Diskussion:Liste von Dienstwaffen der deutschen Sicherheitsbehörden

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2003:E0:7F14:289C:A9CE:1DC7:EFB4:97AD in Abschnitt Aufnahme Zoll?
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Listenüberschriften

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Müssen die Überschriften denn wirklich so explizit sein?--Sanandros (Diskussion) 19:16, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Tabellenspalte "Alt"

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Ich glaube, die Spalte "Alt" müsste mal aktualisiert werden. Ich kann mir nämlich bei etlichen der dort genannten Pistolen nicht vorstellen, dass die tatsächlich noch im Einsatz sind (es spricht natürlich grundsätzlich nichts dagegen, auch nicht mehr verwendete Waffen zu nennen, dann müsste aber die Spaltenüberschrift geändert werden). Und bei der Stadtpolizei Frankfurt steht sowohl unter alt als auch unter neu die gleiche Waffe, das ist auch nicht unbedingt sinnvoll. --Cyberhopser (Diskussion) 20:39, 22. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Darfst gerne Hand anlegen.--Sanandros (Diskussion) 22:25, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

G3 bei der Polizei Bayern?

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Laut Merkur-Artikel wurde in Gleißenberg ein Stier mit einem G3 erschossen, das von der dortigen Polizeiwache kam. Ist die Polizei in Bayern mit G3 ausgestattet? Quelle: https://www.merkur.de/bayern/gleissenberg-stier-toetet-vater-und-sohn-deshalb-schoss-polizei-nicht-eher-12864635.html (nicht signierter Beitrag von Cmenke (Diskussion | Beiträge) 14:51, 30. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Kann sein. Falls Bayern ein Informationsfreiheitsgesetzt hat, dann könnte man nachfragen.--Sanandros (Diskussion) 22:24, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Ich verweise mal auf Polizei Bayern#Bewaffnung. --N9713 (Diskussion) 09:24, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Aber ohne Beleg.--Sanandros (Diskussion) 08:12, 6. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Bewaffnung Stadtpolizei Dresden / Städtischer Vollzugsdienst Stuttgart

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1. Die Stadtpolizei Dresden ist mit Schreckschusswaffen unterwegs (siehe hier). Sollen wir das auch mit rein nehmen?

2. Der Städtische Vollzugsdienst Stuttgart soll auch über Schusswaffen verfügen (siehe hier). Kennt jemand die Modelle?--Der Unbestechliche (Diskussion) 01:11, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Die Stadtpolizei Frankfurt, die Stadtpolizei Dresden und der Vollzugsdienst Stuttgart sind nicht Teil der jeweiligen Landespolizei, sondern der Außendienst der örtlichen Ordnungsbehörde. --Aerdnas (Diskussion) 11:50, 20. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die Ordnungsämter nehmen polizeiliche Aufgaben wahr und agieren teilweise auch auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder. In Hessen etwa sind die mit Schusswaffen ausgestatteten Außenbediensteten des Ordnungsamtes Hilfspolizisten i. S. von § 99 HSOG. Warum man deren Bewaffnung nicht im Artikel aufführen soll, obwohl diese Schusswaffen tragen, polizeiliche Aufgaben wahrnehmen und auf Grundlage von Polizeigesetzen agieren, ist mir schleierhaft.--Der Unbestechliche (Diskussion) 14:51, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die Ordnungsbehörde nehmen keine polizeilichen Aufgaben wahr. Die Ordnungsbehörden nehmen den Teil der Gefahrenabwehr wahr, der im Zuge der Entpolizeilichung der Polizei entzogen wurde. Die Polizei nimmt weiterhin und allein die Aufgaben der Verbrechensbekämpfung und -Verfolgung wahr. Die städtischen Ordnungsbehörden sind nicht Teil der jeweiligen Landespolizei. Der Artikeltitel umfasst lediglich die Polizei. --Aerdnas (Diskussion) 16:11, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die städtischen Ordnungsbehörden sind abhängig vom Bundesland durchaus Teil der Polizei: "in Baden-Württemberg, in Bremen, im Saarland und in Sachsen wird an einem einheitlichen Polizeibegriff festgehalten. In diesen Ländern gehören die Ordnungsbehörden als Polizeibehörden auch institutionell der Polizei an." (siehe hier). Ich habe mal um eine Dritte Meinung gebeten.--Der Unbestechliche (Diskussion) 17:19, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Damit fällt Frankfurt auf jeden Fall raus. Jedoch gilt auch: als Polizeibehörde (Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen) bzw. Polizeiverwaltungsbehörde (Saarland) werden in den deutschen Ländern, deren Polizei nach dem Einheitssystem aufgebaut ist, Einrichtungen bezeichnet, welche Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen, aber nicht zum Polizeivollzugsdienst gehören. Im typischen Sprachgebrauch ist mit Polizei der Polizeivollzugsdienst gemeint. --Aerdnas (Diskussion) 21:18, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Vorschlag: Artikeltitel umbenennen „... der deutschen Sicherheitsbehörden“. Sonst müssen wir auch alle Dienstwaffen der Revierförster und sonstigen Sonderordnungsbehörden angeben. --Aerdnas (Diskussion) 21:18, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Von mir aus gerne.--Der Unbestechliche (Diskussion) 21:23, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Habe den Artikel jetzt entsprechend umbenannt und um die Stadtpolizei Frankfurt und die Ortspolizei Dresden ergänzt.--Der Unbestechliche (Diskussion) 21:39, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Marketing ref

