Diskussion:Ludwig Karl Hartmann

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von H7
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Ich habe am 24.03.2014 im Stadtarchiv Duderstadt die Dokumente zur Ernennung als Ehrenbürger eingesehen und fotografiert. Ich weis aber nicht ob ich diese Dokumente ins Netz stellen darf. Die persönlichen Daten entstammen einem kleinen Buch, welches ein Vorfahr in den 30er Jahren erstellt hat.

Dies könnte ich ins Netz stellen, beinhaltet aber im wesentlichen nur unsere Familie und wäre somit für die Allgemeinheit uninteressant. (nicht signierter Beitrag von UlGeHartmann (Diskussion | Beiträge) 20. Apr. 2014, 11:57‎)

Ich habe Deine Anfrage übertragen nach Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Ludwig Karl Hartmann. Ich denke, dass Du dort eher mit einer Antwort rechnen kannst. --H7 (Diskussion) 12:09, 20. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Noch etwas: Falls die Dokumente im Stadtarchiv für jedermann öffentlich einsehbar sind (selbst wenn das ggf. nur gegen Gebühr möglich ist), kann damit bereits die Belegpflicht ausreichend erfüllt sein. Die Dokumente müssten dann nur entsprechend von WP:Belege und WP:LIT im Artikel eingebaut werden, gerne mitsamt der Dokumentennummer oder sonstigen Archivsignaturnummern. --H7 (Diskussion) 12:15, 20. Apr. 2014 (CEST)Beantworten