Diskussion:MOSH/MOAH
MOH
[Quelltext bearbeiten]in Abb.2 bei Matissek steht die Abkürzung MOH, scheinbar als als Oberbegriff für MOSH+MOAH. Wäre dann ja das ideale Lemma. -- itu (Disk) 06:34, 12. Dez. 2015 (CET)
- Das scheint „Matissek spezial“ zu sein, ich habe MOH noch nie vorher gehört und noch nie irgendwo gelesen. Halte ich momentan noch für Begriffsetablierung. Vielleicht kommt er ja durch, dann kann man den Artikel in fünf Jahren verschieben.--Mabschaaf 10:23, 12. Dez. 2015 (CET)
Krebserregend
[Quelltext bearbeiten]„Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass in der MOAH-Fraktion auch krebserzeugende Verbindungen enthalten sind.“ _ ist das nicht eher sicher, wo Benzol ja schon eindeutig als krebserregend gilt ? -- itu (Disk) 05:33, 12. Dez. 2015 (CET)
- Ich habe jetzt die Quelle noch drangehängt: Das Problem ist ja, dass die Zusammensetzung der Mischungen im Einzelfall immer unbekannt ist.--Mabschaaf 10:46, 12. Dez. 2015 (CET)
MOAH in Kosmetik
[Quelltext bearbeiten]Hallo Mabschaaf,
Sie haben meine Ergänzung zu Ihrem MOSH/MOAH Artikel abgelehnt, mit der Begründung: "bei Kosmetika stehen die MOAH im Fokus - und die werden wohl kaum aktiv zugesetzt oder sind gar zugelassen". Das ist falsch! Aromaten sind ein normaler und natürlicher Bestandteil von Mineralölen und in keiner Weise "nicht zugelassen". Reglementiert sind in den Arzneibüchern oder Verordnungen polyzyklische Aromaten, ermittelt meist über DMSO Extraktion. Bei mineralölbasierten Rohstoffen (nicht Verunreinigungen!) kann man deutlich bessere Analysen durchführen als bei der Spurenanalytik von Lebensmitteln (hier geht max. dieser "Summenparameter", eine feinere Aufteilung schafft man nicht). Bereits vor über 30 Jahren hat man in den Arzneibüchern die einfache Bestimmung des Gesamt-Aromaten Gehalts (also praktisch des MOAH) durch fortschrittliche Methoden (Polyzyklen-Extraktion) ersetzt (vgl. z.B. DAB 8). Das wird in Ihrem Arikel komplett ignoriert und somit der Anschein geschaffen, dass MOAH in kosmetischen Produkten (aus regulierten und kontrollierten Rohstoffen) als genauso potentiell gefährlich zu beurteilen sind, wie MOAH in Lebensmitteln (unkontrollierte Verunreinigungen). Ich halte die von mir vorgeschlagene Differenzierung daher für sehr angebracht.
Viele Grüße, Dr. Helge (14:48, 21. Mär. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Hier zunächst mal die entfernte Passage:
- Im Falle von Kosmetik-Artikeln handelt es sich nicht um Verunreinigungen, sondern um aktive zugesetzte Inhaltsstoffe, die ihrerseits den Regularien der Kosmetik-Verordnung[1] entsprechen und in der Regel auch die Reinheitsanforderungen relevanter Arzneibücher (z.B. Ph.Eur.) erfüllen.
- [1]Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. Abgerufen am 21. März 2016.
