Diskussion:Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Butäzigä in Abschnitt Erwähnung
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Gesetze, materielle Gesetze, Gesetze und Verordnungen, auch Anordnungen?[Quelltext bearbeiten]

Der Titel war zuvor: Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze.

Ich warf daraufhin eine Verordnung raus.

Bendix Grünlich folgerte Verordnungen sind Gesetze im materiellen Sinn. Dann müssten auch Anordnungen der Länder hinein, die ebenfalls Außenwirkung haben. Wenn die Interpretation allerdings auf materielle Gesetze eingeschränkt würde, müssten die Haushaltnachträge raus und könnten keine Zuständigkeitsänderungsgesetze hinein.

Kymbrium änderte den Titel in ... Gesetze und Verordnungen. Damit sind nun Anordnungen ausgeschlossen. Diese wären zum Vergleich der materiellen Gesetze wahrscheinlich interessant.

Was ist aber der Sinn dieser Liste? --Aktenstapel (Diskussion) 09:30, 29. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Die Liste soll nach meinem Dafürhalten eine Übersicht über alle generell-abstrakten Regelungen enthalten, die in Deutschland anlässlich der Corona-Pandemie erlassen wurden/werden. Dies war zumindest meine Intention bei der Erstellung. Eine Anordnung ist, soweit ich mich an die Verwaltungsrechtvorlesungen erinnere, eine konkrete Weisung, z. B. Schließung einer Gaststätte oder Anordnung einer Quarantäne. Das heißt Anordnungen gehören nicht in die Liste.
Die Liste hat meiner Meinung nach sowohl das richtige Lemma als auch den dazu passenden Inhalt (oder umgekehrt). Viele Grüße aus dem Homeoffice --Bendix Grünlich (Diskussion) 11:57, 29. Mär. 2020 (CEST)Beantworten
Danke, deine Meinung ist mir besonders wichtig, da du die Liste initiiert hast. Ich würde gern noch klären, wie du es siehst, wenn oben das Wort „Anordnung“ durch das Wort „Allgemeinverfügung“ ersetzt wird, auch diese ist keine Verordnung. Als Beispiel würde ich [1] sehen. Ist das draußen oder müssen wir noch am Lemma feilen? --Aktenstapel (Diskussion) 12:43, 29. Mär. 2020 (CEST)Beantworten
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die sich „an einen nach „allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis“ richten. Sie stehen von ihrer Wirkung also irgendwo zwischen Verwaltungsakten und Rechtsverordnungen. Ob eine Regelung (noch) als Allgemeinverfügung ergehen darf oder (schon) als Rechtsverordnung ergehen muss, wird seit dem legendären Endiviensalatfall in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft diskutiert (siehe hier). Ich selbst bin überrascht gewesen, dass einige Bundesländer Allgemeinverfügungen erlassen haben; ich hatte mit Verordnungen gerechnet. Eventuell haben da praktische Erwägungen dahintergestanden (Pflicht zur Bekanntgabe, weniger formales Verfahren). Inhaltlich unterscheiden sich diese Allgemeinverfügungen nicht von vergleichbaren Rechtsverordnungen. Dies spricht dafür, sie auch in die Liste aufzunehmen. Allerdings passt dann das Lemma nicht mehr zu 100 %. --Bendix Grünlich (Diskussion) 14:21, 29. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Lemma Rechtsnormen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen die "Allgemeinverfügungen" im Lemma. Die Rechtskategorien nutzen Rechtsquelle (z.B. Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)), mir kommt der Begriff aber nicht so geläufig vor.

Welchen Oberbegriff gibt es für Gesetze, Verordnungen, Allgemeinverfügungen? Rechtsnorm ist aber eventuell zu weit, andererseits schränkt "erlassen" ein. Was kann alles erlassen werden? RN die nicht erlassen sind, irgendwelches Gewohnheitsrecht, fällt also raus.

