadtplanungsamt (Untere Denkmalbehörde) steht das "R" in der Denkmalliste 2014 für ein Rechtsmittelverfahren. Dieses ist aber abgeschlossen, sodass die Eintragung unanfechtbar ist. Bei der nächsten Veröffentlichung wird dieses berücksichtigt und das "R" entfernt. --AKirch-Bonn (Diskussion) 19:23, 4. Nov. 2014 (CET)Beantworten
  • A 244, Alte Evangelische Kirche: In der städtischen PDF-Vorlage wird die Kirche als „Alte Evangelische Kapelle“ bezeichnet. Das ist eine missverständliche Bezeichnung, da es sich um die ehemalige Pfarrkirche von Oberkassel handelt und es demgegenüber wohl keine „neue evangelische Kapelle“ gibt. Ich habe die Bezeichnung daher geändert.--Leit (Diskussion) 19:48, 29. Jan. 2015 (CET)Beantworten