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Was soll derref "2. Marketing-Management und Informationsverarbeitung. In: Computergestütztes Marketing. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 31. Dezember 1997, S. 13–300, doi:10.1515/9783486793642-003." genau belegen? Der Titel gibt keinen Hinweis, dass es sich um Waffen bei der Polizei handeln könnte.--Sanandros (Diskussion) 21:39, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Der unter IP eingebrachte Unsinn wurde von mir gerade komplett zurückgesetzt. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 21:51, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Belege für den Zoll

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Folgendes findet sich im Text: "In der Bundeszollverwaltung werden in den Kontrolleinheiten des SG-C und SG-E sowie der Zollfahndung standardmässig keine Maschinenpistolen oder Sturmgewehre ausgegeben. Vom Grundsatz abweichend ist die Kontrolleinheit grenznaher Raum, nach Auslösen des APZV (Alarmplan der Zollverwaltung), mit der MP5 ausgerüstet. Weitere Ausnahmen bilden die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll sowie die drei mit Zeugenschutz beauftragten Observationseinheiten Zoll (Essen, Kaiserslautern und Hannover). Hierbei kann die ZUZ auf einen grossen Waffenmix zurückgreifen, während die OEZ ausschliesslich mit MP 5 ausgerüstet ist."

Kann man das noch belegen? Danke.--Sanandros (Diskussion) 06:45, 8. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das wird schwierig, da die WaffDV Zoll (Waffendienstvorschrift Zoll) als "Verschlusssache- Nur für den Dienstgebrauch" bzw. die WaffDV Spez/SE Zoll (Waffendienstvorschrift Spezialisierte- und Spezialkräfte Zoll) asl "Verschlusssache-Geheim" eingestuft sind. --80.245.147.81 14:09, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Also wenn es geheim oder nur für den Dienstgebrauch ist, dann frage ich mich warum das in der WP steht.--Sanandros (Diskussion) 21:57, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Aufnahme Zoll?

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Ich bin mir unsicher, aber ich denke nicht, dass der Zoll als Sicherheitsbehörde aufzuführen ist. Der Kernauftrag ist das generieren von Einnahmen, während der waffentragende Bereich nur ein "Anhängsel" ist. Viele Zöllner sehen sich in erster Linie auch als Finanzbeamte und nicht als "Polizei". Gestützt wird dies auch durch die Auslegung des Bundesministerium der Finanzen und der Generalzolldirektion (Umkehrschluss aus folgender Pressemitteilung: https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll-bezirksgruppe-zoll/de/stories/2024/08/2024-08-06_bmf_und_gzd_irren_ueber_die_rolle_der_finanzkontrolle_schwarzarbeit_(fks)).


ich denke nicht, dass der Zoll hier etwas zu suchen hat. --80.245.147.81 13:46, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsbehörde_(Deutschland) und https://de.wikipedia.org/wiki/Zollkriminalamt --Aerdnas (Diskussion) 13:59, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin auch der Meinung, dass der Zoll hier definitiv reingehört. --2A02:8206:9153:FF01:3D52:96ED:BE50:7478 16:08, 31. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Sehe ich ähnlich.
Der Zoll ist (gem. der AO) eine Finanzbehörde.
Alles was "polizeiähnlich" ist, ist ein dem steuerlichen untergeordneter, nachrangiger Bereich.
Der Zoll sollte hieraus gelöscht werden. 2003:F6:FF39:4A30:801C:1FF2:FCB6:2C8 22:52, 14. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Sollen wir hier explizit erwähnen dass nur der Teil hier erwähnt wird welcher Polizeiliche Aufgaben innerhalb der Zollverwaltung ausführt?--Sanandros (Diskussion) 05:14, 15. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das wäre eine passende Möglichkeit.
Andererseits muss man jedoch sagen, dass eben diese Teile der Zollverwaltung (aber auch andere wie z.B. die Zollämter und Sachgebiete D) "Polizei" im Sinne der StPO sind.
Ich finde nach reiflicher Überlegung den Artikel so wie er ist am passendsten. 2003:E0:7F14:289C:A9CE:1DC7:EFB4:97AD 11:20, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Waffen Schlewisgholstein

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Wir haben gerade zwei Edits rein bekommen wo die Waffen von Schleswigholstein geändert wurden. Dass die P6 bei spezial:diff/249996121 nicht mehr gebraucht wird wurde die Mopo als Quelle genannt wurde, aber der Artikel ist hinter eine Paywall. Ich stelle mal eine Anfrage bei de Bibra. Bei spezial:diff/249995796 wird die HK33 rausgenommen. Im Kommentar wird die Kieler Nachrichten genannt, aber nicht genau welcher Artikel das ist. Dass die MP5 und die MCX von der HK 437 ersetzt steht hier. Aber die HK 33 habe ich überhaupt nicht geufnen.--Sanandros (Diskussion) 20:10, 3. Nov. 2024 (CET)Beantworten