Diskussion:Liste historischer Gerichte auf dem Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Scialfa in Abschnitt Preußen und Bayern
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Auslagerung aus Liste historischer deutscher Gerichte[Quelltext bearbeiten]

Mein Versuch, die Urheberrechte der Vor-Autoren durch einen Import aus der Liste historischer deutscher Gerichte zu wahren, wurde mit dem Hinweis beantwortet:
Eine Liste erreicht im Allgemeinen keine Schöpfungshöhe. Eine Duplizierung der Versionsgeschichte ist somit nicht notwendig. Du kannst den Artikel per copy & paste übernehmen. --Frank, the Tank (sprich mit mir) 06:59, 12. Mär. 2021 (CET) -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 12:05, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Preußen und Bayern[Quelltext bearbeiten]

Na Meister, da geht noch bissl was durcheinander. Sämtliche pfälzischen Gerichte waren bayrisch. Da die Liste ja nicht ausdrücklich impliziert, das nur heute nicht mehr bestehende Gerichte aufgelistet werden sollen, wäre es vielleicht brauchbarer, die damaligen Strukturen zu skizzieren. Ein einleitender landeskundlicher Text zu den jeweiligen Epochen wäre vielleicht auch nicht schlecht, RP ist ja kein gewachsenes Bundesland. So sehe ich bisher nur eine Listenverlagerung ohne größeren Mehrwert.--scif (Diskussion) 12:37, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Schon die reine Verlagerung stellt einen Mehrwert da (die deutschlandweite Liste ist ein nicht handhabbares Monstrum). Und wer was weiß, kann die Liste hier ja weiter ergänzen. Dem Sprachgebrauch nach umfassen Listen mit dem Adjektiv „historisch“ immer nur die aktuell nicht mehr existierenden Einheiten. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 17:51, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dieser sehr ordentliche Artikel Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers ließe sich doch super einarbeiten.--scif (Diskussion) 18:21, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Liste sollte Liste, Artikel sollte Artikel bleiben. Ein „ordentlicher Artikel“ sollte seinen Inhalt angemessen mit Quellen belegen. Die fehlen hier weitestgehend. Den hinteren Teil (die endlosen Tabellen) würde ich in eine Liste auslagern. Aber all das ist gerade nicht meine Baustelle. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 18:50, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ich merk schon, wir haben da doch sehr unterschiedliche Ansichten. Auch eine Liste darf einen erklärenden und klüger machenden Text beinhalten. Ich sags offen: so eine zusammengeklatschte Anhäufung von Namen können wir uns auch sparen. Aber ich werd mich mal drum kümmern. Ich seh nur langsam das Problem von Redundanzen, weil wir die Gerichte nach drölfzig Gesichtspunkten zusammestellen und damit jedes Gericht in zig Listen auftaucht.--scif (Diskussion) 19:19, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

In dem Punkt, dass die Listen untereinander keine Systematik ergeben, geb' ich Dir voll recht. Ich komme halt vom Themenkomplex Großherzogtum Hessen her, habe deshalb auch zu Rheinhessen gearbeitet und habe mich dabei daran gestört, dass es keine brauchbare Übersicht der historischen Gerichte in Rheinhessen und Umgebung (= Rheinland-Pfalz) gab. Deshalb habe ich die Liste hier in Verdacht, bei künftigen Arbeiten Übersicht zu bieten. Ich habe überhaupt nichts dagegen wenn Du sie räumlich in Richtung Pfalz-Bayern und Preußen oder zeitlich Richtung Gegenwart ausbaust. Nur fehlen mir dazu im Moment die Zeit und die Literatur. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 21:17, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten
dass es keine brauchbare Übersicht der historischen Gerichte in Rheinhessen und Umgebung (= Rheinland-Pfalz) gab was halt nun mal mit der besonderen deutschen Geschichte zusammenhängt. Letztlich hat eigentlich nur Bayern bis heute halbwegs überlebt, alle anderen heutigen Bundesländer waren Gebietsänderungen unterworfen oder sind fast schon Kunstprodukte wie Rheinland-Pfalz, Niedersachsen oder NRW. Na, schaun mer mal.--scif (Diskussion) 12:12, 13. Mär. 2021 (CET)Beantworten