@Aktenstapel, Bendix Grünlich: Ideen? Bibliotaker (Diskussion) 19:54, 29. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Bitte das Lemma nicht noch einmal ändern! Ich denke, es ist eindeutig, was sich in dieser Liste findet: Regelungen, die grds. alle Menschen betreffen; keine Einzelverfügungen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 19:57, 29. Mär. 2020 (CEST)Beantworten
Was der Titel nicht sagt, steht in der Einleitung. Überlegen wir mal eine Woche, ob der Titel knapper gefasst werden kann oder ob er besser so bleibt. --Aktenstapel (Diskussion) 00:19, 30. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Europarecht[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich entfalten EU Beschlüsse in Bezug auf Covid-19 in Deutschland ihre Rechtskraft, passen aber nur bedingt zum Lemma. Wie gehen wir damit um? Lacsap19 (Diskussion) 21:12, 30. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Hast du ein Beispiel für einen solchen Beschluss? --Bendix Grünlich (Diskussion) 21:17, 30. Mär. 2020 (CEST)Beantworten
Beispielsweise: C/2020/175 - Ausfuhr von Medizinprodukt aus der EU ; oder EZB/2020/17 - Notfallankaufprogramm der EZB Lacsap19 (Diskussion) 21:31, 30. Mär. 2020 (CEST)Beantworten
Das sind „nichtdeutsche“ Rechtsakte, die zwar Auswirkungen auf Deutschland haben, aber nicht von deutschen Gesetz- oder Verordnungsgebern stammen. Deshalb sollten sie nicht in die Liste aufgenommen werden. --Bendix Grünlich (Diskussion) 12:02, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Struktur der Liste[Quelltext bearbeiten]

Die Rechtsquellen in der Liste waren zunächst (nur) nach Bund und Bundesländern unterteilt. Mittlerweile hat Benutzer:Aktenstapel begonnen, auch danach zu unterscheiden, ob ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Allgemeinverfügung vorliegt. Ich möchte diese Entscheidung gerne diskutieren und ggf. revidieren. Meines Erachtens sollte man nicht (oder nicht ausschließlich) nach formalen Kriterien differenzieren, sondern auch nach inhaltlichen. So halte ich es beispielsweise für sinnvoll, das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld und die darauf beruhende Kurzarbeitgeldverordnung im Zusammenhang stehen zu lassen und nicht, weil sie nicht die gleiche Rechtsqualität haben, auseinander zu reißen. Das Gleiche gilt für die angedachten Änderungen im BPersVG und der Wahlordnung zum BPersVG. --Bendix Grünlich (Diskussion) 15:01, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Es scheint mir bislang nicht genügend Material, um es nach Rechtsgebieten zu sortieren. Die Kurzarbeitgeldverordnung ist ja in dem Artikel zum Gesetz erwähnt. Mit der Struktur wollte ich das wenige, was der Gesetzgeber zur Liste beiträgt, stärker betonen, damit es schneller auffindbar ist. --Aktenstapel (Diskussion) 15:10, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten
Mittlerweile kann man das alles auch unterteilen in
Freiwillige vor? -- Zy89 (Diskussion) 15:19, 2. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Lex Corona[Quelltext bearbeiten]

https://lexcorona.de/doku.php (nicht signierter Beitrag von 93.122.81.100 (Diskussion) 10:20, 2. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Aktualisierung ueber Aktualisierung[Quelltext bearbeiten]

