Diskussion:Liste der Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von ObersterGenosse in Abschnitt Erfolgsqualifikationen
DROGEN/WAFFEN
[Quelltext bearbeiten]Was ist mit Drogen und Waffenhandel? Oder Habe ich es übersehn?
Terroristische Aktivitäten? (nicht signierter Beitrag von 93.199.165.176 (Diskussion) 02:13, 3. Jun. 2010 (CEST))
- Drogen- und Waffenhandel sind nicht im StGB aufgeführt. Dafür gibt es eigene Gesetze, die da wären:
- Betäubungsmittelgesetz
- Waffengesetz
- Terrorismus ist im § 129a StGB zu finden. --Usien 23:03, 23. Okt. 2010 (CEST)
Erfolgsqualifikationen
[Quelltext bearbeiten]Sollte man Erfolgsqualifikationen nicht (mit EQ o.Ä.) gesondert kennzeichnen? Sie sind nun mal keine ganz normalen Qualifikationen und sind auch etwas Anderes als Strafzumessungsregeln in Form von Regelbeispielen etc. --ObersterGenosse (Diskussion) 23:27, 17. Jul. 2022 (CEST)