- Meiner Meinung nach ist es falsch, dass es sich bei Kosmetika nicht um Verunreinigungen, sondern um aktive zugesetzte Inhaltsstoffe handelt, dann gäbe es keine mediale Aufregung um diese Substanzen. Möglicherweise sind in kosmetischen Hilfsstoffen nach der Kosmetik-Verordnung auch MOAH-Bestandteile zulässig, aber bestimmt nicht als aktive Inhaltsstoffe. Falls doch, hätte ich dafür gerne einen Beleg und eine Begründung, warum das dann beispielsweise von der Stiftung Warentest hier nicht berücksichtigt wurde (oder, warum die Stiftung Warentest nicht nach Veröffentlichung der Ergebnisse von den Herstellern genau dafür kritisiert wurde).--Mabschaaf 17:25, 21. Mär. 2016 (CET)
- Bei einem Wikipedia-Artikel sollte man sich allerdings auf die Fakten konzentrieren, und nicht auf Meinungen oder mediale Aufregung. StiWa hat in dem zitierten Artikel den gleichen Fehler gemacht, nämlich die MOAH aus unkontrollierten und potentiell gefährlichen Verunreinigungen in Lebensmitteln mit den kontrollierten und regulierten MOAH in kosmetischen Rohstoffen gleichzusetzen. Verbraucher-Ängste zu schüren bringt einfach mehr Aufmerksamkeit. Es stimmt einfach nicht, dass über die MOAH in kosmetischen/pharmazeutischen Rohstoffen nichts weiter bekannt ist. Man kann natürlich nicht einzelne Strukturen angeben, dazu gibt es einfach zu viele verschiedene Spezies, man weiß aber sehr genau, was die MOAH in diesen Rohstoffen nicht sind: Nämlich polyzyklische Aromaten, die entweder mittels DMSO Extraktion gem. Arzneibuch, oder mittels GC/MS ("Grimmer") bestimmt werden. Diese werden im Raffinationsprozess entfernt, eben weil dies die krebserregenden Anteile im Rohöl sind [1][2]. Die MOAH in kosmetisch/pharmazeutischen Rohstoffen enthalten daher diese potentiell krebserregenden Substanzen nicht. Völlig unabhängig von der Zusammensetzung, von aromatischen Anteilen etc. wurden für kosmetisch/pharmazeutische Rohstoffe diverse toxikologische Studien durchgeführt. Als kleiner Hinweis: in Studien zur Karzinogenität nutzt man Weißöl als Negativ-Standard. Das gleiche Weißöl, welches in kosmetischen Produkten enthalten ist und welches mehrere Prozent MOAH enthalten kann. Siehe den oben zitierten Artikel [3] oder auch [4]
- Viele Grüße, Dr. Helge (09:47, 22. Mär. 2016 (CET)
- Hm. Ich will Dir ja gerne Glauben schenken, aber Glauben hilft hier nicht weiter. Ganz aktuell gibt es die nächste Pressemeldung zu Kosmetika (und eine weitere zu Osterhasen). Dort wird auch gesagt, dass Grenzwerte bisher nicht in Kraft sind - was ja auch der Abschnitt Rechtliche Bewertung vorne zum Ausdruck bringt. Deine Unterscheidung zwischen regulierten MOAH in kosmetischen Rohstoffen und polyzyklischen Aromaten wird in der Fachpresse mW nirgendwo gemacht. Wenn Du dazu eine vernünftige Quelle hättest, könnte man das vorne aufnehmen, als Privatthese sicher nicht.--Mabschaaf 22:22, 23. Mär. 2016 (CET)
- Nochmal: es geht nicht um Glauben. Natürlich findet man MOAH, wie der Focus (Fachpresse?) so seriös berichtet, wenn man Produkte mit Mineralöl analysiert, das habe ich bereits oben beschrieben. Um Mineralöl-Rohstoffe in Kosmetik zu finden, kann man sich die Analyse übrigens sparen und einfach einen Blick auf die INCI werfen. Diese MOAHs sind auch nicht reguliert (habe ich auch nicht behauptet), sondern die polyzyklischen Aromaten (s. z.B. Monographie im Europäischen Arzneibuch). Diese Qualitäten sind trotz eines bestimmten MOAH-Gehalts toxikologisch unbedenklich, auch dazu habe ich oben Beispiele (Fachliteratur) verlinkt. Eine weitere Quelle aus der Fachpresse? Bitte: [5] und [6], bitte auch die dort verlinkten Quellen ansehen.
- Viele Grüße, Dr. Helge (09:43, 24. Mär. 2016 (CET)
- Das IKW ist als Interessenverband selbstredend alles andere als eine neutrale Quelle. Die dort verlinkte BfR-Stellungnahme habe ich jetzt in einen Abschnitt "Rechtliche Bewertung - Kosmetika" eingebaut. Für mich erklärt die Forderung „sollen daher auf unvermeidbaren Spurengehalte reduziert werden“ absolut schlüssig, warum sich die Presse sehr gerne auf neue Analysen stürzt, die MOAH eben oberhalb der Nachweisgrenze finden. Und dass es anders geht, beweisen ja die Negativbefunde innerhalb der gleichen Testreihe.--Mabschaaf 11:33, 25. Mär. 2016 (CET)
- Hm. Ich will Dir ja gerne Glauben schenken, aber Glauben hilft hier nicht weiter. Ganz aktuell gibt es die nächste Pressemeldung zu Kosmetika (und eine weitere zu Osterhasen). Dort wird auch gesagt, dass Grenzwerte bisher nicht in Kraft sind - was ja auch der Abschnitt Rechtliche Bewertung vorne zum Ausdruck bringt. Deine Unterscheidung zwischen regulierten MOAH in kosmetischen Rohstoffen und polyzyklischen Aromaten wird in der Fachpresse mW nirgendwo gemacht. Wenn Du dazu eine vernünftige Quelle hättest, könnte man das vorne aufnehmen, als Privatthese sicher nicht.--Mabschaaf 22:22, 23. Mär. 2016 (CET)