Waere schoen, wenn es ein einheitliches Format gaebe, um auf den aktuellen Volltext der Verordnungen zu verlinken. [2] --Maxus96 (Diskussion) 19:16, 16. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Eine konsolidierte Fassung der Verordnung ist keine erlassene Verordnung. Gern kann hier aber nach der Fundstelle der letzten Änderungsverordnung darauf verwiesen werden. --Aktenstapel (Diskussion) 15:14, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Außer für Staatsrechtler ist halt nur der konsolidierte Text les- und brauchbar. Deswegen wäre es sehr nützlich, wenn beim Einpflegen einer Änderungsverordnung auch gleich dieser verlinkt würde. --Maxus96 (Diskussion) 20:56, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ich empfehle, einen Artikel für die jeweilige Rechtsnorm zu verfassen. Konsolidierte Fassungen sind, wie gesagt, nicht Bestandteil dieser Liste. Die Liste ist auch dann interessant, wenn man nicht Staatsrechtler ist. --Aktenstapel (Diskussion) 22:14, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Manchmal hat ein Normgeber auch ein Einsehen und es gibt eine amtliche Neubekanntmachung, wie heute im Saarland verkündet. --Aktenstapel (Diskussion) 10:34, 20. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Sortierung[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte beim BAnz (wie sonst auch) absteigend sortiert, dann steht – wie bei einem tabellarischen Lebenslauf – die relevanteste Angabe nahe bei der Überschrift. Das Datum, nach dem ich in den von mir gepflegten Bereichen sortiere (Bund, BY, BE, NW, SL, SN und TH) ist das Datum der Veröffentlichung im Amts-, Gesetz-, Verordnungs- oder Ministerialblatt. Wollen wir über eine Vereinheitlichung sprechen? --Aktenstapel (Diskussion) 15:14, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Vorschlag: Wir verzichten auf die Unterteilung nach Gesetz und Verordnung, sondern differenzieren nach gültig und nicht mehr gültig, wobei ich zu der letztgenannten Gruppe auch alle Änderungsverordnungen zählen würde. Damit wäre auf einen Blick klar, welche Regelungen noch gelten und welche nicht mehr. Innerhalb der beiden Gruppen würde ich nach Datum sortieren. --Bendix Grünlich (Diskussion) 18:12, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Welche Regelungen gelten, ist auch sichtbar, wenn die Kategorien beibehalten werden und die Einträge entsprechend gekennzeichnet sind. Ich finde es gut, wenn das vom Gesetzgeber Beigesteuerte sich von dem der Exekutive unterscheiden lässt. Es soll für mich die Änderungshistorie aus der Liste hervorgehen. Ich bin mir unsicher, wie du deinen Vorschlag meinst: Willst du (1) Änderungsverordnungen gleich nach ihrem Inkrafttreten als ungültig ausquartieren oder (2) erst, wenn die Stammnorm außer Kraft bzw. aufgehoben ist? Ich bin dafür, die Einträge in der Liste am Ende mit außer Kraft oder aufgehoben zu kennzeichnen. Nur fürchte ich, dass das keiner durchgängig aktuell halten wird, was aber gleichermaßen auf das von dir vorgeschlagene Umgliedern gilt. Meine Frage betraf aber eher die Sortierreihenfolge: durchgängig absteigend, partikular auch anders oder erst ab einer bestimmten Anzahl von Einträgen – das wären die Optionen, die ich vorschlage. --Aktenstapel (Diskussion) 22:14, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ich weiß noch nicht so recht, welche Meinung ich zu diesem Vorschlag habe. Deshalb habe ich im Portal Recht auf diese Diskussion hingewiesen. Vielleicht kommt von den Kollegen noch hilfreicher Input. --Bendix Grünlich (Diskussion) 10:27, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Inzwischen hat sich mit Stand August 2020 umseitig eher eine Sortierung nach Gesetz, Verordnung, Bekanntmachung etc. durchgesetzt. Praktischer Weise oft sortiert nach erste, zweite, dritte Verordnung etc. pp. Daraus ergibt sich eine Sortierung mehrheitlich nach zeitlicher Reihenfolge, die ich nun insgesamt für alle Einträge als durchgängig und praktikabel ansehe möchte. Beginnend beim Bundesrecht sollte man ab jetzt auf zeitlich aufsteigend umstellen. LG --80.187.102.121 17:30, 2. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

BGBl. Teil I Nr. 22 erscheint am 19.05.2020[Quelltext bearbeiten]

Darin sollten dann mindestens etliche der Gesetze veröffentlicht sein, die noch als geplant gelistet (aber tatsächlich schon verabschiedet) sind.--Pistazienfresser (Diskussion) 16:35, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Wohl zumeist erst übermorgen: "BGBl. Teil I Nr. 23 erscheint am 22.05.2020. Umfang: 80 Seiten." https://www.bgbl.de/ --Pistazienfresser (Diskussion) 13:44, 20. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Aktualisierung?[Quelltext bearbeiten]

Wird die Liste noch aktualisiert? Wenn nein, warum nicht? Beim schnellen Drüberschauen habe ich gesehen, dass die letzten eingetragenen Gesetze/VOs von Ende Juli, Anfang August sind. Vielleicht kennt sich ja jemand (vielleicht ein Jurist?) aus, wo man nachschauen kann, welche Gesetze/VOs zu dem Thema (noch) erlassen wurden ...(?) PS: Also ich meine vom Bund (oder gibt's da seitdem tatsächlich keine neuen mehr?). --2A02:908:1963:180:3DC8:7E15:BF72:75AA 22:02, 30. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Nennung von Gesetzesänderungen[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es mit der Aufnahme von relevanten Gesetzesänderungen aus? Diese fehlen bisher vollständig. Wichtigstes Beispiel:
Änderungen IfSG vom 19.11.2020 durch Artikel 1 des Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Dies ist auch von Bedeutung, da dies eine nachträgliche Anpassung der Gesetze an die zuvor erlassenen Maßnahmen darstellt. --Angerdan (Diskussion) 21:15, 20. Dez. 2020 (CET)Beantworten

In der Liste stehen sowieso nur neue und ändernde Normen. „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397)“ ist das zweite hier im Moment genannte Gesetz. Mehr findet man bislang unter Juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland, Infektionsschutzgesetz und Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das (Änderungs-)Gesetz Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hätte aber wohl auch einen eigenen Artikel verdient.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:17, 20. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Inline-URL[Quelltext bearbeiten]

sind nicht erwünscht und häßlich, sind aber hier hundertfach vorhanden. Bitte als <ref>§ …</ref> ausgestalten. --Mateus2019 (Diskussion) 10:30, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Das sind ja viele Hunderte... Bei Gesetzesstellen wird ja auch inline verlinkt, weil ja ganz klar ist, was sich dahinter verbirgt. So ist es hier ja meist auch, es wird direkt auf die Gesetze/Verordnungen (meist in den Gesetzblättern oder Rechtsdatenbanken) verlinkt und daher meiner Meinung nach hinnehmbar, weil auch essentieller Bestandteil des Artikels. Viele Hunderte Einzelnachweise sorgen auch nicht für mehr Übersichtlichkeit und Handhabarkeit. --Albert Magellan (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Albert Magellan (Diskussion | Beiträge) 19:06, 19. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

WP:ALV-Schwäche bei den Links[Quelltext bearbeiten]

Es gibt hier verschiedene Arten von Links ins freie Internet, die inhaltlich unterschiedliche Qualität haben. Beispielsweise die (Bundes-)Impfverordnung vom 31. März 2021: Der entsprechende Text auf der Vorderseite hier lautet „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) Vom 31. März 2021 (BAnz AT 01.04.2021 V1)“ Der erste Link geht auf die aktuell gehaltene Fassung laut buzer, der zweite Link auf die historische Urfassung. Seit der Änderung durch https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?2 ist die Urfassung nicht mehr aktuell. Dieser Unterschied wird meiner Meinung nach nicht hinreichend klar. ----Himbeerbläuling (Diskussion) 18:06, 13. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt einen Hinweis dazu in die Einleitung geschrieben. --Himbeerbläuling (Diskussion) 13:05, 22. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Erwähnung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel wird erwähnt in https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-politik-feigheit-vor-dem-volk-a-73831506-5c37-4105-9837-80c487005cc7 (Abschnitt V).—Butäzigä (Diskussion) 16:23, 4. Dez. 2021 (CET)Beantworten